Hallo Experten,
das ArbnErfG ist wohl nur für den klassischen Vollzeitangestellten zugeschnitten. Wie sieht es aber in folgendem Fall aus?
Der AN ist Hauptberuflich selbstständig als Konstrukteur und Entwickler tätig. Nebenbei ist er AN und arbeitet für seinen AG ebenfalls als Konstrukteur und Entwickler. Selbstverständlich gibt es große thematische Überschneidungen zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit. Aus dem ArbnErfG ergeben sich jetzt erhebliche Konflikte. Nach §18 und §19 ArbnErfG besteht für den AN eine Mitteilungs- und Anbietungspflicht für sämtliche Erfindungen des AN an den AG, auch wenn sie nicht in Zusammenhang mit seiner AN-Tätigkeit stehen. Für die Kunden aus der selbstständigen Tätigkeit des AN besteht aber grundsätzlich eine Geheimhaltungspflicht. Ganz davon abgesehen würden §18 und $19 des ArbnErfG für einen hauptberuflich tätigen Erfinder einen immensen Aufwand an sinnloser Arbeit bedeuten. Gibt es für diesen scheinbar sehr speziellen Fall schon Gesetzestexte oder Urteile ? Ist das ArbnErfG in diesem Fall überhaupt anwendbar ? Für weiterführende Informationen wäre ich dankbar.
Jörg