Antrag auf ALG2 und letzte Lohn für April wird im Mai eingehen

Hallo,

meine Frage wäre:

Person X ist von Firma F zum Monatsende gekündigt. Bis jetzt bekam X sein Lohn auf sein Konto nur am Ende des jeweiligen Monats, ohne Verschiebung.

X hat ALG2 am 24 April 2017 beantragt (weil kein ALG1 Anspruch). Der Antrag wurde angenommen, nur der Mitabeier des Jobcenters hat gefragt, ob das letzte Lohn nicht schon im Mai aufs Konto kommt? X sagte, es sollte am Ende April (wie im Betrieb üblich war) sein.

X machte sich daher aufmerksam und aus Vorsorge an seine Firma email geschriben mit der Bitte, damit das letzte Lohn am Ende April ankommt.

Am 28 Nachmittag kam kein Lohn aufs Konto von X. Er hat seine Firma angerufen. Die sagten wegen Krankheit oder Abwesenheit des zuständigen Mitarbeiters war das Monatslohn erst am 28 April an X überwiesen. Weil danach Wochenende und 1-ste Mai kein Banktag ist, sollte das Geld erst am 2-te Mai aufs Konto von X eingegangen sein.

Firma hat aber schriftlich bestätigt, dass die das Geld am 28.04 überwiesen haben.

Viel Geld hat X für die Mitarbeit nicht gespart, weil A nur 7 Monaten gearbeitet hat und 2-te Wohnung wegen Arbeit in anderen Region und auch die bisherige Wognung und Fahrerei dazwischen zahlen sollte.

Wie ist die Rechtslage mit dem Antrag des ALG2 ? Hat X Anspruch auf ALG2 für Mai 2017? Weil das Lohn für April 2017 - im Mai 2017 eingegangen sein soll? Ist für ALG2 nur Eingangsdatum des Geldes relevant, oder dass das Geld für April 2017 verdient und wegen Wochenende und Feiertag ausgezahlt wurde?

Sonst entsteht die Situation, dass X im April gearbeitet hat, aber weder Lohn noch ALG für 1 Monat bekommt, obwohn er seine Firma gebeten hat, die Situation vorsorglich zu vermeinden.

Wenn es so passieren könnte - dann als ob der wer flexibel ist und Arbeit sucht und findet - wird dafür als ob „bestraft“ mit einem „NUll“ oder negativen Bilanz

Hallo,

du würdest also Anfang Mai den Lohn bekommen.
Dann würdest du ALG II für den Monat Juni am Mai-Ende bekommen.
(ALG II wird im Voraus bezahlt, es sollte am 31.05. auf dem Konto sein.)
Wo ist denn nun das Problem?

Hallo

Ein Problem gibt es immer nur, wenn einer anfängt zu arbeiten und den Lohn nicht erst im nächsten Monat bekommt.

Das Problem für ihn ist, dass das Zuflussprinzip gilt, und dass er Dank der Unfelxibilität sienes AG und des Monatswochenendes mit 1. Mai sien Aprilgehalt statt am Monatsletzten nun am 2.5. bekommt.
Sprich: er hat im April umsonst gearbeitet weil ihm ALG II nun erst am 1.6. zusteht. ramses90

Hallo

Das ist natürlich Ansichtssache.

Aber er hätte sonst den Aprillohn aufbewahren können für den Fall, dass er wieder in Arbeit käme und da eine Durststrecke von 1 Monat zu überbrücken hätte, wenn dann der betreffende Arbeitgeber pünktlich, und nicht erst im nächsten Monat zahlen würde.

Viele Grüße

Das ist mitnichten Ansichts- sondern eine Tatsache weil ihm dadurch ALG II nun für den Monat Mai nicht mehr zusteht.
Was hast Du am Zuflussprinzip nicht verstanden, fragt sich ramses90

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Danke.
Aber das Problem ist, dass X im April gearbeitet hat und kein Arbeitslohn im April bekommen hat. Erst aber in Mai für April.

Das Problem wurde sicherlich verstanden.

Aber wenn X Ende März Lohn gekriegt hat, konnte er im April davon leben. Wenn er Anfang Mai Lohn kriegt, kann er im Mai davon leben. Wenn er Ende Mai Alg II bekommt, kann er im Juni davon leben. Es gibt also keine Lücke.

Eine Lücke kann allerdings voraussichtlich entstehen, wenn er wieder anfängt zu arbeiten, da Löhne ja meist erst Ende des Monats ausgezahlt werden.
Dann könnte er ein Darlehen beim Jobcenter aufnehmen.

Viele Grüße

So wäre dann eine Auszahlung für 2 Monaten und X sollte damit leben? Dadurch wurde X in Not versetzt und X sollte das Geld ausleihen. Daher konnte er leben. Aber das Geld muss zurück

Vielen Dank.

Noch eine Frage wäre:

Darf Person X bei der Beantragung von ALG2 ein Bargeld und eine Summe auf Konto haben, ohne ALG2-Anspruch zu verlieren? X ist 40 Jahre alt.

Wenn z.B. X insgesamt ca 1200-1500 Euro hat?
Darf X dabei ALG2 beziehen oder muss X zuerst auch die Summe auf „Null-Euro-Level“ aufbrauchen?