Hallo,
bitte mal lesen ,danke
https://www.test.de/Gesetzliche-Krankenversicherung-Alle-Infos-zum-Thema-Krankenkassen-1151006-4219744/
Der Punkt wäre wichtig:
2. Drei Wochen – dann gilt der Antrag als genehmigt
Schickt Ihnen die Krankenversicherung innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Ihres Antrags keine schriftliche Ablehnung und auch keine schriftliche Begründung, warum die Bearbeitung Ihres Anliegens länger dauert, gilt Ihr Antrag als genehmigt. Laut Paragraph 13 Absatz 3a Sozialgesetzbuch V können Sie die Leistung dann in Anspruch nehmen, und die Krankenkasse muss die Kosten erstatten.
Frage: ist das so richtig?
LG
Lisa