Ich musste mtl. Geld an einen Anwalt bezahlen, dass er an seinen Mandanten weiterleitete. Nun schrieb der Anwalt (schon vor Monaten), dass ich zuviel überwiesen hätte und er mir das Geld zurückzahlen wird. Ich sollte ihm meine Kontodaten schicken, was ich auch gemacht hatte, einmal per e-mail und einmal per Brief (persönlich übergeben). Bis heute ist auch nach mehrmaligem nachfragen (mail und telefonisch) kein Geld eingegangen. Auf mails, wird erst garnicht geantwortet, obwohl die angekommen und gelesen wurden, da das angeblich eine Frau bearbeitet, die komischerweise immer wenn ich anrufe nicht da ist. Ich sehe sowas als Unterschlagung. Ich hatte einen Dauerauftrag, damit das Geld immer pünktlich rausgeht und auf nachfragen wie lange ich noch zahlen müsste, kamen nie antworten. Also hab ich brav weiter gezahlt, dass ja nichts nach kommt.
Was kann ich tun?
Zahlungfrist mit Einschreiben mit Rückschein setzen, Klage und Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer an drohen.
Das sollte helfen. Wenn nicht, ggf. Eigenen Anwalt mit Klage beauftragen.
Hallo meinereinder,
deinereiner hat zuwenig Infos geschrieben. Aber mal sehen. Wenn Du weißt, wieviel Geld Du zuviel gezahlt hast, wpürde ich eine Mahnung schreiben und eine Frist (10 Tage) für den Eingang auf Deinem Konto setzen. Sollte der Anwalt dann nicht zahlen, dann würde ich mir einen Mahnbescheid beim Amtsgericht besorgen und diesen zustellen lassen. Dann zahlt der Anwalt spätestens, wenn Deine Forderungen zu Recht bestehen. Wenn die Forderung nicht stimmt, kann er Widerspruch einlegen und dann kommt es zum Prozess, wo alles geklärt wird.
So würde ich vorgehen…
Viel Glück…
Hallo,
den Anwalt schriftlich zur Rückzahlung auffordern und eine entsprechende Frist zur Erledigung setzen im Schreiben von z.B. zwei Wochen.
Im Schreiben schon mal androhen, dass wenn keine Erledigung binnen der gesetzten Frist erfolgt, eine Information der zuständigen Anwaltskammer erfolgen wird.
Von dem Schreiben unbedingt eine Kopie für Deine Unterlagen fertigen.
Falls er binnen Frist nicht reagiert, die zuständige Anwaltskammer informieren - findest Du im Internet. Die treten dem guten Mann dann entsprechend auf die Füße.
Viel Glück
Hallo…Frist setzen ( 4 Wochen) zur kompletten Bearbeitung und Anweisung der überschüssig gezahlten Gelder.
Zugleich darauf verweisen, dass nach Ablauf der Frist ein Anwalt hinzugezogen wird.
Dann würde ich mich mal selbst hinetzen und nachrechnen wieviel Geld da wohl zuviel rausgegangen ist.
Es kann ja keine Unsumme sein, das hätte man ja selbst gemerkt.
Nicht die Pferde verrückt machen, wenn es sich nicht lohnt.
Gruß AK
Mahnung mit Terminsetzung und Hinweis auf gerichtliche Folgen, die wohl keiner will.
Hi
den Anwalt in Verzug setzen wäre mM die einfachste Möglichkeit.
D.h.: Anschreiben, Zahlungsfrist setzen (eine realistische, aber auch nicht zu lang) und dabei mit weiteren Schritten drohen, falls das Geld bis dahin nicht gezahlt worden ist.
Danach: Anwalt einschalten oder Mahnbescheid.
Gruß
HaWeThie
Hallo,
die Sachlage ist ganz einfach zu klären. Schreiben Sie den Anwalt an, Einschreiben mit Rückschein, er möge binnen einer Frist von 7 Tagen das Geld an Sie überweisen sowie die Kosten für das Schreiben tragen. Wenn Sie das Schreiben selbst aufsetzen, dann sind das zumindest die Portogebühren.
Schreiben Sie weiter, dass Sie insoweit er die Frist fruchtlos verstreichen lässt weitere Schritte einleiten werden. Ein Anwalt weiss in der Regel, um welche Schritte es sich handeln könnte und wird natürlich auch reagieren.
verstreicht dann die Frist ohne eine Reaktion, setzen Sie ein weiteres Schreiben an die zuständige Anwaltskammer auf, legen Kopien als Beweise bei und schicken das los. Im weiteren rate ich dann an, bei der zuständigen Polizeidienststelle vorstellig werden, und Strafanzeige aufgrund mehrerer in Frage kommender Straftatbestände stellen. Legen Sie sich dabei nicht fest, das ist Sache der Ermittlungsbehörden herauszufinden, welche Straftat begangen wurde/wird.
Ihren Anspruch müssen Sie jedoch dann in einem zivilrechtlichen Verfahren durchsetzen, d.h. sie müssen den Anwalt auf Herausgabe des zuviel bezahlten Betrages verklagen. Hierzu ist es sinnvoll eugenmächtig zu berechnen, wie viel sie mehr gezahlt haben, denn wenn sich der Anwalt auf einen Fehler in seinem Schreiben beruft, ist der Beweis von Ihnen schwer zu erbringen.
MfG
M.Sack
Hallo,
klingt alles sehr nebulös.
Ich würde per Einschreiben mit Rückschein eine letzte Frist setzen (mit dem Hinweis, dass er schon mehrmals aufgefordert wurde die Überzahlung zurückzuerstatten) und falls keine Reaktion erfolgt beim zuständigen Amtsgericht eine sofortige Verfügung beantragen. Das auch dem RA mitteilen und das du dich außerdem an die Rechtsanwaltskammer wenden wirst.
Viel Glück
LG aus Bayern
Hi,
ohne jetzt da tief rein zu gehen:ich Täte folgendes
1)Als erstes wäre festzuzustellen wie hoch der Betrag ist
2) Schriftlich einschreiben mit Rückantwort mit Fristsetzung 14 Tage die zuviel bezahlten Beträge an dich zu tätigen.
3) Konsequenz aufzeigen: Wenn nicht bis zum … dann Strafanzeige wg. Verdacht der Unterschlagung.(Mußt du aber einige Beweise z:B.Schriftverkehr haben)
Vorab kannst du dir eventl. bei folg. Stellen Rat und Hilfe holen:
http://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft… oder an der örtlichen Anwaltskammer. Wahrscheinlich hilft es schon wenn du dich dort über den RA beschwerst.
Hoffe das hilft dir weiter
gruß
dr.mo
P:S dies ist keine Rechtsberatung
In Kürze, wenig Zeit… :
Letztmalig mahnen. Beides auch so deutlich schreiben. LETZTMALIG und MAHNUNG. Frist setzen, Anzeige und Schreiben an Anwaltskammer androhen.
Bei fruchtlosem Verstreichen der Frist Schreiben an Kammer abschicken mit Beschwerde und Anzeige wegen Unterschlagung.
All das wird fruchten…
Geld, das dem Anwalt nicht gehört, ist zurückzuzahlen, weil sonst eine Bereicherung ohne Rechtsgrund vorliegt und das ist dann auch nciht sauber bzw. strafbar…
Hallo,
wenn erwiesen ist, dass Du Geld zurück bekommst, und der Anwalt nicht reagiert hast Du zwei Möglichkeiten:
1: Mahnbescheid erlassen über das Gericht, ggf. dann Klagen
2: Gleich Klage einreichen
Google mal Mahnbescheid, da findest Du z.B. eine elektronsiche Möglichkeit. Der Mahnbescheid kostet € 23, diese Kosten stellst Du natürlich auch dem Anwalt als Schadensersatz in Rechnung.
Sollte er dem Mahnbescheid widersprechen oder Frist verstreichen lassen (was ich bei einem Anwalt nicht glaube) musst/kannst Du klagen. Meines Erachtens ist ggf. der Tatbestand der ungerechtfertigten Bereicherung §§812 ff. BGB gegeben.
Unterschlagung ist es nicht, denn Du hast ihm ja das Geld ‚freiwillig‘ und wissentlich überwiesen. Er bereichert sich aber an Dir, wenn er zu viel bekommen hat und das nicht zurück zahlt.
Nimm Dir für die Klage (ggf. auch schon für den Mahnbescheid) besser einen Anwalt, sonst geht das schief.
Viel Erfolg
nch
da kann ich leider nicht weiterhelfenLG Witharos
tut mir leid, ich war lang nicht online