Hallo,
ist meine Gedanke folgendermaßen richtig:
wenn man vor einem evtl. bevorstehendem Rechtsstreit steht, könnte man doch erstmal ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt machen, ohne dass man gleich an diesen gebunden ist?
Andres gesagt; ich habe z.B. eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt. Habe zuvor noch ein Beratungsgespräch beim Anwalt gehabt. Nun wartet man ab, ob es hier überhaupt zu einer Klage kommt und man zum Gericht muss.
Falls ja, könnte man auch einen anderen Anwalt einschalten, bei dem man noch nicht zuvor war. Oder ist man dem Anwalt gegenüber verpflichtet, bei dem man zuvor das Beratungsgespräch hatte
Danke