Anwaltskosten für Mahnbescheid

Anwaltskosten.
Da hatte ich einen säumigen Schuldner. Dreitausend Euro. .Ging wegen Mahnbescheid zum Anwalt. Rechnung vom Anwalt an mich Zweitausend Euro. Also zweidrittel Kosten.
Frage: Kann das wahr sein?

Titel geändert, original: „Zahnbehandlung“
MOD Pierre

JA , sicherlich

MfG
duck313

Was sagt denn der Anwalt dazu bzw. wie sieht die Rechnung aus?

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Zahnbehandlung? Anwaltskosten? Verkehrsrecht?

Irgendwas stimmt hier nicht :sunglasses:

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Du hast die Posaune vergessen.

Ich rate. Didiba ist Zahnarzt und hat einen Patienten, der mit der Bezahlung der Rechnung für eine Zahnbehandlung säumt.
Didiba bemüht einen Rechtsanwalt zur Beitreibung der 3.000,- €.
Der Rechtsanwalt berechnet ihm jedoch 2.000,- €.

Details, das sind sowas Ähnliches wie Einzelheiten, wären jetzt sicher interessant.

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Damit ist allerdings nicht der Zahnstatus gemeint.

Yup - Rechtsanwälte haben ähnliche Kostensätze wie Zahnärzte :wink: SCNR

Nee jetzt mal im Ernst: was steht denn auf der Rechnung an Positionen?

Und für beide gibt es eine Gebührenordnung.
RA dürfen davon abweichen, wenn es zuvor vereinbart wurde, meine ich.
Ihm Mahnverfahren ist das aber blöd und ungewöhnlich, denn als Schuldner bin ich nicht verpflichtet, irgendwelche Phantasiebeträge zu erstatten, auf die sich Anwalt und Mandant zu meinen Ungunsten geeinigt haben.

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Eine Berechnung per Internet-Kostenrechner ergibt bei einem Gegenstandswert von 3.000,00 Euro Gebühren in Höhe von 347,48 Euro für das Mahnverfahren und weiteren 132,09 Euro für den Vollstreckungsbescheid. Die Gerichtsgebühren sind hierin enthalten. Sollte der RA vorher außergerichtlich tätig geworden sein (durch eine Mahnung), könnte er hierfür 367,23 Euro berechnen. Es steht Anwalt und Mandant aber frei, andere Gebühren zu vereinbaren. Von dem Anspruchsgegner kann aber mehr als das hier Genannte nicht ersetzt verlangt werden.

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Bitte sag mir, dass ein Anwalt verpflichtet wäre, auf diese Umstände hinzuweisen.

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Mein erster Satz war ein Scherz :wink: weswegen der zweite mit ‚Nee im Ernst‘ anfing.

Ich weiß, dass sich die RA Kosten u.a. nach dem Streitwert richten, wenn man nichts anderes vereinbart :slightly_smiling_face:

Klar. Und Anwälte und Anwältinnen sind eh sehr schnell in der Haftung.

Und das bedeutet, dass der Anwalt immer 2/3 des Streitwerts bekommt? Echt jetzt?

@Threepwood hat doch schon die normalen Sätze genannt. Darüber hinaus darf alles vereinbart werden - Wucher und Sittenwidrigkeit mal ausgenommen.

Wo habe ich das geschrieben?