Anwaltskosten als Geschädigter

Mahlzeit,

Geschädigte/Fahrradfahrerin eines Unfalls - zweifelsfrei unschuldig -  hat auf Anraten der Polizei am Unfallort einen Anwalt eingeschaltet zur Vertretung ihrer Schadensersatzansprüche gegen die Autofahrerin. Der beauftragte Anwalt hat ihr beim ersten Termin - ein paar Tage nach dem Unfall - versichert, dass sie keine Kosten zu tragen hat.

Nun ist das gesamte Verfahren total in die Wicken gegangen - er hat keinen müden Cent Schmerzensgeld oder gar Erstattung der Attestkosten von der gegnerischen Versicherung durchsetzen können.

Die Geschädigte erhält nun seine Kostennote m.d.B. um Überweisung.

Im Internet kann die Geschädigte überall nur finden, dass die Anwaltskosten des Unfallopfers auch im vorgerichtlichen Verfahren von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Die Geschädigte ist nun ratlos, wie mit ihrem Anwalt umzugehen ist. Soll sie zahlen? Wenn ja, wo und wie bekommt sie dann die Anwaltskosten erstattet?

Vielen Dank für Licht in’s Dunkel bringen!

Gruß
A.A.

Guten Abend (gegessen habe ich schon!)

Das wichtigste fehlt doch hier noch.

Gab es ein Gerichtsverfahren und wie ging das denn aus ?

keine Haftung der Autofahrerin = kein Anspruch, keine Kostenübernahme der anwaltlichen Vertretung (das wäre was für Rechtsschutz-VS).

MfG
duck313

Nein - die Geschädigte hat nicht geklagt.

Wie gesagt, sowohl der Anwalt hatte sich beim ersten Termin dazu so geäußert, dass keine Kosten auf die Geschädigte zukommen. Im Internet ist auch nur zu zu finden, dass die Anwaltskosten für außergerichtliche Vertretung vom Unfallverursacher zu tragen sind.

Gruß
A.A.

Hallo!

Wenn die gegnerische Versicherung der Autofahrerin(um die geht’s doch ?) eine Haftung ablehnt, wieso sollte man dann die offensichtlich unnötigen(unberechtigten) Anwaltskosten übernehmen ?

Nur wenn Haftung besteht übernimmt sie auch die Anwaltskosten. Unabhängig vom Gerichtsverfahren, man kann sich ja auch gütlich einigen. Auch dann gehören die Anwaltskosten zum Schaden.

keine Haftung = kein Schadenersatz, keine Übernahme von Gutachter- oder Anwaltskosten.

Da hat man schon einen Anwalt und berät sich nicht mit dem ? Warum rät er nicht zur Klage gegen die Autofahrerin vertreten durch deren VS ?
Aussichtslos, weil man seinem Anwalt eine ganz andere und falsche Schilderung der Sachlage gegeben hatte ?

MfG
duck313

Wenn die gegnerische Versicherung der Autofahrerin(um die
geht’s doch ?) eine Haftung ablehnt, wieso sollte man dann die
offensichtlich unnötigen(unberechtigten) Anwaltskosten
übernehmen ?

Es wurde die Haftung gegenüber den Schmerzensgeldforderungen des Anwalts abgelehnt. Die Reparaturkosten am Fahrrad wurden recht zügig von der gegn. Versicherung erstattet. Die Schuldfrage ist ebenfalls unstrittig - zumindest ist der Geschädigten nichts Gegenteiliges bekannt.

Nur wenn Haftung besteht übernimmt sie auch die Anwaltskosten.
Unabhängig vom Gerichtsverfahren, man kann sich ja auch
gütlich einigen. Auch dann gehören die Anwaltskosten zum
Schaden.

genau so ist es. Wie oben erläutert.

keine Haftung = kein Schadenersatz, keine Übernahme von
Gutachter- oder Anwaltskosten.

Auch die Kosten von immerhin einem Attest von zweien wurden erstattet an den Anwalt.

Da hat man schon einen Anwalt und berät sich nicht mit dem ?

was soll die Unsachlichkeit? Die Mandantin hat durchaus um Erläuterungen der Schritte, die der Anwalt anleiherte, gebeten, auch telefonisch. Leider war dem Anwalt das offenbar zu anstrengend. Auch war von Anfang an klar, dass aufgrund nicht vorhandener Rechtsschutzversicherung eher keine Klage geplant ist. Letztlich hat die GEschädigte den Anwalt beauftragt, weil sie überhaupt nicht wusste, was nach dem Unfall zu tun ist, wenigstens den Schaden am Rad erstattet zu bekommen.

Warum rät er nicht zur Klage gegen die Autofahrerin vertreten
durch deren VS ?

Er schlägt eine Klage vor - allerdings wie schon geschildert, ist das Risiko hoch, auch hier auf den Kosten sitzen zu bleiben. Ganz davon abgesehen, dass die Arbeit und Beratung des Anwalts die Mandantin bisher nicht gerade begeistert hat. Sie hat die Nase voll und möchte den Fall für sich beenden. Der Rat einer weiteren Anwältin untermauert die These, dass es schwierig wird, so wie der Karren nun im Dreck hängt, eine Klage auf Schmerzensgeld zu gewinnen.

Aussichtslos, weil man seinem Anwalt eine ganz andere und
falsche Schilderung der Sachlage gegeben hatte ?

Wie kommst Du auf die bescheuerte Idee? Könntest Du, falls Du Ahnung hast, Dich vielleicht einfach auf die Beantwortung der Fragestellung beschränken? Wenn nicht, dann lass es doch einfach. Die Geschädigte hat genug Kosten, Nerven und Gesundheit sowie ihren Job dafür gelassen. Das hätte sie vermutlich besser allein hinbekommen als das, was die angebliche Fachkraft nach Monaten da herausgeholt hat.

Gruß
A.A.

1 Like

Hi, wenn die gegnerischen Versicherung schon den Schaden am Fahrrad bezahlt hat, scheint sie zumindest von der Schuld ihrer Vers.-nehmerin überzeugt zu sein, sonst hätte sie garnichts gezahlt.
Man sollte sich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen und die Begleichung der Rechtsanwaltrechnung fordern.
Und wenn diese dann mitteilt, dass dies schon geschehen ist, dann sollte man dies der zuständigen Anwaltskammer mitteilen und die Rechnung natürlich nicht zahlen.
Der Polizist hat namentlich diesen Anwalt empfohlen?
MfG ramses90

Danke Ramses!

Nein, die Polizei hatte empfohlen, unbedingt einen Anwalt zu nehmen (man wüsste ja nie - die Autofahrerin ist jetzt zwar reuhmütig, aber wer weiß, was morgen ist).

Da die Geschädigte nicht gerade mehrfach im Jahr solche Angelegenheiten zu regeln hat, daher keinen Anwalt kennt, wurde ihr der Anwalt von Freunden empfohlen, die bisher gut Erfahrungen mit ihm machten.

Kann die Geschädigte nun nicht bestätigen. Außer dem ersten und einzigen Beratungsgespräch, in dem der Anwalt das Blau vom Himmel versprach, wurde nie wieder gesprochen über weiteres Vorgehen, nicht rückgefragt bei Unklarheiten - er hat einfach irgendwas gemacht.

Der Anwalt hat z.B. auch noch mit seiner Kostennote verkündet, dass die Sachbearbeiterin bei der gegnerischen Versicherung ihm gegenüber telefonisch jegliche Schmerzensgeldzahlungen ablehnt. Sollte so etwas nicht schriftlich erfolgen?

Sie wird auf jeden Fall am Montag die gegnerische Versicherung anrufen.

Gruß
A.A.

Hi, komischer Anwalt!
Seine Pflicht ist es den Schmerzensgeldanspruch durchzusetzen und nicht, sich mit der mündlichen Auskunft der gegnerischen Versicherung zufrieden zu geben.
Und wenn er meintg, dass der Fall für ihn damit abgeschlossen ist, dann soll er seine Rechnung der gegnerischen Vericherung und nicht der Geschädigten präsentieren.
MfG ramses90

Hi zurück,

genauSO sieht die Mandantin das auch. Er hat vor zwei Wochen schon einmal eine Kostennote geschickt mit einem nicht nachvollziehbaren Streitwert und war äußerst ungehalten als die Mandantin ihn anrief und um ein Gespräch bat. Gespräch erst nach Zahlung! Wo sie dann beim Thema waren: woher kommt dieser Streitwert? Ursprünglich hatte er 900,00 Schm.geld verlangt…

Er sagte, man müsse nun klagen. Als die Mandantin ihm nochmals sagte, sie wird NICHT klagen, lamentierte er rum, dass er dann ja nur 35,00 Euro verdiene… er wollte nun nochmals eine abschließende Forderung an die Vers. richten und seine Kosten ebenfalls.

2 Wochen später kam dann der Brief mit der erneuten Kostennote - dieses Mal angepasst an die urspr. Schmgeldforderung und mit der Bemerkung, die Vers. hätte nun telef. jegliche Zahlung abgelehnt.

Sie hat nun bei einem anderen Anwalt nachgefragt, wie sie sich zu verhalten hat. Schauen wir mal… :smile: -

Danke Dir und Gruß
A.A.