Völlig richtig!
Zudem zeugt die Idee eines Erfolgshonorars von einer deutlichen Unkenntnis der Aufgabe des Rechtsanwalts jedenfalls im deutschen (wohl auch österreichischem, etc.) Rechtssystem.
Denn was bitte ist den Erfolg? Wer meint, ein Anwalt hat nur erfolgreich gearbeitet, wenn der Prozess gewonnen wird, übersieht ein wenig, dass der Ausgang eines Prozesses von der Sach- und Rechtslage abhängt (natürlich hat man je nach Anwaltsqualität unterschiedliche Chancen, das bezieht sich jedoch ausschließlich darauf, wie nah der Rechtsanwalt an die tatsächliche Rechtslage herankommt).
Wie oft drängen Mandanten einen Anwalt dazu, zu klagen, obwohl dieser ihnen unmissverständlich sagt, dass die Chancen schlecht oder ungewiss sind. Und wenn man dann verliert, soll der Anwalt nix bekommen?
Die Aufgabe des Rechtsanwalts besteht (vor Gericht, darum geht es hier ja) darin, die Interessen des Mandanten zu vertreten, also dessen bestehende Rechte geltend zu machen. Wenn die zum Gewinn nicht ausreichen, kann er nichts dafür, auch wenn er seine Aufgabe voll erfüllt hat. Ich glaube das Problem derjenigen, die hier auf Erfolgshonorare plädieren liegt eher darin, dass sie meinen, Anwälte seien eh alle Rechtsverdreher und könnten, wenn sie sich nur ordentlich anstrengen, das Recht schon so hinbiegen, dass man gewinnt. So stehts aber nur in der Bild-Zeitung.
Oder wie wäre es im Strafrecht? Eine zentrale Aufgabe des Strafverteidigers liegt darin, dafür zu sorgen, dass das Verfahren gegen den Mandanten rechtsstaatlich korrekt durchgeführt wird. Wenn er also einen Diebstahl begangen hat und der Anwalt dafür sorgt, dass er auch nur deswegen und nicht wegen Raub verurteilt wird, dann hat er seine Aufgabe voll erfüllt. Ein Erfolgshonorar würde aber wohl nur bei einem Freispruch anfallen (oder wie sollte ein solcher Vertrag sonst aussehen?).
Der Anwalt macht (egal ob Angestellter oder Selbständiger) indem er für den Mandanten vor Gericht auftritt und dort dessen Rechte geltend macht, seinen Job und ist dafür zu bezahlen (wenn er Mist baut, muss er iGz. normalen Angestellten den Schaden auch noch viel schneller bezahlen). Wenn dies nicht zu einem „Erfolg“ führt, liegts an der Sach- oder Rechtslage. Wenn er schlecht arbeitet, wird er wie jeder andere Angestellte auch, mit der Zeit seinen Beruf nicht mehr ausführen können.
Gruß,
Dea
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