Man stelle sich vor zwei Unternehmer gründen eine UG. Sie erleiden aufgrund von Corona einen 100 Prozentigen Umsatzausfall. Einer räumt unerlaubt das Konto vollständig auf dem sich die Umsätze von vor Corona befanden (unversteuert).
Nebenbei eröffnet er, still und heimlich, entgegen dem notariell aufgesetzten Vertrag eine neue Firma mit einem anderen Partner, basierend auf dem Wissen des anderen Unternehmers.
Der Betrogene möchte nun Strafanzeige stellen, vermutlich ist die Kohle aber eh weg.
Zumindest soll dem Täter strafrechtlich ungemach drohen. Er selbst möchte sich nicht anwaltlich vertreten lassen, denn dadurch könnten zusätzliche Kosten entstehen.
Gibt es eine Konstellation bei der Kosten für den Kläger entstehen?
Übernahme der Kosten des Beklagten?
Womit ist zu rechnen, mit welchen Risiken?