Antrag auf Nichtanwendung der Gleitzonenregelung? Was ist das?

Hallo Leute,

habe eine Anstellung angenommen, in der Gleitzone.
Nun wurde mit ein Antrag zugesendet, der in wie folgt heisst:

Erklärung(Antrag) gemäß § 163, ABS 10 Satz 6 SGB VI zur (auf) Nichtanwendung der Gleitzonenregelung nach § 163 Abs 0 Satz 1 SGB VI für die gesetzliche Rentenversicherung.

Wenn ich nun unterschreibe, was passiert dann mit dem Lohn?

  • mehr netto Gehalt
    -oder weniger Netto aber mehr Rente?

Ich steig da nicht mehr durch?

Was könnt Ihr mir raten?

Danke schon mal

Hallo!

Bei der Gleitzonenregelung (über 450,01 € bis 850 €) wird doch für die Berechnung der Sozialabgaben das Gehalt mit einem Faktor rechnerisch verkleinert.
Der Arbeitnehmeranteil enthält NICHT die vollen Abgaben.
Man erhält also mehr Geld ausbezahlt,hat aber geringere Rentenansprüche (weil Beitrag ja gekürzt wurde).
Man kann deshalb wählen,ob man die vollen Rentenbeiträge abführt.

Der Arbeitgeber führt immer die vollen Beiträge für seine Hälfte ab. Da ändert sich nichts.

mfG
duck313

Sie haben die Möglichkeit, in der Rentenversicherung auf die Reduzierung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts zu verzichten und den vollen Arbeitnehmerbeitrag zu zahlen. Rentenmindernde Auswirkungen in der gesetzlichen Rentenversicherung können damit vermieden werden.

Der Vorteil aus einem Verzicht ist minimal - wie das folgende Beispiel verdeutlichen soll:

Es wird ein monatliches Entgelt in Höhe von 600 EUR erzielt. Mit der Gleitzonenregelung beträgt der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung 50.68 EUR, bei Verzicht 59.70 EUR. Auf das Jahr hochgerechnet erhält der Arbeitnehmer 108.24 EUR netto weniger ausgezahlt.Bei einem Verzicht würde sich die monatliche Rentenanwartschaft nur geringfügig erhöhen.

Entscheiden Sie selbst.

Also erhalte ich mehr Geld wenn ich nicht unterschreibe? Dieses Thema verwirrt mich einfach.Dank für deine Antwort

Ich bin Versicherungsmakler für privatrechtliche Versicherungen. Diese Frage aus dem Bereich der öff./rechtl. Vers. sollte an einen SOZIALvers.-Fachmann oder Juristen gestellt werden!