Anwalt beauftragt um Fahrzeugversicherung sofort zu kündigen

Hallo Zusammen

Ich hätte gerne Antworten zu folgendem Sachverhalt:

Wenn man sein Auto von jemanden anmelden lässt (Name desjenigen in Fahrzeugschein- und -Brief)und von dieser Person auch die Versicherung verwenden darf (Versicherung trägt man selbst). Ist es der Halterin (nicht Besitzerin) des Autos möglich, der Eigentümerin vorzuschreiben, besagtes Auto aufgrund des Wollens des Nichtweiterbestehens der Versicherung, mit Hilfe eines Anwaltes, aufzufordern, das Auto ab- oder umzumelden, damit die Versicherung keinesfall weiterbesteht. Die Eigentümerin wurde bereits mehrmals mündlich aufgefordert, das Auto ab- oder umzumelden, wobei oben aufgeführter Grund genannt wurde.

Hallo!

Ich habe das jetzt mehrfach gelesen, ich verstehe es einfach nicht !

Abmelden kann NUR die Halterin, denn nur sie hat die Papiere und das Kfz-Kennzeichen. Beides muss man mit zur Zulassungsstelle nehmen um abzumelden. Dann erlischt automatisch auch die bestehende Versicherung.
Man darf dann aber nicht mehr mit dem Wagen fahren.

Anschließend kann man sich um neue und eigene VS kümmern und neu anmelden.

MfG
duck313

Hallo,

der Text des TE ist auch mir nicht verständlich.

Allerding deine Antwort auch nicht.

Abmelden kann NUR die Halterin, denn nur sie hat die Papiere
und das Kfz-Kennzeichen.

Kennst Du den TE ?
Woher ist dir denn bekannt, dass die Halterin die Papiere hat ?

Grüzi Kematef

Hallo,

derjeniege,der über die Zulassunsgbescheinigung (Früher Kfz.-Brief) verfügt und darin als Halter des Fahrzeuges eingetragen ist,kann machen was er will.

Der Eigentümer des Fahrzeuges schaut zunächst einmal in die Röhre.

Denn er müsste wirklich vor Gericht klagen und einen Eigentumsnachweis erbringen.

Deswegen sollte man die Zulassunsgbescheinigung I (Brief) auch sofort in Verwahrung nehmen.

Der Nutzer eines Fahrzeuges braucht im Alltag nämlich nur die Zulassunsgbescheinigung
II (Früher der Fahrtzeugschein) , mit dem er nämlich keine „Dummheiten“ machen kann.

Hallo,

Hallo Zusammen

Ich hätte gerne Antworten zu folgendem Sachverhalt:

Wenn man sein Auto von jemanden anmelden lässt (Name
desjenigen in Fahrzeugschein- und -Brief)und von dieser Person
auch die Versicherung verwenden darf (Versicherung trägt man
selbst).

Soll man daraus entnehmen, dass Fahrzeughalterin und Versicherungsnehmerin identisch ist ?
Nur der Beitragszahler ist eine andere Person ist ?

Ist es der Halterin (nicht Besitzerin) des Autos
möglich, der Eigentümerin vorzuschreiben,

hm… also handelt es sich hier um 4 verschiedene Personen?

Wer ist die Fahrzeughalterin?
Wer ist die Besitzerin?
Wer ist die Eigentümerin?
Wer ist der Beitragszahler?

besagtes Auto
aufgrund des Wollens des Nichtweiterbestehens der
Versicherung, mit Hilfe eines Anwaltes, aufzufordern, das Auto
ab- oder umzumelden, damit die Versicherung keinesfall
weiterbesteht. Die Eigentümerin wurde bereits mehrmals
mündlich aufgefordert, das Auto ab- oder umzumelden, wobei
oben aufgeführter Grund genannt wurde.

Dies ist jetzt aber völliger Unsinn.

Die Fahrzeughalterin kann doch jederzeit das Fahrzeug abmelden
und dann kann es die Eigentümerin ja neu anmelden.

Oder ist die derzeitige Eigentümerin des Fahrzeugs ein Kreditinstitut,
und der Fahrzeughalter ist nicht in der Lage den Kredit zurückzuzahlen ?

Bitte deinen geschriebenen Text überprüfen und neu schreiben,
dass man ihn auch verstehen kann.

Gruß Merger