Antrag auf Pflegestufe 1

Hallo ihr Lieben!
Habe mal eine Frage zur Pflegestufe 1.
Zu meinem Nachbarn kommt täglich jemand zum Beine wickeln und zur Medikamentengabe.Es ist noch keine Pflegestufe 1 beantragt! Nun meine Frage
1.)Wenn nun Pflegestufe 1 beantragt wird kann ich diese Übernehmen??
2.)Kommt dann trotzdem der Pflegedienst zum Wickeln?
Ups nun sind es 2 Fragen!!
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon mal im voraus.
Liebe Grüße Scherki

Moin, Scherki,

das Pflegegeld steht erstmal dem zu Pflegenden zu, der kann dann damit machen, was er für richtig hält:

  • Pflegedienst bezahlen
  • Person für die häusliche Pflege bezahlen.

Wen er / sie zur Pflegeperson erwählt, liegt in seinem / ihrem Ermessen.

1.)Wenn nun Pflegestufe 1 beantragt wird kann ich diese Übernehmen??
2.)Kommt dann trotzdem der Pflegedienst zum Wickeln?

Das Geld für Dich, die Arbeit für den Pflegedienst? Das sollte mich wundern :smile:))

Gruß Ralf

Medikamentengabe und Beine wickeln ist Behandlungspflege, was von der kasse bezahlt wird.
Pflegestufe beinhaltet: Grundpflege, Hauswirtschaft und Ernährung.
Es ist aber möglich, dass Du die Medikamente richtest und gibst nach Rücksprache mit dem Arzt. Medis können sich ja mal ändern und Beine wickeln kann man lernen, ist nicht so schwer.
Beides kann natürlich weiter beim Pflegedienst bleiben, wenn Du es Dir nicht zutraust, weil es nun mal Behandlungspflege ist, was über die normale Kasse läuft.
Andere Hilfen kann der Patient über sein Pflegegeld finanzieren, wenn er eingestuft ist.
Pflegegeld kann auch über die oben genannten 3 Bereiche eingesetzt werden und auch über einen Pflegedienst laufen.

Guten Tag,

zunächst einmal „Beine wickeln“ =Anlegen und Medikamentengabe sind Medizinische Leistungen, die der Hausarzt verordnet und die dann die Krankenkasse zahlt. Sollte die betreffende Person mit Pflegerischen
Dingen wie sich waschen, duschen oder Baden, Anziehen oder Toilette aufsuchen Probleme haben, kann man überlegen eine Pflegeeinstufung zu beantragen.
Den Antrag stellt man auch bei der Krankenkasse und dann kommt der MDK, um die Pflegeeinstufung zu prüfen und festzulegen.Danach erhält der Betreffende dann Pflegegeld.
Bei den meisten Pflegestützpunkten, die ambulante Pflege anbieten gibt es auch eine Beratungsstelle.
Dort kann man sich unverbindlich und kostenlos beraten lassen.
MfG.jerome20

Die Pflegestufe 1 besagt, daß mindestens 46 Minuten pro Tag für die Pflege erbracht werden muß, für die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
maximal 44 Minuten.
Am besten wirden Kombileistungen beantragt, da die Abrechnung für die private und die ambulante Pflege unterschiedlich ist.
Natürlich kann man die Pflege zu Hause selbst vornehmen. Die Pflegekassen bieten auch Kurse dafür an. Die Pflegeperson erhält für ihre Leistung nicht nur das Pflegegeld, sondern es werden auch Leistungen in die Rentenversicherung eingezahlt.
Auch stehen ihr 4 Wochen Urlaub im Jahr zu.
Für die in diesem Fall sogenannte Verhinderungspflege, d. h. sie besorgen selbst eine entsprechende Pflege, zahlt die Pflegekasse z. Zt. 1520€.
Zur Unterstützung kann auch ein Pflegedienst hinzugezogen werden.
Dann tritt die sogenannte Kombipflege in Kraft.
Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel Pflegebett, Toilettenstuhl, Badewannenlifter, Toilettenaufsatz und Inkontinenzmaterial Bekommt man auf Verordnung des Hausarztes.
Hoffe, ein wenig geholfen zu haben