Antrag auf Pflegestufe ,Haushaltshilfe & Scheidung

Guten Abend!

Ich hätte gleich mehrere Fragen:
1)Da meine Mutter meinen schwerbehinderten, fast komplett blinden Vater und mich verlassen hat und wir nun 200QM Wohnfläche zu unterhalten haben (er möchte hier wohnen bleiben) würde ich gerne wissen ob ihn die Pflegestufe I zusteht.

2? Würde man eine Haushaltshilfe bezahlt bekommen?

  1. Wie sollt eman juristisch bei einer Scheidung am Betsen vorgehen (er ist Frührentner)´?

Vielen Dank schonmal jetzt für Euere Antworten!

@Chrissi99,
Wenn dein Vater BU Rente erhält und bei der Krankenkasse Pflegegeld beantrag, hat das nichts mit der Wohnung zu tun.

Erst wenn ihr auf Hartz IV angewiesen seit ist diese Wohnung eindeutig zu groß.
Ihr müsst euch dann mit etwa 55-60 qm begnügen oder den Rest selbst bezahlen.
Ist die große Wohnung euer Eigentum,dann muss si wahrscheinlich verkauft werden.
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Was deinem Vater für eine Pflegestufe zusteht, entscheidet die Kasse und das MDK. Dagegen kann man Einspruch einlegen mit der Hilfe vom Hausazt oder am besten über de Vdk.
Würde mich bei dem mal schlau machen ob er da auch hilft wie bei der Schwerbehinderung und der Rente.
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Ob und in welcher Höhe eine Haushaltshilfe bezahlt wird sagt dir die Krankenkasse.
Manche stellen dafür auch eine Frau aus Ostdeutschland (Polen usw.)ein.
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Bei der Scheidung ist erst mal der finanzielle stärkere Partner verpflichtet für drei Jahre dem EX einen Unterhalt zu bezahlen.
Das Vermögen wo man vor der Ehe hatte muss demjenigen nach der Scheidung wieder bekommen.Wer geerbt hat usw. dem wird das Erbe nachz der Scheidung zugesprochen.
Nur die Wertsteigerung beim Haus, bei der geerbten Geldanlage und das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen wird zu gleichen Teilen geteilt.
Bei der Scheidung brauchst Du einen Anwalt und bei einen geringen Einkommen wird deinem Vater Prozesskostenhilfe gewährt.

mfg falkoo