Anwaltskosten bei beratung/prozesskostenhilfe

wer kann mir sagen, wie sich das mit kosten verhält, wenn

ich einen anwalt konsultieren will (unterhaltszahlung nichteheliche gemeinsame tochter)
aber noch nicht weiss - welchen ich nehmen soll
kosten einmalig, bei beartungsgespräch ?
was ist wenn mir der anwalt nicht zusagt ???
wie ist das mit prozesskostenhilfe ???

anscheinend trennst du dich auch gerade ganz frisch ? :wink:

es gibt die möglichkeit, sich erst mal im frauenhaus oder bei pro familia teils kostenfrei beraten zu lassen. mußt du mal anrufen und nachfragen.

manchmal trägt auch die rechtsschutzversicherung die kosten, teils aber auch erst die prozeßkosten. einfach mal in die police schauen.

tja, wenn der anwalt nicht gefällt, hat man halt pech gehabt, ist ja beim friseur auch ähnlich :wink:
umhören im bekanntenkreis ist erst mal angesagt…

anscheinend trennst du dich auch gerade ganz frisch ? :wink:

es gibt die möglichkeit, sich erst mal im frauenhaus oder bei
pro familia teils kostenfrei beraten zu lassen. mußt du mal
anrufen und nachfragen.

STIMMT EBENSO DIE BERATUNGSSTELLEN DER KIRCHEN (CARITAS, DIAKONIE…)

manchmal trägt auch die rechtsschutzversicherung die kosten,
teils aber auch erst die prozeßkosten. einfach mal in die
police schauen.

GUTER TIPP ist halt die Frage ob man sowas hat, und wenn ja luft die ja auch auf den Mann mit und wer bekommt dann die Bratung???

tja, wenn der anwalt nicht gefällt, hat man halt pech gehabt,
ist ja beim friseur auch ähnlich :wink:
umhören im bekanntenkreis ist erst mal angesagt…

DENKE NICHT, DASS MAN(Frau)EINEN ANWALT(in)BEHALTEN SOLLTE, DER
(die) EINEM NICHT ZUSAGT, DA GIBTS ES SCHON DIE MÖGLICHKEIT EINES WECHSELS…
WÄRE ABER DOCH SINNVOLL, WENN FRAU SICH ERST EINMAL
KOSTENGÜNSTIG(?!)
INFORMIEREN KÖNNTE…
ALSO? WER KANN DA TIPPS GEBEN???

Hi,

also ich habe es so gemacht: ich bin zu einer Anwältin gegangen, habe ihr von vornherein gesagt, daß ich sicher bin, daß mir Beratungs- und Prozeßkostenhilfe zustehen. War auch der Fall. Die Anwältin hat beim Gespräch gleich die Anträge auf Beratungshilfe und später auf PKH mit ausgefüllt. Für das Beratungsgespräch mußte ich einen Eigenanteil von 20,- DM aufbringen. Der Rest lief so. Prozeßkostenhilfe wurde auch über die Anwältin beantragt und wird vom Gericht auch ohnehin nur bewilligt, wenn Deine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Also, wende Dich einfach an eine Anwältin, die wird dann schon wissen, was sie tun muß.

Gruß, Fabienne

Hallo,
nach einem „guten“ Anwalt würde ich mich beim Verband Alleinerziehender Mütter und Väter e.V. erkundigen oder einfach im Bekanntenkreis umhören. Ansonsten kann ich nur das bestätigen, was Fabienne geschrieben hat. Die Prozesskostenhilfe solltet ihr auf jeden Fall erhalten, weil ja im eigentlichen Sinne deine minderjährige Tochter (also ohne Einkommen) der Kläger ist und du sie ja „nur“ vertrittst.

Grüße Susan.

PS: Schau mal im Brett Ämter u. Behörden, unter „Unterhalt für 12jährige Tochter“ oder so ähnlch.

wer kann mir sagen, wie sich das mit kosten verhält, wenn

ich einen anwalt konsultieren will (unterhaltszahlung
nichteheliche gemeinsame tochter)
aber noch nicht weiss - welchen ich nehmen soll
kosten einmalig, bei beartungsgespräch ?
was ist wenn mir der anwalt nicht zusagt ???
wie ist das mit prozesskostenhilfe ???

danke erst mal an alle die hier schon ihren beitrag geschrieben haben…wer hat noch informationen ???
z.b.wie ist das mit unterhalt für die mutter ???
und was ist an der sache dran, dass ein erstes beratungsgespräch ca 30o,-- DM kostet und die werden dann angerechnet…???

Hallo iq,

und was ist an der sache dran, dass ein erstes
beratungsgespräch ca 300,-- DM kostet und die werden dann
angerechnet…???

#Soweit ich weiß, ist das erste Beratungsgespräch kostenlos, und erst, wenn der Anwalt/die Anwältin aktiv wird, muss man zahlen (z.B. für Schriftwechsel, Mahnungen, Akteneinsicht, weitere Beratung, Rechtsbeistand vor Gericht).
Gruß, Helmut