Guten Morgen und vielen Dank für deine Antwort.
Viele Informationen hatte ich so sogar schon gefunden. Aber so ganz ist die Antwort, die ich suche noch nicht dabei.
Ich habe ja geschrieben, dass man unterschiedliche Begriffe findet, wenn man über dieses Thema recherchiert…diese habe ich nur verwendet um ggf. zu verdeutlichen wonach ich suche.
Ich habe gelesen, dass Fälle nach dem Gegenstandswert bewertet werden, wenn nichts anderes vereinbart ist.
aber Bsp.
In beiden Fällen geht es um einen Fernseher - der eine kostet 2000€ -der andere 10000€.
Es geht also im Prinzip um ein und die selbe Sache - nur wird der Anwalt aufgrund des Gegenstandwertes unterschiedlich vergütet.
In diesem Zusammenhang findet man zum Beispiel den Begriff Querfinanzierung.
Die Fälle mit dem höheren Streitwert sollen solche Fälle mit niedrigem Streitwert ausgleichen-da diese ja sonst immer unattraktiver für Anwälte werden würden.
Die Anwaltsvergütung geht ja rückwärts gesehen: RVG - BRAGO - (…) Reichsgesetzblatt.
Hier muss doch irgendjemand irgendwann auf die Idee gekommen sein, dass die Vergütung so aufgebaut wird, wie sie derzeit immer noch aufgebaut ist?
Man findet dann zum Beispiel den Grundsatz der Waffengleichheit als Ausdruck des Anspruchs auf rechtliches Gehör vor Gericht ([Art. 103] und das mit ihm im Zusammenhang stehende Recht auf Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes.
Aber wo könnte ich schwarz auf weiß etwas finden, warum die Vergütung der Anwälte letztendlich so gestaltet wurde, wie es sie gibt…
Ich hoffe ich konnte es jetzt etwas besser erklären…
In jeglichen Gesetzten steht nichts…ich hatte auf Referentenentwurf, Kommentar oder (….) irgendwas gehofft - war aber bisher alles erfolglos.
Ich habe sogar mal einen Blick in die Weimarer Verfassung geworfen …aber auch Erfolg