Anwartschaft in der PKV während eines beruflichen Aufenthalts im Ausland

Hallo Leute,

folgende Situation bei mir:

Ich bin Angestellter, 34 und momentan privat Krankenversichert. Nun möchte ich ab Februar nächsten Jahres längerfristig in der Volksrepublik China arbeiten. Hierfür werde ich von meinem Arbeitgeber im Ausland versichert (Versicherung gilt auch für Deutschland) und der Arbeitgeber trägt auch die Kosten der Anwartschaft in Höhe von bis zu 100€ monatlich.

Jetzt habe ich mit dem Versicherungsberater meiner PKV gesprochen und mir ist fast die Kinnlade runter gefallen ald dieser meinte die „große Anwartschaft“ würde pro Monat 233€ kosten (da bekommt man ja fast ne ganze Krankenversicherung für). Das würd bedeuten ich müsste 133€ selbst bezahlen.

Nun meine Frage:
Ich werde während der Zeit im Ausland in Deutschland ja kein Einkommen haben. Das heißt meine Steuererklärung wird maximal ein paar Kapitaleinkünfte ausweisen.
In Deutschland würde ich also deutlich unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienen.

Wäre unter diesen Umständen eine Rückkehr in die GKV möglich wenn ich wieder in Deutschland arbeite?

Danke im Vorraus für Antworten

Gruß
Tobias

dieser meinte die „große Anwartschaft“ würde pro Monat 233€ kosten

Und was soll die kleine Anwartschaft kosten ? Mir erscheint der Beitrag für die Anwartschaft sehr hoch, das geht bei anderen Gesellschaften preiswerter.

(da bekommt man ja fast ne ganze Krankenversicherung für).

Das wird auch genau der richtige Tarif sein.

Wäre unter diesen Umständen eine Rückkehr in die GKV möglich wenn ich wieder in Deutschland arbeite?

Während man im Ausland ist, kann man seine PKV kündigen (wenn man sich in D komplett abmeldet). Nach der Rückkehr wird es vom Gehalt abhängen, ob man wieder in die GKV kann. Andererseits kann man, falls die bestehende PKV gekündigt wurde, nach der Rückkehr auch in eine andere PKV wechseln (Gesundheit vorausgesetzt). Mir stellt sich die Frage, ob die Aufgabe der bestehenden PKV langfristig sinnvoll ist.

Danke im Vorraus für Antworten

Büdde, büdde

Hi,

danke schon mal für die Antwort.

Und was soll die kleine Anwartschaft kosten ?

Irgendwas mit 40€. Da ist dann nur das Rückkehrrecht ohne Gesundheitsprüfung mit drin. Dann aber zum aktuellen Tarif des jeweiligen Lebensalters und ohne mit aufgebaute Altersrückstellungen. Die große Anwartschaft ist dann so als wäre man nie weg gewesen.

Während man im Ausland ist, kann man seine PKV kündigen (wenn
man sich in D komplett abmeldet).

Ich werde den Vertrag ruhend stellen.

Nach der Rückkehr wird es
vom Gehalt abhängen, ob man wieder in die GKV kann.

Natürlich liegt mein Gehalt in China deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze, ist allerdings kein in D zu versteuerndes Einkommen. Ist es nicht möglich dass man darauf verweist und direkt in die GKV zurück wechselt?

Andererseits kann man, falls die bestehende PKV gekündigt
wurde, nach der Rückkehr auch in eine andere PKV wechseln

Ich kann so oder so jederzeit meine PKV kündigen und wechseln sofern ich nicht als Risikopatient gelte.

(Gesundheit vorausgesetzt). Mir stellt sich die Frage, ob die
Aufgabe der bestehenden PKV langfristig sinnvoll ist.

Hab ich nicht vor, da die Anwartschaft zumindest in der kleinen Variante ja bezahlt wird.

Gruß

Hallo Cambo.

Hi,

danke schon mal für die Antwort.

Und was soll die kleine Anwartschaft kosten ?

Irgendwas mit 40€. Da ist dann nur das Rückkehrrecht ohne
Gesundheitsprüfung mit drin. Dann aber zum aktuellen Tarif des
jeweiligen Lebensalters und ohne mit aufgebaute
Altersrückstellungen. Die große Anwartschaft ist dann so als
wäre man nie weg gewesen.

Da passt etwas nicht - die kleine AWV sind normalerweise ca. 5 % vom derzeitigen Beitrag.
Bei der großen AWV kommt es auf die Dauer der bisherigen Vollversicherung an.
Bei dem Beitrag von 230 € dachte ich erst an weitere mitversicherte Personen.

Während man im Ausland ist, kann man seine PKV kündigen (wenn
man sich in D komplett abmeldet).

Ich werde den Vertrag ruhend stellen.

Eine Ruheversicherung gibt es nur bei Autoversicherungen.
Bei Krankenversicherungen definitiv nicht.

Ob man den Vertrag kündigen kann, richtet sich danach:

  1. ob man sich in Deutschland polizeilich abmeldet oder
  2. ob in China eine gesetzliche Pflichtversicherung besteht

Wenn in China keine Pflichtversicherung besteht,
könnte man ja die Deutsche PKV weiterführen mit Ergänzung eines evt. Zuschlages für China.

Nach der Rückkehr wird es
vom Gehalt abhängen, ob man wieder in die GKV kann.

Natürlich liegt mein Gehalt in China deutlich über der
Beitragsbemessungsgrenze, ist allerdings kein in D zu
versteuerndes Einkommen. Ist es nicht möglich dass man darauf
verweist und direkt in die GKV zurück wechselt?

Nein - denn maßgebend ist wie man vorher in Deutschland versichert war.
Ausnahmen sind zwar möglich, aber dazu bitte bei den GKV-Experten nachfragen.

Andererseits kann man, falls die bestehende PKV gekündigt
wurde, nach der Rückkehr auch in eine andere PKV wechseln

Ich kann so oder so jederzeit meine PKV kündigen und wechseln
sofern ich nicht als Risikopatient gelte.

Kündigen ist jederzeit möglich, wenn eine neue PKV den Versicherungsschutz übernimmt.
Aber bitte daran denken, wenn der Vertrag vor 2009 abgeschlossen wurde,
gehen die Altersrückstellungen verloren und es gibt einen Wechsel in den UNI-SEX Tarif.
Außerdem müssen alle Gesundheitsfragen beantwortet werden.

Gruß Merger

Hallo Cambo,

wenn Sie wieder in Deutschland arbeiten und mit dem Bruttoverdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze bleiben sind Sie wieder pflichtversichert.

Was mich interessieren würde, welche Auslandskrankenversicherung über den Arbeitgeber haben Sie dann, denn meines Wissens nach sind diese zeitlich begrenzt und es sind nur Grundleistungen versichert?

Gruß

BHS-Huber

wenn Sie wieder in Deutschland arbeiten und mit dem
Bruttoverdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze bleiben
sind Sie wieder pflichtversichert.

Wen ich so wenig in D verdienen würde, würde ich nicht nach D zurückkehren.

Was mich interessieren würde, welche
Auslandskrankenversicherung über den Arbeitgeber haben Sie
dann, denn meines Wissens nach sind diese zeitlich begrenzt
und es sind nur Grundleistungen versichert?

Nein, es ist alles versichert. Alle Behandlungen im Ausland und auch in Deutschland. Ist ein Tarif den der Konzern mit der Versicherung für Mitarbeiter die ins Ausland entsandt werden abgeschlossen hat.
Da ist alles drin, auch Zahnsachen…

Hi Merger,

Da passt etwas nicht - die kleine AWV sind normalerweise ca. 5
% vom derzeitigen Beitrag.

Das wären bei mir 24€. Die Höhe ist mir im Prinzip egal, da dies eh vom AG übernommen wird.

Bei der großen AWV kommt es auf die Dauer der bisherigen
Vollversicherung an.

Liegt hier des Rätsels Lösung? Ich bin erst seit kurzem in der PKV versichert, das Angebot ins Ausland zu gehen kam direkt danach.

Eine Ruheversicherung gibt es nur bei Autoversicherungen.
Bei Krankenversicherungen definitiv nicht.

Ja stimmt, sonst bräuchte ich keine Anwartschaft.

Ob man den Vertrag kündigen kann, richtet sich danach:

  1. ob man sich in Deutschland polizeilich abmeldet oder

Ja - schon alleine wegen der GEZ.

  1. ob in China eine gesetzliche Pflichtversicherung besteht

Keine Ahnung. Eher nicht. Zumindest enthält meine Gehaltshochrechnung keine Beiträge dazu.

Grüßlein

Hallo Cambo,

Ob man den Vertrag kündigen kann, richtet sich danach:

  1. ob man sich in Deutschland polizeilich abmeldet oder

Ja - schon alleine wegen der GEZ.

  1. ob in China eine gesetzliche Pflichtversicherung besteht

Keine Ahnung. Eher nicht. Zumindest enthält meine
Gehaltshochrechnung keine Beiträge dazu.

Dann besteht nur die Möglichkeit, einer Auflösung des Wohnsitzes in Deutschland um die PKV in eine Anwartschaft umstellen zu können. Die PKV wird dann allerdings eine Kontaktadresse in Deutschland benötigen.

Gruß Merger

Nein, es ist alles versichert. Alle Behandlungen im Ausland
und auch in Deutschland. Ist ein Tarif den der Konzern mit der
Versicherung für Mitarbeiter die ins Ausland entsandt werden
abgeschlossen hat.
Da ist alles drin, auch Zahnsachen…

Also handelt es sich um einen Deutschen Arbeitgeber, der vermutlich eine Betriebliche Krankenversicherung für seine Mitarbeiter abgeschlossen hat.

Daraus ergibt sich allerdings nicht die Kündigungsmöglichkeit aus der PKV.

Gruß Merger

Dann besteht nur die Möglichkeit, einer Auflösung des
Wohnsitzes in Deutschland um die PKV in eine Anwartschaft
umstellen zu können.

Das erfolgt so oder so.
Ich will ja schließlich nicht meine Wohnung untervermieten oder die GEZ weiter bezahlen. Auch habe ich keine Lust in D weiter Steuern für Kapitaleinkünfte zu bezahlen. Bekomme hierfür aber noch einen extra Steuerberater von KPMG zur Verfügung gestellt.

Die PKV wird dann allerdings eine
Kontaktadresse in Deutschland benötigen.

Ja, kein Problem. Die können die meiner Eltern nehmen.

Daraus ergibt sich allerdings nicht die Kündigungsmöglichkeit
aus der PKV.

Die ergibt sich aus dem Abmelden in Deutschland.

Hi Tobias

da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
Dennoch würd mich das Thema interessieren.
Solltest eine Antwort bekommen würd die mich auch interessieren :smile:
Gruß
Peter

Bei der großen AWV kommt es auf die Dauer der bisherigen Vollversicherung an.

Das stimmt nicht allgemein. Bei uns ist der Prämie für die große AWV auch ein fixer Prozentsatz vom Normalbeitrag.

Das stimmt nicht allgemein. Bei uns ist der Prämie für die
große AWV auch ein fixer Prozentsatz vom Normalbeitrag.

Und wie hoch ist dieser Prozentsatz?

Das stimmt nicht allgemein. Bei uns ist der Prämie für die
große AWV auch ein fixer Prozentsatz vom Normalbeitrag.

Und wie hoch ist dieser Prozentsatz?

Kleine AWV: ca. 3 %, große AWV: ca. 30 % (beides aber tarifabhängig)

Ob dann allerdings die Betriebliche Krankenversicherung beim Arbeitgeber möglich ist,
bezweifle ich.

Ob dann allerdings die Betriebliche Krankenversicherung beim
Arbeitgeber möglich ist,
bezweifle ich.

Der Arbeitgeber hat in China natürlich eine eigene Ltd.

Hallo, eine Rückkehr in die GKV hat nichts mit der Höhe der Gesamteinkünfte zu tun, sondern erfordert eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Die liegt nicht vor.

Alternative zur großen AW könnte eine kleine sein, die bietet aber nicht jede PKV im Bestand an.

Viel Glück

Barmer