Antrag auf Behinderung ohne klare Entscheidung

Hallo, ich habe 20% Behinderung nach eine OP (Schlitten ) am Knie . Nach 1 Jahr bei der Kontrolle wurde festgestellt das der Schlitten ist ausgerutscht und musste neu Operiert - Habe eine voll Prothese bekommen . Habe Antrag auf Änderung der Behinderung grad . Bekomme jetzt von Versorgungsamt das ich muss Warten 6 Monate bis sie sehen wie eingeschränkt werde ich sein . Auch die zweite OP ist nicht gelungen , Prothese ist Locher und muss das 3-te mall Operiert .Wie so muss ich 6 Monate warten für eine Entscheidung wo klar ist das mir wurde eine Voll Prothese eingesetzt ?.

Weil du nicht wegen der Prothese den GdB bekommst sondern wegen normaler Funktions-Einschränkungen nach einem Ausheilvorgang. Daher muss man im Zweifel dass es besser wird erst mal warten - ist ganz normal und für jeden gleich!

Was bedeutet ein Grad der Behinderung (GdB) und wer kann ihn beantragen?

Der GdB ist ein Maß für die körperlichen, seelischen und sozialen Funktionsbeeinträchtigungen aufgrund eines Gesundheitsschadens.

Dabei spielt die Ursache der Beeinträchtigung keine Rolle. Jeder Mensch, der aufgrund einer Beeinträchtigung im Alltag eingeschränkt ist, kann einen Antrag auf Feststellung des GdB stellen – unabhängig davon, ob es sich um eine angeborene oder erworbene Behinderung handelt.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/grad-der-behinderung-beantragen-212605.html
Liegt diese länger als 6 Monate vor, kann ein Antrag auf Feststellung der (Schwer-)behinderung beim Versorgungsamt gestellt werden.

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Hallo,

das Versorgungsamt tut in diesem Fall genau das, was es tun muß.

Die Totalendoprothese (TEP) wird in Teil B Nr. 18.12 der „versorgungsmedizinischen Grundsätze“ der Anlage zu § 2 VersmedV
https://versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/Haltungs%20und%20Bewegungsorgane%20%20Versorgungsmedizinische%20Grundsätze.html
mit einem Mindest-GdB von 20 bewertet. Ein höherer GdB kommt nur in Frage, wenn weiterhin funktionelle Bewegungseinschränkungen im Kniegelenk bleiben.
Da Du bereits für das Kniegelenk einen GdB von 20 hast, wird dieser erst mal nicht erhöht. Für die Überprüfung, ob trotz TEP weiterhin Einschränkungen bleiben, muß erst mal der Heilungsprozess der Wundnähte und damit die Belastbarkeit abgewartet werden. Bei TEPs sind dafür 6 Monate eine übliche Zeitspanne.

Aber nicht vergessen: Auch für GdB 20 gibt es seit 01.01.2021 einen pauschalen Steuerfreibetrag von 384€ gem. § 33b EStG:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html

&tschüß
Wolfgang

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