Antrag auf Verhinderungspflege

Hallo,

schön, dass es Euch gibt.

Ich hätte bezüglich Verhinderungspflege ein paar Fragen.

Meine Frau erlitt einen schweren Verkehrsunfall vor 5 Jahren. Seitdem hat sie die Pflegestufe II von 2008 bis 2010 und seit 2011 bis dato die Stufe III.

Wir sind im Jahre 2010 zwangsweise in ein neues Haus eingezogen und während des Umzugs, Renovierung und Einrichtungszeit hat unsere Freundin, die wir schon Ewigkeiten kennen, die Pflege 2 1/2 Wochen lang für mich übernommen.

Im Jahre 2011 wurde meine Frau auf Pflegestufe III hochgestuft. In diesem Jahr erkrankte mein Vater plötzlich sehr schwer und starb folgedessen . Ich musste für 2 Wochen ins Ausland fahren ,damit ich ihn zuhause in seinen letzten Tagen betreuen, sowie die Beeerdigung und Trauerfall durchführen konnte. Danach nochmal für 1 Woche wegen Erbschaftangelegenheiten. Auch in dieser Zeit hat unsere Freundin die Pflege von meiner Frau übernommen.

Aktuell, also 2012, bin ich durch den hohen Pflegeaufwand ziemlich mitgenommen, da wir auch ein Kind haben um das ich mich kümmere. Deswegen wollte ich nach all den schweren letzten Jahren zwei Wochen Auszeit wegen Erholung für mich nehmen. Wieder wird unsere Freundin, die Hausfrau ist, die Pflege übernehmen.

Ich muss dazu sagen, dass es uns finanziell nicht schlecht geht. Ich bin überhaupt froh jemanden zu haben und möchte Sie nicht verlieren. Ich habe die Dame reichlich finanziell für diese Aufgabe
unterstützt. Wir haben immer pauschal abgerechnet. Zwischen 1300 € bis 1600 €. So hoch, weil sie sich ja auch um unser Kind kümmert und des öfteren auch mal einfach so hilft über das Jahr verteilt. Ausserdem muss sie auch hin und zurück insgesamt 75 km mit eigenem Kfz bewältigen.

Heute war unser vierteljährlicher Pflegeberater da und meinte, dass ich das Geld, was ich pauschal gezahlt habe von der PK bis zu 4 Jahre, glaube ich, zurückbekommen könnte, und ich das bei der PK beantragen muss. Auch das Pflegegeld dürfte ich wohl behalten, also ohne Abzüge.

Ehrlich gesagt, ich blicke da nicht ganz durch, was ich da machen muss.

1)Wie hole ich das das Geld zurück, soll ich vorher den Antrag stellen oder nacher?

2)Ist eine rückwirkende Zahlung wirklich möglich?

3)Bei Auszahlung habe ich immer ein Schreiben aufgesetzt und unterschreiben lassen, dass sie das Geld für die Pflege meiner Frau bekommen hat, mit Unterschrift und Empfangsbestätigung.
Reicht das aus?

4)Muss die Vergütung was unsere Freundin bekommt, versteuert werden, wenn wir das von PK zurückbekommen sollten?

  1. Wird unser Pflegegeld gekürzt?

LG

Hallo, das sind sehr wichtige Fragen, die auch unterschiedlich von den verschiedenen Pflegekassen bearbeitet werden. Ich würde dringend empfehlen zu ihrer Pflegekasse zu dem zuständigen Pflegeberater zu gehen, der kann dann kompetent und richtig den fachlichen Rat geben und gleichzeitig die Anträge mit ausfüllen.
Herzlichen Gruß Gaby

Hallo,

zuerst einmal würde ich die Pflegekasse anrufen und dort die Situation erklären. Bei der Verhinderungspflege gibt es zwei Möglichkeiten, zum einen die stundenweise Verhinderungspflege, die täglich 8 Stunden nicht übersteigen darf, zum anderen die Kurzzeitpflege, die bis zu vier Wochen im Jahr dauern darf. Wenn die Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, kann das Pflegegeld für diese Zeit gekürzt werden, wenn die 8 Stunden überschritten werden, da haben die Kassen aber unterschiedliche Kulanzen, üblicherweise wird erst ab dem 4. Tag gekürzt. Die Verhinderungspflege kann nur im laufenden Jahr verwendet werden, was nicht verbraucht wird, verfällt. Anders bei den zusätzlichen Betreuungsleistungen, die bei der Einstufung mit genehmigt werden müssen und die, wenn sie nicht verbraucht wurden, mit ins neue Jahr genommen werden können, jedoch nach 6 Monaten im Folgejahr auch verfallen. Genaueres sagt die Pflegekasse! Die Ersatzpflegerin hat einen Freibetrag (ich glaube 2700.- pro Jahr, bitte beim Finanzamt oder bei der Kasse nachfragen), das Pflegegeld muss nicht versteuert werden!

Am besten ist es wirklich, die genauen Modalitäten - die auch gerne mal bei den verschiedenen Kassen variieren - bei der Pflegekasse abzufragen, die schicken dann auch die Anträge.

Ich hoffe, ich konnte helfen und wünsche alles Gute!

Herzliche Grüße

Hallo,

ich hoffe ich kann dir mit meinen Antworten weiterhelfen:

1)Wie hole ich das das Geld zurück, soll ich vorher den Antrag stellen oder nacher?

Wenn der Pflegeberater gesagt hat, dass es 4 jahre rückwirkend geht, gehe ich mal davon aus das das stimmt… war mir aber auch neu.
Ich würde an deiner Stelle einfach einen Antrag stellen bzw. einen Brief an die Pflegekasse aufsetzten und direkt die Zeiträume und die Bescheinigungen, die die Freundin unterschrieben hat dabei legen. (als eine Art „Rechnung“. Ggf. fahr einfach mal dort direkt mit den Unterlagen vorbei und frage vor Ort.

2)Ist eine rückwirkende Zahlung wirklich möglich?

Ich wusste bisher nichts davon. Aber wichtig ist bei der Verhinderungspflege ja immer, dass sie nur für ein Kalenderjahr gilt. Wenn die Leistung in dem entsprechenden Kalenderjahr vollbracht wurde, müsste das gehen… aber 100% weiß ich das nicht.

3)Bei Auszahlung habe ich immer ein Schreiben aufgesetzt und unterschreiben lassen, dass sie das Geld für die Pflege meiner Frau bekommen hat, mit Unterschrift und Empfangsbestätigung.
Reicht das aus?

Das ist schon mal gut. Normalerweise bekommst du von den meisten Pflegekassen einen Vordruck, auf dem die Person, die das Geld bekommen soll einfach unterschreiben kann und Betrag und Zeitraum eingetragen wird… dann wird deine „Bescheinigung“ auch ausreichen. Zur Not füllt ihr nachträglich diese Formulare nochmal zusammen aus.

4)Muss die Vergütung was unsere Freundin bekommt, versteuert werden, wenn wir das von PK zurückbekommen sollten?

Das weiß ich leider nicht.
Spekulation: bis 2100€ gibt es eine Freigrenze für Aufwandentschädigungen bei ehrenamtlicher Tätigkeit! So lange das pro Jahr nicht mehr ist, würde ich vermuten, dass es steuerfrei ist… aber wie geschrieben… reine spekulation.

  1. Wird unser Pflegegeld gekürzt?

Ja… für die Tage, an denen deine Freundin die Pflege deiner Frau für mehr als 8 Stunden übernommen hat, wird die für den Tag anteilig das PFlegegeld gekürzt.
Sprich hier wirst du dann mit einer Rückzahlung rechnen müssen. Aber vermutlich lohnt sich das trotzdem und du bekommst mehr für Arbeit der Freundin wieder, als du „abgezogen“ bekommst.

Hallo!
Das sind ja eine Menge Fragen :wink:

Zu 1. und 2.) Die verhinderungspflege kann innerhalb der Verjährungsfrist (4 Jahre) auch rückwirkend bei der Pfdlegekasse beantragt werden. Dazu ist ein Antrag (vielleicht mit einer kurzen Begründung, warum erst so spät gestellt) notwendig.

zu 3.)Eine Auflistung der Tage /Stunden und das gezahlten Geld reicht aus. Der Empfang muss durch die Erstatzpflegeperson bestätigt werden.

zu 4.)Bin mir hier nicht ganz sicher. Ich meine, dass bei einer kurzfristigen (max. 4 Wochen im Kalenderjahr) ausgeübten Beschäftigung die Einnhamen steuerfrei sind. Hier im Zweifelsfall bitte nochmal einen Steuerberater fragen!
zu 5.) Das Pflegegeld wird gekürzt, wenn die verhinderungspflege tageweise erbracht wird. Ist die Ersatzpflege nur stundenweise (bis zu 6 Stunden am Tag) im Einsatz und der Rest des Tages wird durch Sie gepflegt, wird das Pflegegeld voll ausgezahlt. Man kann ja den Antrag entsprechend formulieren :wink:

Viele Grüße
K.L.

Hallo,

bei dieser Frage muß ich leider passen.

Sie brauchen dringend externe Hilfe(Rechts-
beistand).

Ich hoffe sehr das Sie Ihre Angelegenheit
zu Ihren Gunsten regeln

Viele Grüße