Hallo,
ich habe zwei Fragen bzgl. des Schulrechtes (Bundesland Hessen)
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Darf es Anwesenheitspflicht während eines Schulfestes für Schüler der Oberstufe (12) geben? Oder ist diese „Pflicht“ nicht rechtens?
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Ist es rechtens, dass außerhalb des Stundenplanes zwecks Vorbereitung für das Schulfest noch Unterricht angeboten wird? (bezieht sich wieder auf die Oberstufe)
Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir diese Fragen möglichst mit Begründung beantworten könnten.