Hallo zusamme,
nehmen wir mal an:
Ein Kleinunternehmer wird beschuldigt, von einer fremden Homepage einen Satz für seine eigen Homepage benutzt zu haben. Es handelt sich bei dem Satz um einen simplen Deutschen Satz " Gut trainiert meistern auch Sie diesen Tag ". Der genannte Kleinunternehmer gab eine mod. Unterlassungserklärung ab und diese wurde auch von der Gegenseite anerkannt. Nun stehen Kosten in i.H.v. über 500 € im Raum welche von der Höhe total überzogen sind. Der KLeinunternehmer kann sich diese Gebühren nicht leisten.
Hierzu folgende Fragen:
Ist dieser Satz „Gut trainiert meistern auch Sie diesen Tag“ tatsächlich ein Werk im Sine der Urheberrechts ?
Muss der Kleinunternehmer für diese Kosten gerade stehen (Neues Gesetzt der Kostendeckelung bei Abmahnungen)
Für schnelle Beantwortung bin ich sehr dankbar
Viele Grüße
Arkas