Hallo,
mein Mann muss jedes Jahr in die Reha( Intervallbehandlung 3 Jahre),die Krankenkasse hat zugesagt,aber nicht in die gleiche Klink,wie das letzte Mal. Wir haben Widerspruch eingelegt und warten.
Das habe ich gefunden,ist das richtig?
Eine gesetzliche Krankenkasse muss grundsĂ€tzlich innerhalb von drei Wochen ĂŒber den Antrag eines Patienten entscheiden. Andernfalls gilt die beantragte Leistung als genehmigt. â Quelle: https://www.svz.de/17755876 ©2018
weitere Fragen beantworte ich gerne
Danke euch
Lisa