Hallo,
meine Frage wäre:
Person X ist von Firma F zum Monatsende gekündigt. Bis jetzt bekam X sein Lohn auf sein Konto nur am Ende des jeweiligen Monats, ohne Verschiebung.
X hat ALG2 am 24 April 2017 beantragt (weil kein ALG1 Anspruch). Der Antrag wurde angenommen, nur der Mitabeier des Jobcenters hat gefragt, ob das letzte Lohn nicht schon im Mai aufs Konto kommt? X sagte, es sollte am Ende April (wie im Betrieb üblich war) sein.
X machte sich daher aufmerksam und aus Vorsorge an seine Firma email geschriben mit der Bitte, damit das letzte Lohn am Ende April ankommt.
Am 28 Nachmittag kam kein Lohn aufs Konto von X. Er hat seine Firma angerufen. Die sagten wegen Krankheit oder Abwesenheit des zuständigen Mitarbeiters war das Monatslohn erst am 28 April an X überwiesen. Weil danach Wochenende und 1-ste Mai kein Banktag ist, sollte das Geld erst am 2-te Mai aufs Konto von X eingegangen sein.
Firma hat aber schriftlich bestätigt, dass die das Geld am 28.04 überwiesen haben.
Viel Geld hat X für die Mitarbeit nicht gespart, weil A nur 7 Monaten gearbeitet hat und 2-te Wohnung wegen Arbeit in anderen Region und auch die bisherige Wognung und Fahrerei dazwischen zahlen sollte.
Wie ist die Rechtslage mit dem Antrag des ALG2 ? Hat X Anspruch auf ALG2 für Mai 2017? Weil das Lohn für April 2017 - im Mai 2017 eingegangen sein soll? Ist für ALG2 nur Eingangsdatum des Geldes relevant, oder dass das Geld für April 2017 verdient und wegen Wochenende und Feiertag ausgezahlt wurde?
Sonst entsteht die Situation, dass X im April gearbeitet hat, aber weder Lohn noch ALG für 1 Monat bekommt, obwohn er seine Firma gebeten hat, die Situation vorsorglich zu vermeinden.