Hallo liebe Leser,
ich bin Eigentümer von 3 antiken Zimmerstutzen, die ich als braver Staatsbürger bereits 1970 beim Landratsamt angemeldet habe. Jetzt, 2011, schreibt mir die Behörde, ich muß diverse Auflagen erfüllen.
Ich will nun das Problem so lösen, daß ich diese Stücke abgebe. Ich weiß nicht, welchen „Schatz“ ich besitze. Kann mich jemand unterstützen bei der Bewertung der Stücke? und evtl. bei der Weitergabe?
Wohin wendet man sich als Verkäufer? Ich wünschte mir einen korrekten Interessenten.
Darf ich mich hier so an Sie wenden?
Besten Dank und viele Grüße
Otto Schwarz