Ich habe eine Frage:
Es geht um eine Zahlungsaufforderung wo ein nun mein Anwalt Einspruch gemacht hat.
Es wurde per Email ausgemacht da ich fragte bevor er es übernimmt was es kostest der Einspruch.
Der Einspruch bei Gericht kostet nichts aber eben seine Kosten das waren eben 380 Euro.
Wäre der Einspruch /Schreiben bei Gericht.
Nun wo er das gemacht hat meinte er er will eine Akonto Zahlung von 800 Euro, ich bin der Meinung warum soll ich das nun zahlen es waren die 380 ausgemacht.
Das kommt drauf an, was du mit deinem Anwalt von Anfang an vereinbart hast. Wenn ihr nur die Kosten für den Einspruch vereinbart habt, dann kann dein Anwalt nicht einfach so weitere Kosten verlangen. Sowas muss vorher von beiden Seiten besprochen werden!
Wenn er jedoch klargemacht hat, dass die 380 € nur die Kosten für den Einspruch sind. Wenn weitere Kosten für die restlichen Themen vor Gericht anfallen, ist es rechtens.
Es ist wichtig, dass du mit deinem Anwalt die Sache besprichst und keine Scheu zeigst, dich darüber zu informieren.
Du kannst auch einen anderen Anwalt hinzuziehen, der dich in solchen Dingen berät!
Also bei mir sagt ChatAI
"Es ist wichtig zu verstehen, dass die genauen Bedingungen und Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt von den lokalen Gesetzen und Verträgen abhängen können. In den meisten Fällen vereinbaren Anwälte jedoch eine Pauschale oder stundenweise Gebühr für ihre Dienstleistungen.
In Ihrem Fall haben Sie vor dem Einspruch explizit nach den Kosten gefragt und es wurde Ihnen gesagt, dass es 380 Euro kosten wird. Wenn Ihr Anwalt nun eine zusätzliche Zahlung von 800 Euro verlangt, müssen Sie ihn nach den Gründen fragen. Es kann sein, dass er zusätzliche Arbeit geleistet hat, die nicht im ursprünglichen Preis inbegriffen war, oder dass sich die Umstände geändert haben und mehr Arbeit erforderlich ist.
Sie sollten sich mit Ihrem Anwalt in Verbindung setzen und ihn um eine detaillierte Rechnung bitten, um zu verstehen, warum er zusätzliche Gebühren verlangt. Wenn Sie immer noch der Meinung sind, dass die zusätzliche Gebühr nicht gerechtfertigt ist, können Sie sich an eine lokale Anwaltskammer oder ein Schiedsgericht wenden, um Hilfe bei der Beilegung der Angelegenheit zu erhalten."
Akontozahlungen sind Abschlagszahlungen, die bereits vor Abschluss der Dienstleistungen angefordert werden, um die bisher angefallenen Kosten zu decken.
Da ich in den letzten 30 Jahren keine Anwaltsrechnung bezahlen musste, kann ich nicht sagen, ob solche Abschlagszahlungen überhaupt üblich sind. Sie sind jedenfalls immer maximal so hoch, wie der Wert der bislang erbrachten Leistungen ist - die am Ende berechneten Kosten werden also noch höher werden.
Für Rechtsanwälte gibt es in Deutschland eine Gebührenordnung. Wenn der Anwalt Kosten in Höhe von 380€ berechnet hat und nun mehr berechnen möchte, dann kann das (die Richtigkeit der ersten Kostenschätzung von 380€ vorausgesetzt) nur daran liegen, dass er nun mehr als zuerst besprochen gemacht hat oder der Streitwert höher ist als zuerst gedacht.
Ich hab inzwischen eine Einzel Rechnung Aufstellung angefordert das macht natürlich nicht 800 Euro Akkonto zahlung aus, und das wird überwiesen, alles andere ist nicht ausgemacht
Er hat nach dem Rechtsanwaltstarif abgerechnt.
Da er den Einspruch gemacht hat und dann nochmals einen Schriftsatz eingebracht für die Verhandlung