Anweseheitspflicht Schulfest

Hallo,

ich habe zwei Fragen bzgl. des Schulrechtes (Bundesland Hessen)

  1. Darf es Anwesenheitspflicht während eines Schulfestes für Schüler der Oberstufe (12) geben? Oder ist diese „Pflicht“ nicht rechtens?

  2. Ist es rechtens, dass außerhalb des Stundenplanes zwecks Vorbereitung für das Schulfest noch Unterricht angeboten wird? (bezieht sich wieder auf die Oberstufe)

Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir diese Fragen möglichst mit Begründung beantworten könnten.

Hallo,
vorausschicken muss ich, dass ich mich vorrangig im Schulrecht des Landes Niedersachsen auskenne, aber nach meiner Erfahrung unterscheiden sich die Länder nur in „Kleinigkeiten“.
Grundsätzlich besteht für keinen Schüler - ob Oberstufe oder nicht - eine Anwesenheitspflicht auf einem Schulfest, sofern die Veranstaltungen nicht statt Unterricht stattfinden. Hierbei gilt, dass der reguläre Stundenplan für diesen Tag oder diese Tage außer Kraft gesetzt wird. - Hat man generell keinen Nachmittagsunterricht, kann seitens der Schule nicht verlangt werden, dass ein Schüler auch am Nachmittag kommt.
Dass zusätzlich - zur Vorbereitung des Festes - Unterrichtstunden angeboten werden, ist doch OK, aber mehr als um ein „Angebot“ kann es sich hierbei nicht handeln. Ein Angebot kann man annehmen oder ablehnen.
Deine Fragen verstehe ich so, dass du wenig bis gar keine Lust zu diesem Fest hast. Ich kann nicht beurteilen, warum und zu welchem Anlass dieses Fest stattfinden soll, aber vielleicht solltest du dir überlegen, welche wirkliche Bedeutung es für die Schule und damit auch für dich haben kann, denn du bist Teil des Ganzen. Es hinterlässt immer einen merkwürdigen Geschmack bei mir, wenn Schüler ihre Schule nur als Konsumenten betrachten!

Hallo,

die Anwesenheitspflicht ist rechtens, wenn dafür ein
zusätzlicher Ferientag als Ausgleich angeboten wird.

Der freie Tag, welcher als Lehrerausflug bekannt ist, ist so ein zusätzlicher Ferientag! Als Beispiel.

Zur zweiten Frage. Soweit mir bekannt, gibt es zumindest bei uns in NRW, keine Obergrenze der Unterrichtsstunden. Es gibt eine Mindesstundenzahl, die erfüllt werden sollte.
Vielleicht mal einen Blick in das Schulgesetz von Hessen werfen, welches im Internet leicht zu finden ist.
Nur gibt es Pflichtpausen! In der Oberstufe dürften ein paar zusätzliche Unterrichtsstunden durchaus rechtens sein, wenn angemessene Pausenzeiten gewährt werden.

Leider sind Schulveranstaltungen oft Pflichtveranstaltungen, die nur zu umgehen sind, wenn eine Familienfeier, Beerdigung oder gar Reise ansteht.

LG
Tina

Hallo!

Leider kenne ich mich in Hessen nicht so ganz aus. Ich kann Ihnen aber über das Baden-Württemberger Recht Auskunft geben und denke, das ist übertragbar.

Prinzipiell besteht nach meiner Kenntnis bei allen Schulveranstaltungen Anwesenheitspflicht, sofern die Schule diese ausgibt. Damit wäre sowohl die Anwesenheitspflicht beim Schulfest als auch zusätzlicher vorbereitender Unterricht rechtens.

Damit gelten die üblichen Entschuldigungsgründe, also zum Beispiel Krankheit, im Falle der Oberstufe am besten mit ärztlichem Attest. Ansonsten ist die Schule berechtigt, Maßnahmen entsprechend sonstigem unerlaubtem Fehlen zu ergreifen.

Die einzige Möglichkeit, die ich daher für Sie sehe, ist, wenn Sie verhindert sind, vorher das Gespräch zu suchen.

Es tut mir Leid, dass ich Ihnen keine andereslautende Auskunft geben kann, betone auch nochmals, dass dies das Baden-Württemberger Recht ist.

Mit freundlichen Grüßen

N. Schmid

Hallo phipz10,
es sieht so aus, als seien Sie zur Anwesenheit verpflichtet. In allen Schulgesetzen findet sich eine Regelung, wonach die Schüler zum Besuch des Unterrichts und der Schulveranstaltungen verpflichtet sind. Auch wenn die Formulierungen nicht überall so präzise sind, nach der Rechtsprechung gilt die Teilnahmeverpflichtung überall gleich. Ob eine Schulveranstaltung vorliegt, richtet sich danach, ob die Schulleitung oder in ihrem Namen ein Lehrer eine Veranstaltung als Schulveranstaltung erklärt. Das dürfte bei einem offiziellen Schulfest der Fall sein.
Ich empfehle, hinzugehen oder sich eine triftige Entschuldigung auszudeneken.
Gruß
Wilhelm habermalz

Hallo, da ich Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen-Anhalt bin, ist mir das hessische Schulrecht der Oberstufe nicht geläufig. Ein Schulfest ist meiner Meinung nach ein Fest, wo keiner zur Teilnahme gezwungen werden kann. Eigentlich soll es ja für alle ein Grund zum Feiern sein aus Stolz und Verbundenheit zur Schule. Meist ist natürlich solch ein Fest auch mit der Präsentation von Schülerleistungen verbunden. Sollte diese Tatsache also einen zusätzlichen Übungsbedarf erfordern, halte ich das schon für gerechtfertigt, jedoch sollte keiner gezwungen werden!!!
Usle 444

Hallo,
ich komme nicht aus Hessen. Man muss dabei ins Schulgesetzt schauen.
So viel ich weiß, besteht Anwesenheitspflicht für Schulfeste, wenn dies im Rahmen des Unterrichts stattfindet. Denn: Bei schulischen Veranstaltungen muss man hingehen. Dabei kommt es nicht darauf an, dass die Stundenpläne zeitgleich eingehalten werden. #

In diesem Zusammenhang besteht auch die Pflicht, zu den Vorbereitungen zu gehen. Ich gehe nicht davon aus, dass die Lehrer mehr Zeit in der Schule verbringen, als sie müssen. Daher wird typischerweise der Unterricht „zeitlich geschoben“. Damit ist klar: Schulpflicht!

Gruss Siegfried

Hallo,
die Fragen kann ich nicht so eindeutig beantworten. Ich würde sagen
zu 1.) liegt das Schulfest zeitlich in der üblichen Unterrichtszeit - also Fest statt Schule würde ich sagen die Pflicht zur anwesenheit ist rechtens
zu2.)die Schule entscheidet über die Unterrichtszeiten -selbst wenn die Stunden außerhalb des üblichen Stundenplanes liegen

Wie gesagt, ich kann da nicht eindeutiger antworten da bin ich nicht Fachmann genug
MFG

Hallo,

ein Schulfest ist ein Fest der Schule, also der Lehrer UND der Schüler: Dies bedeutet,
zu 1)
die Schule hat das recht, über eine definierte Zeit die Anwesenheit der Schüler zu fordern.
zu 2)
dazu können im überschaubaren Rahmen auch die Präsenz im Rahmen der Möglichkeit auch außerhalb des Unterrichts gefordert werden.
Gruß
Karlo

Hallo ,
Ja es ist Rechtens dass, es eine Anwesendheits Recht gibt werend einer Schulischen Veranstaltung wie gesagt auch Schulfeste gelten als Schulpflicht

sowie es dass, Recht ist das Leher den Untericht so Gestalten das es Vorbereitungen zum Schulfest sind , aber es ist nicht rechtens wenn ihr Schüler/innen dazu extra Stunden machen müsstest ich hoffe dir geholfen zu haben

Mfg Dennis Schulz
Schüler Rechts Vertretung

Hallo phipz10,
wenn diese Veranstaltungen zum offiziellen - unterrichtlichen - Teil der Schule gehören, ist eine Anwesenheitspflicht durchaus denkbar - wie z.B. bei exkursionen usf. Wenn es sich aber um eine reine Vergnügungsveranstaltung ohen unterrichtlichen Bezug -wie z.b. ein Abiball - handelt, ist eine Anwesenheitspflicht auszuschließen.
Gruß egolf