Hallo zusammen,
ein Betreuter hat einen Antrag auf Bürgergeld gestellt. Er besitzt ein verschuldetes Mehrfamilienhaus, nicht selbst genutzt und nicht am Wohnort, eine Verwertung ist nicht möglich bzw. ohne Sinn. Bitte das als Fakt hinnehmen.
Er erhält zunächst keine Leistungen, weil der Wert des Hauses mit einem Verkehrswertgutachten nachgewiesen werden muss.
So weit, so richtig.
Nun entsteht allerdings der Kreislauf:
ohne Gutachten keine Leistung
ohne Geld kein teures Gutachten
Kann mir jemand (mit rechtlicher Grundlage) erklären, wie in dieser ungünstigen Situation weiter verfahren werden kann?
Danke vorab.