Hallo,
schön, dass es Euch gibt.
Ich hätte bezüglich Verhinderungspflege ein paar Fragen.
Meine Frau erlitt einen schweren Verkehrsunfall vor 5 Jahren. Seitdem hat sie die Pflegestufe II von 2008 bis 2010 und seit 2011 bis dato die Stufe III.
Wir sind im Jahre 2010 zwangsweise in ein neues Haus eingezogen und während des Umzugs, Renovierung und Einrichtungszeit hat unsere Freundin, die wir schon Ewigkeiten kennen, die Pflege 2 1/2 Wochen lang für mich übernommen.
Im Jahre 2011 wurde meine Frau auf Pflegestufe III hochgestuft. In diesem Jahr erkrankte mein Vater plötzlich sehr schwer und starb folgedessen . Ich musste für 2 Wochen ins Ausland fahren ,damit ich ihn zuhause in seinen letzten Tagen betreuen, sowie die Beeerdigung und Trauerfall durchführen konnte. Danach nochmal für 1 Woche wegen Erbschaftangelegenheiten. Auch in dieser Zeit hat unsere Freundin die Pflege von meiner Frau übernommen.
Aktuell, also 2012, bin ich durch den hohen Pflegeaufwand ziemlich mitgenommen, da wir auch ein Kind haben um das ich mich kümmere. Deswegen wollte ich nach all den schweren letzten Jahren zwei Wochen Auszeit wegen Erholung für mich nehmen. Wieder wird unsere Freundin, die Hausfrau ist, die Pflege übernehmen.
Ich muss dazu sagen, dass es uns finanziell nicht schlecht geht. Ich bin überhaupt froh jemanden zu haben und möchte Sie nicht verlieren. Ich habe die Dame reichlich finanziell für diese Aufgabe
unterstützt. Wir haben immer pauschal abgerechnet. Zwischen 1300 € bis 1600 €. So hoch, weil sie sich ja auch um unser Kind kümmert und des öfteren auch mal einfach so hilft über das Jahr verteilt. Ausserdem muss sie auch hin und zurück insgesamt 75 km mit eigenem Kfz bewältigen.
Heute war unser vierteljährlicher Pflegeberater da und meinte, dass ich das Geld, was ich pauschal gezahlt habe von der PK bis zu 4 Jahre, glaube ich, zurückbekommen könnte, und ich das bei der PK beantragen muss. Auch das Pflegegeld dürfte ich wohl behalten, also ohne Abzüge.
Ehrlich gesagt, ich blicke da nicht ganz durch, was ich da machen muss.
1)Wie hole ich das das Geld zurück, soll ich vorher den Antrag stellen oder nacher?
2)Ist eine rückwirkende Zahlung wirklich möglich?
3)Bei Auszahlung habe ich immer ein Schreiben aufgesetzt und unterschreiben lassen, dass sie das Geld für die Pflege meiner Frau bekommen hat, mit Unterschrift und Empfangsbestätigung.
Reicht das aus?
4)Muss die Vergütung was unsere Freundin bekommt, versteuert werden, wenn wir das von PK zurückbekommen sollten?
- Wird unser Pflegegeld gekürzt?
LG