Antrag Bürgergeld, Mehrfamilienhaus, Kosten Verkehrswertgutachten

Hallo zusammen,

ein Betreuter hat einen Antrag auf Bürgergeld gestellt. Er besitzt ein verschuldetes Mehrfamilienhaus, nicht selbst genutzt und nicht am Wohnort, eine Verwertung ist nicht möglich bzw. ohne Sinn. Bitte das als Fakt hinnehmen.

Er erhält zunächst keine Leistungen, weil der Wert des Hauses mit einem Verkehrswertgutachten nachgewiesen werden muss.

So weit, so richtig.

Nun entsteht allerdings der Kreislauf:

ohne Gutachten keine Leistung

ohne Geld kein teures Gutachten

Kann mir jemand (mit rechtlicher Grundlage) erklären, wie in dieser ungünstigen Situation weiter verfahren werden kann?

Danke vorab.

Hallo,
man kann ein „Gutachten“ vom „Ortsgericht“ vornehmen lassen, was nur eine relativ günstige Gebühr erfordert. Bei uns hieß das (im Rahmen einer Erbsache) „Gebühren für Schätzung des Wohneigentums“ und das kostete damals 296,00 €.
Wäre das evtl. hilfreich ?.
Gruss
Czauderna

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Ortsgerichte gibt es nur teilweise in Deutschland. Im Rest des Landes spricht man von den Gutachterausschüssen. Allerdings sollte man wissen, was die für Auskünfte für kleines Geld geben können. Die billigen Varianten sind statistische Daten, die mit einem konkreten Objekt nichts zu tun haben. D.h. die sind OK, wenn man von einem durchschnittlichen Objekt spricht. Wenn man aber den Nachweis eines wirtschaftlichen Totalverlustes im Einzelfall antreten will, helfen die leider gar nicht. D.h. wenn es da 100 nach Lage, Alter, Größe des Grundstücks und Wohnfläche vergleichbare Häuser in einer gewissen Bandbreite von „abrissreif“ bis „Luxus-Villa“ gibt, dann bilden diese statistischen Daten hierüber einen gemittelten Wert. Muss man für ein konkretes Objekt nachweisen, dass es „abrissreif“ ist, kommt man mit diesem gemittelten Wert leider nicht weiter und muss den Weg über ein individuelles Gutachten gehen.

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Würde denn vorliegend ein Kurzgutachten ohne detaillierte Begründung der Wertansätze für (Hausnummer) etwa 500 € bereits etwas helfen, oder sind dort auch im wesentlichen pauschale Ansätze ohne Ansehen des konkreten Objekts verarbeitet?

Besteht die Betreuung auch für Behördensachen? Wenn nein, dann ist bei fehlendem Einkommen dringend Antrag auf Vorschuss und ggf. beim Sozialgericht Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zu stellen. Das Gutachten ist bei fehlender Möglichkeit der zumutbaren Verwertung in der Praxis bei gar nicht beizubringen, § 65 SGB I! Ferner sind die Gutachterkosten erheblich und eine Beauftragung bei Mittellosigkeit sogar strafbar! Daher darf so etwas nicht pauschal gefordert werden! Wenn bereits erklärt worden ist, dass kein erhebliches Vermögen verfügbar ist, dann macht sich das Jobcenter bei unterlassener Hilfeleistung ggf. sogar strafbar!
Die Behauptung „soweit richtig“ stimmt also bereits nicht! Das Jobcenter darf nicht als wohlwollend und hilfeleistend befürwortende Stelle, sondern als Bürokratiemonster, dass die Rechte der Betroffenen mit den Füßen tritt, betrachten, andernfalls fällt man schnell in den Sumpf der Schuldenfalle und des Wahnsinns!

Soll das auch ein verspäteter Aprilscherz sein?

Ich stecke in den diversen Möglichkeiten, die bundesweit auch nicht alle ganz einheitlich sind, nicht so tief drin. Aber man kann sich ja vertrauensvoll an die entsprechende Stelle wenden, das Problem beschreiben und dann sehen, was man für eine Antwort bekommt. Mit der kann man dann ja zunächst den Leistungsträger kontaktieren um vorab eine Bestätigung zu bekommen, dass ein Gutachten in einer bestimmten - reduzierten - Form dort akzeptiert würde.

Vielleicht ist da auch der andere Fall eingetreten?