Hallo,
Hallo Zusammen
Ich hätte gerne Antworten zu folgendem Sachverhalt:
Wenn man sein Auto von jemanden anmelden lässt (Name
desjenigen in Fahrzeugschein- und -Brief)und von dieser Person
auch die Versicherung verwenden darf (Versicherung trägt man
selbst).
Soll man daraus entnehmen, dass Fahrzeughalterin und Versicherungsnehmerin identisch ist ?
Nur der Beitragszahler ist eine andere Person ist ?
Ist es der Halterin (nicht Besitzerin) des Autos
möglich, der Eigentümerin vorzuschreiben,
hm… also handelt es sich hier um 4 verschiedene Personen?
Wer ist die Fahrzeughalterin?
Wer ist die Besitzerin?
Wer ist die Eigentümerin?
Wer ist der Beitragszahler?
besagtes Auto
aufgrund des Wollens des Nichtweiterbestehens der
Versicherung, mit Hilfe eines Anwaltes, aufzufordern, das Auto
ab- oder umzumelden, damit die Versicherung keinesfall
weiterbesteht. Die Eigentümerin wurde bereits mehrmals
mündlich aufgefordert, das Auto ab- oder umzumelden, wobei
oben aufgeführter Grund genannt wurde.
Dies ist jetzt aber völliger Unsinn.
Die Fahrzeughalterin kann doch jederzeit das Fahrzeug abmelden
und dann kann es die Eigentümerin ja neu anmelden.
Oder ist die derzeitige Eigentümerin des Fahrzeugs ein Kreditinstitut,
und der Fahrzeughalter ist nicht in der Lage den Kredit zurückzuzahlen ?
Bitte deinen geschriebenen Text überprüfen und neu schreiben,
dass man ihn auch verstehen kann.
Gruß Merger