Hallo,
mein Mann muss jedes Jahr in die Reha( Intervallbehandlung 3 Jahre),die Krankenkasse hat zugesagt,aber nicht in die gleiche Klink,wie das letzte Mal. Wir haben Widerspruch eingelegt und warten.
Das habe ich gefunden,ist das richtig?
Eine gesetzliche Krankenkasse muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen über den Antrag eines Patienten entscheiden. Andernfalls gilt die beantragte Leistung als genehmigt. – Quelle: https://www.svz.de/17755876 ©2018
weitere Fragen beantworte ich gerne
Danke euch
Lisa