Anwalt auf Erfolgsbasis

Liebe Wissende,

angenomen, jemand möchte eine Angelegenheit juristisch (vermutlich letztlich vor Gericht) klären - wie könnte man einen Anwalt auf Erfolgs-/Provisionsbasis finden?

Also nicht einen Rechtsanwalt, der alles verspricht und am Ende nur selbst abkassiert, sondern einen, der den Fall kritisch prüft und dann bereit ist, auch ein gewisses Risiko zu tragen.

Überhaupt nicht er darf nicht
Abtreten an jemanden der bereit ist das Risiko zu tragen gegen Erfolgs - Beteiligug.

Wolfgang

Offiziell dürfen deutsche Anwälte nicht auf Erfolgsbasis arbeiten.
Es gibt allerdings in Deutschland inzwischen einige Prozeßfinanzierer: wenn der Streitwert schön hoch ist, prüfen die die Sache schon mal mit eigenen Juristen durch, wenn sie sie dann für erfolgversprechend halten, machen sie folgenden deal: die zahlen den Rechtsanwalt, und wenn die Sache gewonnen wird, kriegen die einen bestimmten, vorher festgelegten Anteil am auf das Urteil gezahlten Betrag (meist zwischen 20 und 30 %), wenn die Sache verloren geht, hat es Dich nichts gekostet.

Ciao, Wotan

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Hallo!

Also nicht einen Rechtsanwalt, der alles verspricht und am
Ende nur selbst abkassiert, sondern einen, der den Fall
kritisch prüft und dann bereit ist, auch ein gewisses Risiko
zu tragen.

Solche Vereinbarungen sind richtigerweise unzulässig, daher ist der Rechtsanwalt, der so abrechnen würde, nicht seriös und nicht umgekehrt.

Gruß
Tom

Konkreter
Liebe Wissende,

dennoch haben Rechtsanwälte auch in D m. W. durchaus „Gestaltungsspielraum“ bei dem, WAS und WIE sie in Rechnung stellen.

Wie fände man in dem angenommenen Fall einen Anwalt, der im Rahmen des legalen Gestaltungsspielraumes bereit wäre, die Abrechnung erfolgsabhängig zu halten?

Also nicht einen RA, der nach viel versprochen-nichts erreicht, richtig abzockt, weil der Klient vermutlich eh nich wieder zu ihm kommt, sondern einen, der abrechent nach „nichts für meinen Klienten erreicht, also kriege ich auch nur wenig!“

Hallo!

Also nicht einen RA, der nach viel versprochen-nichts
erreicht, richtig abzockt, weil der Klient vermutlich eh nich
wieder zu ihm kommt, sondern einen, der abrechent nach „nichts
für meinen Klienten erreicht, also kriege ich auch nur wenig!“

Also es gibt durchaus solche Anwälte, aber das mit dem Honorar hat dies sehr wenig zu tun. Erfolgshonorare sind nicht erlaubt und wenn ein Anwalt das trotzdem tut, dann würde ich ihn sicher nicht beauftragen.

So wie du hier schreibst würde ich dich allerdings nach einem (kostenlosen) Erstgespräch als Mandant ablehnen.

Gruß
Tom

Frage nicht verstanden?
Lieber Tom,

danke für Deine beiden Antworten - allerdings habe ich den Verdacht, dass Du meine Frage nicht richtig gelesen oder verstanden hast:

Meine Frage bezog sich

  1. gar nicht auf mich (sie ist rein hypothetisch)
  2. gar nicht auf Dich (auch wenn Du Dich angesprochen gefühlt haben magst),

sondern war die Bitte um Auskunft WIE man einen Rechtsbeistand finden könnte, der bereit wäre, im beschriebenen Sinne zu verfahren?

Also bitte keine Vermutungen, ob ich so einen suche oder Du so einer bist, sondern nur WIE man so einen finden könnte.

Hallo,

Du scheinst der irrigen Meinung zu unterliegen, dass Anwälte die Urteile schreiben und nicht die Richter. Denn nur so kann man zu deiner These kommen:

Also nicht einen RA, der nach viel versprochen-nichts
erreicht, richtig abzockt, weil der Klient vermutlich eh nich
wieder zu ihm kommt, sondern einen, der abrechent nach „nichts
für meinen Klienten erreicht, also kriege ich auch nur wenig!“

Der Arbeitsaufwand des Anwalts ist unabhängig vom tatsächlichen Ausgang eines Verfahrens nun mal gleich, und es heißt nicht umsonst, dass man vor Gericht und auf hoher See sich in Gottes Hand befindet.

Wenn ein Mandant klagen will, dann soll er also bitteschön auch selbst das Risiko dieser Klage tragen. Ein korrekt arbeitender Anwalt wird dieses Risiko nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage eigener Erfahrungswerte einschätzen und dementsprechend den Mandanten zu dem ein oder anderen Schritt raten und diesen dann für ihn auch tun. Nach Schluss der mündlichen Verhandlung hat er aber keinerlei Einflussmöglichkeit auf den Ausgang der Geschichte. Jetzt entscheidet das Gericht. Warum soll der Anwalt also seinen (übrigens in Deutschland nach Gebührenordnung sogar gesetzlich beschränkten) Vergütungsanspruch jetzt nicht geltend machen? Wir wollen doch nicht vergessen, dass wir es hier nicht mit einem Werkvertrag zu tun haben, wo ein entsprechendes Ergebnis geschuldet wäre.

Wenn man dies ernsthaft fordern würde, dann müsste man dies auch auf andere klassische Freiberufler ausdehnen und käme dann z.B. zu der netten Situation, dass der Arzt immer dann leer ausginge, wenn ein Patient während der Behandlung verstirbt. Da würde dann wohl kein Arzt mehr einen kritischen Fall annehmen, und Opa und Oma müssten ohne ärtzliche Begleitung von dieser Welt gehen.

Gruß vom Wiz

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in Irland…
…gibt es Anwälte, die auf ‚no win no fee basis‘ arbeiten.
Da braucht jetzt keiner zu kommen und zu sagen, ja aber, er hatte doch auch Arbeit, wenn er den Prozess verloren hat…

Er kriegt das verlorene Geld ja dann wieder rein, wenn er einen Prozess auf Schadenersatz gewinnt, und dann einen Prozentteil dieses Schadenersatzes kassiert.

Die so an den Anwalt gezahlte Summe mag höher sein als bei einem anderen Anwalt, aber dann hat man das Geld wenigstens zur Verfügung!

Wie soll ich mein Recht einklagen, wenn ich aus finanziellen Gründen nicht das Risiko eingehen kann, dass ich mein Recht vielleicht nicht bekomme?

Was ich als vorteilhaft an diesem System ansehe: Da wird kein Anwalt schlampen, und wegen schlampigerr Arbeit einem Klienten den Prozess verlieren, WEIL er eben grosses Interesse am Erfolg hat.

Hier in Deutschland hat ‚jeder‘ Rechtschutzversicherung.
Wenn man sich das ‚Klageverhalten‘ der Deutschen ansieht, ist dies extremer als das in Irland. Obwohl natürlich ein ‚no win no fee based system‘ auch Klagen zulässt, die sonst nicht zustandegekommen wären.

Ich denke, dass System kommt ursprünglich aus den USA.

gruss, isabel

Hallo!

Was ich als vorteilhaft an diesem System ansehe: Da wird kein
Anwalt schlampen, und wegen schlampigerr Arbeit einem Klienten
den Prozess verlieren, WEIL er eben grosses Interesse am
Erfolg hat.

…ja vor allem wird man als Anwalt eher kein Mandat annehmen, wenn die Prozessaussichten nicht so gut sind und außerdem sinkt sofort die Motivation, wenn man im Laufe eines Prozesses erkennt, dass die Chancen sinken. Außerdem führt dieses „System“ dazu, dass Anwälte nicht mehr prozessieren wollen, sondern in möglichst kurzer Zeit möglichst viele Vergleiche schließen, bei denen beide Gegenanwälte einen Teil ihres Honorars kriegen - also dann geht Quantität vor Qualität. Das ist alles, nur kein System, in dem alle die Recht suchen auch eine ordentliche Rechtsvertretung erhalten. Eine gute Rechtsvertretung ist nur gewährleistet, wenn diese auch honoriert wird.

Und übrigens: wenn bei uns ein Anwalt einen Fehler macht, dann macht er sich schadenersatzpflichtig.

Gruß
Tom

zurück zum Fall
Liebe Freunde,

ich wollte um Himmels Willen hier keine Diskussion über Sinn oder Unsinn der BRAGO odgl. lostreten.

Die Frage bleibt: WIE könnte man in D. einen Anwalt finden, der im Rahmen der legalen Möglichkieten bereit wäre, erfolgsabhängig zu arbeiten (nicht umsonst oder gar auf Kosten sitzen bleiben, sondern bei 0 Erfolg am unteren Rand des Rahmens abrechnen bei vollem Erfolg am oberen)?

Mein lieber Tom

Und übrigens: wenn bei uns ein Anwalt einen Fehler macht, dann
macht er sich schadenersatzpflichtig.

Eine Hacke kräht der anderen bekanntlich kein Auge aus! Den Fall hatte ich jüngst in der Realität.

Keineswegs
Hi Wiz

Obwohl Dein Beitrag haarscharf an meiner Frage nach dem „Wie könnte man einen Anwalt … finden?“ vorbei geht, möchte ich richtig stellen:

Du scheinst der irrigen Meinung zu unterliegen, dass Anwälte
die Urteile schreiben und nicht die Richter.

Keineswegs - meine Frage basiert auf der landläufigen Aussage „Der oder die sei ein guter Anwalt“ und „der oder die kein so guter“. Ausgehend von der Annahme, dass diese Einschätzung auf Erfolgen bzw. Misserfolgen (u. U. gemessen an Versprechungen vor dem Urteil) des jeweiligen Rechtsvertreters basiert bzw. darauf zurück zu führen ist, formulierte ich meine - im übrigen völlig hypothetische - Frage.

Der Arbeitsaufwand des Anwalts ist unabhängig vom
tatsächlichen Ausgang eines Verfahrens nun mal gleich, und es
heißt nicht umsonst, dass man vor Gericht und auf hoher See
sich in Gottes Hand befindet.

Der Arbeitsaufwand eines Handwerkers der pfuscht, ist in der Regel auch höher als der des Könners und Kenners - ist deshalb Pfusch mind. ebenso zu bezahlen wie Qualitätsarbeit?

Wenn man dies ernsthaft fordern würde, dann müsste man dies
auch auf andere klassische Freiberufler ausdehnen und käme
dann z.B. zu der netten Situation, dass der Arzt immer dann
leer ausginge, wenn ein Patient während der Behandlung
verstirbt. Da würde dann wohl kein Arzt mehr einen kritischen
Fall annehmen, und Opa und Oma müssten ohne ärtzliche
Begleitung von dieser Welt gehen.

Zumindest würde nicht mehr der Arzt begünstigt, der möglichst NICHT heilt, indem er möglichst lange möglichst viele Patienten krank hält. Das System funktioniert m. W. in CH ganz gut.

Hallo!

Eine Hacke kräht der anderen bekanntlich kein Auge aus! Den
Fall hatte ich jüngst in der Realität.

Kann ich nicht bestätigen und stimmt auch in der Realität nicht. Es gibt genügend Haftungsprozesse und es ist auch völlig normal, seinen Mandanten gegen einen anderen Anwalt zu vertreten. Wie das bei dir war weiß ich nicht, es war ja niemand hier dabei. Vielleicht hatte der beklagte Anwalt einfach keinen Fehler gemacht, wäre ja möglich. Aber wie gesagt, das kann hier ja keiner wissen.

Erfahrungsgemäß (und ich unterstelle dir jetzt nicht, dass das bei dir der Fall ist, da ich es nicht weiß und das daher nicht beurteilen kann) gehören solche Mandanten, die klagen, verlieren, dann den Anwalt verklagen, verlieren und dann einen Anwalt suchen, der wiederum den letzten Anwalt verklagt und sich ständig darüber beschweren, dass sie von allen Anwälten schlecht vertreten wurden, Mandanten, die selbst eigentlich im Unrecht sind, aber es einfach nicht einsehen wollen. Als Anwalt meidet man daher solche Mandanten, da man sich meistens zuerst bemüht, irgendeinen aussichtslosen Fall gut zu vertreten und hinterher sich um sein Honorar streiten muss oder wenn möglich gar wegen eines angeblichen Fehlers verklagt wird. Wenn also in solchen Fällen Anwälte nicht vertreten wollen, dann liegt das nicht daran, dass man einen Anwalt verklagen soll, sondern es liegt meistens am potentiellen Mandanten.

Gruß
Tom

Hallo!

sondern war die Bitte um Auskunft WIE man einen Rechtsbeistand
finden könnte, der bereit wäre, im beschriebenen Sinne zu
verfahren?

Ganz einfach - überhaupt nicht, es sei denn man möchte von einem unseriösen Anwalt vertreten werden.

Gruß
Tom

Lieber Tom,

vielleicht ist es wirklich erbaulicher, sich in Vermutungen zu ergehen als auf eine m. E. ganz konkrete Frage zu antworten: Wie könnte in einem hypothetischen Fall ein potenzieller Mandant einen Anwalt finden, der im legalen Rahmen ein ganz klein wenig auf die eigenen Fähigkeiten vertraut und deshalb einen Teil im Rahmen seines Abrechnungsspielraumes leistungsabhängig macht?

WIE also?
Hi Tom,

Du scheinst es also zu wissen:

. . . es sei denn man möchte von einem unseriösen Anwalt vertreten werden.

Wie könnte man in einem angenommenen Fall so einen „unseriösen“ Anwalt finden?

Guten Abend!

Wie könnte man in einem angenommenen Fall so einen
„unseriösen“ Anwalt finden?

Hier:

http://www.anwaltauskunft.de

gibst Du einfach als Interessenschwerpunkt „Verlust der berufsrechtlichen Zulassung“ ein.

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Wie könnte in einem hypothetischen Fall ein potenzieller
Mandant einen Anwalt finden, der im legalen Rahmen ein ganz
klein wenig auf die eigenen Fähigkeiten vertraut und deshalb
einen Teil im Rahmen seines Abrechnungsspielraumes
leistungsabhängig macht?

Da Du ja doch immer weiter zu nerven scheinst: Nimm Dir ein Telefonbuch, schlage die Abteilung „Rechtsanwälte“ auf, fange bei dem ersten an, sag´ ihm, was Dein Ansinnen ist; wenn er´s macht, hast Du einen gefunden, wenn er´s nicht macht, fragst Du den zweiten usw.
Ist das so schwer?
Was willst Du denn hier hören? Ob es ein Verzeichnis oder eine Internetseite von Rechtsanwälten gibt, die so was machen, was Du suchst? Meines Wissens nach nicht. Also: Durchfragen.

Ciao, Wotan

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Hallo Wotan,

vielen Dank für Deine Antwort! Übrigens die bisher einzige, die wirklich auf meine Frage einging. Ich bedaure, wenn ich durch Wiederholen der Frage genervt habe - ich war der Meinung, dass einige sie nicht verstanden hatten.

Da Du ja doch immer weiter zu nerven scheinst: Nimm Dir ein
Telefonbuch, schlage die Abteilung „Rechtsanwälte“ auf, fange
bei dem ersten an, sag´ ihm, was Dein Ansinnen ist; wenn er´s
macht, hast Du einen gefunden, wenn er´s nicht macht, fragst
Du den zweiten usw.
Ist das so schwer?
Was willst Du denn hier hören? Ob es ein Verzeichnis oder eine
Internetseite von Rechtsanwälten gibt, die so was machen, was
Du suchst? Meines Wissens nach nicht. Also: Durchfragen.

  • genau das hatte ich gefragt und wollte es wissen.

Hi,

ich würde mal annehmen, dass ein Rechtsanwalt durchaus bereit wäre, dies für einen Bekannten o.ä. zu tun.

Ob ein Dir völlig unbekannter RA dazu bereit wäre, halte ich für unwahrscheinlicher.

Also, sich mal umhören, wer Kontakte zu einem Rechtsanwalt hat???

Gruss, and good luck,
Isabel

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