Anwaltsvergütung - Wo liegt Grundlage für Quersubventionierung?

Hallo,
in den letzten Wochen hat mich das Thema der Anwaltsvergütung sehr beschäftigt.
Irgendwann kam dann die Frage auf - Wo findet man den Ursprung mancher oder eher einer Formulierung?!

Woher kommt es, dass eine Quersubventionierung/Kostendeckungsquote/ Mischkalkulation (man findet da echt einige Begrifflichkeiten) vorausgesetzt wird?
Mir geht es speziell um die Ermittlung der Streitwerte und Gegenstandswerte.
Auf welches Gesetz, oder welchen Entwurf oder Kommentar geht es zurück, dass kleine Streitwerte durch größere ausgeglichen werden (müssen) > Quersubventionierung.
Wo findet man hier evtl. Hinweise bzw. Schwarz auf Weiß, dass kleine Streitwerte nicht kostendeckend sind?

Mir sind schon Begrifflichkeiten wie „Waffengleichheit“ und „Gleichberechtigung“ zugeworfen worden, aber wo findet man evtl. etwas dazu geschrieben? Habt Ihr Ideen, Vorschläge oder Hinweise?

Weil die Durchsetzung von Recht nicht davon abhängig sein soll, ob bzw. inwiefern sich ein Streitfall für einen Anwalt rechnet. Ganz einfach.

Eine Mischkalkulation oder Quersubventionierung oder welcher Begriff auch immer am besten passt, wird nicht vorausgesetzt, sondern empirisch festgestellt und zwar in zahlreichen Einzelfällen. Du müsstest dir also die konkreten Zahlen einer konkreten Kanzlei ansehen, um zu erkennen, dass einige Fälle nicht kostendeckend bearbeitet werden können.

Ausgangspunkt für die Anwaltsgebühren ist der Gegenstandswert. Umso höher der Gegenstandswert, desto höher die Gebühren. Der Aufwand spielt zumindest im Grundsatz keine Rolle (Einschränkung: anwaltliche Gebühren sind oft Rahmengebühren). Es gibt folglich aufwendige Mandate mit niedrigen Gebühren, wie es auch Mandate gibt, die schnell und einfach erledigt sind und hohe Gebühren verursachen. Das gleicht sich, wenn es gut geht, aus oder beschert, wenn es sehr gut geht, der Kanzlei hohe Gewinne.

Auf keines. Wovon du ausgehst, und worüber ich oben geschrieben habe, das ist die Abrechnung der Mandate mit gesetzlichen Gebühren. Diese finden sich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundsätzlich können Anwältinnen und Anwälte aber Mandate ablehnen. Außerdem steht es ihnen frei, mit den Mandanten eine Gebührenvereinbarung zu treffen. Es gibt also keinen rechtlichen Zwang zur Mischkalkulation, den du irgendwo nachlesen könntest.

Der Gegenstandswert hat mit Mischkalkulation und Quersubentierung nichts zu tun. Er soll den Wert der Sache, um die es geht, in Geld ausdrücken. Besonders einfach ist das, wenn es um Geld geht. Wenn K den B auf Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von 10.000,00 Euro verklagt, sind 10.000,00 Euro der Gegenstandswert.

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Das habe ich unglücklich formuliert. Besser: Die Ermittlung des Gegenstandswerts hat mit Mischkalkulation und Quersubentierung nichts zu tun.

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Guten Morgen und vielen Dank für deine Antwort.
Viele Informationen hatte ich so sogar schon gefunden. Aber so ganz ist die Antwort, die ich suche noch nicht dabei.
Ich habe ja geschrieben, dass man unterschiedliche Begriffe findet, wenn man über dieses Thema recherchiert…diese habe ich nur verwendet um ggf. zu verdeutlichen wonach ich suche.

Ich habe gelesen, dass Fälle nach dem Gegenstandswert bewertet werden, wenn nichts anderes vereinbart ist.

aber Bsp.

In beiden Fällen geht es um einen Fernseher - der eine kostet 2000€ -der andere 10000€.
Es geht also im Prinzip um ein und die selbe Sache - nur wird der Anwalt aufgrund des Gegenstandwertes unterschiedlich vergütet.

In diesem Zusammenhang findet man zum Beispiel den Begriff Querfinanzierung.
Die Fälle mit dem höheren Streitwert sollen solche Fälle mit niedrigem Streitwert ausgleichen-da diese ja sonst immer unattraktiver für Anwälte werden würden.

Die Anwaltsvergütung geht ja rückwärts gesehen: RVG - BRAGO - (…) Reichsgesetzblatt.
Hier muss doch irgendjemand irgendwann auf die Idee gekommen sein, dass die Vergütung so aufgebaut wird, wie sie derzeit immer noch aufgebaut ist?

Man findet dann zum Beispiel den Grundsatz der Waffengleichheit als Ausdruck des Anspruchs auf rechtliches Gehör vor Gericht ([Art. 103] und das mit ihm im Zusammenhang stehende Recht auf Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes.

Aber wo könnte ich schwarz auf weiß etwas finden, warum die Vergütung der Anwälte letztendlich so gestaltet wurde, wie es sie gibt…

Ich hoffe ich konnte es jetzt etwas besser erklären…
In jeglichen Gesetzten steht nichts…ich hatte auf Referentenentwurf, Kommentar oder (….) irgendwas gehofft - war aber bisher alles erfolglos.
Ich habe sogar mal einen Blick in die Weimarer Verfassung geworfen …aber auch Erfolg :frowning:

Vollkommen Richtig- und wo könnte man genau dazu evtl. etwas geschriebenes finden?

Charpentier
"Eine Mischkalkulation oder Quersubventionierung oder welcher Begriff auch immer am besten passt, wird nicht vorausgesetzt, sondern empirisch festgestellt und zwar in zahlreichen Einzelfällen. Du müsstest dir also die konkreten Zahlen einer konkreten Kanzlei ansehen, um zu erkennen, dass einige Fälle nicht kostendeckend bearbeitet werden können.

Ausgangspunkt für die Anwaltsgebühren ist der Gegenstandswert. Umso höher der Gegenstandswert, desto höher die Gebühren. Der Aufwand spielt zumindest im Grundsatz keine Rolle (Einschränkung: anwaltliche Gebühren sind oft Rahmengebühren). Es gibt folglich aufwendige Mandate mit niedrigen Gebühren, wie es auch Mandate gibt, die schnell und einfach erledigt sind und hohe Gebühren verursachen. Das gleicht sich, wenn es gut geht, aus oder beschert, wenn es sehr gut geht, der Kanzlei hohe Gewinne."

Ich sehe, dass du auf jeden Fall verstanden hast, worauf ich hinaus möchte - und das freut mich schon mal sehr!

Aber ein Gesetz mit so einer konkreten Tabelle entsteht doch nicht einfach so… irgendein schlauer Kopf muss sich doch gesagt haben, damit sich alle einen Anwalt leisten können, müssen wir eine Staffelung vornehmen …damit der Grundsatz der Gleichberechtigung gewahrt wird (…)
Und genau nach solchen Hinweisen suche ich:)

Die gesetzgeberischen Motive wurden früher in dem von dir bereits genannten Reichsgesetzblatt und werden heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Auf dieser Website müsstest du sowohl die BRAGO als auch das RVG finden:

https://www.bgbl.de

Wer genau sich das System ausgedacht hat, und wie das Gesetzgebungsverfahren gelaufen ist, wird sich daraus eher nicht schließen lassen. Ein Blick in die Kommentare zu BRAGO und RVG könnte aber durchaus Anhaltspunkte bieten. Wenn du in der Nähe einer Uni mit juristischer Fakultät wohnst, wäre es den Versuch wert.

Vielleicht könnte dir eine Anwaltskammer oder der Deutsche Anwaltverein weiterhelfen.

Wenn du die Lösung hast, erzähl sie uns doch einmal. Würde mich nun auch interessieren.

Mach ich - dir auf jeden Fall vielen Dank. :+1:

Nein, das ist keine Staffelung nach sozialen Kriterien. Schließlich kann auch ein armer Schlucker sich um einen hohen Streitwert streiten und ein Geldsack kann wegen Pillepalle prozessieren. Es wird einfach nach dem Wert des Gegenstands abgerechnet. Das ist historisch so entstanden und ist bei z.B. Notaren oder Steuerberatern (und auch bei den Gerichtsgebühren) genauso.