Anwesenheit Sportunterricht

Hallo!
Ich hab mal eine Frage zum Thema Sportunterricht an Berufschulen in sachsen Anhalt.
Ich bin Umschülerin aufgrund eines Rückenleidens und einer Allergie.
Seit neuesten muß ich während des Sportunterricht anwesend sein, trotz Spoprtbefreiung.Das heißt ich muß mich 90 Minuten auf die Tribüne (Holzbank ohne Lehne)der Sporthalle setzen und hab danach dementsprechend Rückenschmerzen durch die lange gekrümmte Haltung.
Da ich schon eine Ausbildung und og. Beschwerden habe, würde es mich mal interessieren, ob ich wirklich eine Anwesenheitspflicht habe?
Danke schonmal für Eure Antworten!

Hallo,

Das heißt ich muß mich 90 Minuten
auf die Tribüne (Holzbank ohne Lehne)der Sporthalle setzen und
hab danach dementsprechend Rückenschmerzen durch die lange
gekrümmte Haltung.

Dich wird doch niemand zwingen, 90 Minuten bewegungslos zu sitzen und den Rücken krumm zu machen. Das ist auch für einen Gesunden nicht gesund.
Du hast doch sicher schon eine Rückenschulung durch Physiotherapeuten absolviert und hast gelernt, was deinem Rücken guttut. In einer Sporthalle gibt es mehrere Gelegenheiten. Z.B. Gymnastigmatten für Bodenübungen, eine Sprossenwand, Bälle, Turngeräte, ein Gymnastikband kannst du von zu Hause mitbringen (gehört zur Selbstausstattung eines Rückengeschädigten). Wenn du nicht weißt, was du während dieser Zeit mit all diesem machen kannst, lasse dich von deinem Sportlehrer beraten, ansonsten von einem Physiotherapeuten deines Vertrauens. Zumindest kannst du in der Halle umhergehen und mußt nicht sitzen. Wie erträgt dein Rücken das Sitzen während des Unterrichtes?

würde
es mich mal interessieren, ob ich wirklich eine
Anwesenheitspflicht habe?

Dazu will ich mich nicht vertiefen. Deine Gesundheitheit sollte dir wichtiger sein. Da kannst du etwas dazu tun.

Gruß
Otto

Hi,

das hat die Dame aber nicht wissen wollen und gute Ratschläge sind nur dann gut, wenn man vorher danach gefragt wurde.

Hast Du auch ne Antwort auf die Frage?

Gruß S

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Hallo,

so weit ich weiß, kann jede Schule selber festlegen, ob ein vom Sportunterricht befreiter Schüler anwesend sein muss oder nicht. Viele Schulen überlassen die Entscheidung auch dem jeweiligen Fachlehrer. Erkundige Dich mal bei der Schulleitung oder Deinem Klassenlehrer, ob es eine entsprechende Schulordnung gibt.

Grüße
Jeanine

Hallo konzepi,

Du hast doch sicher schon eine Rückenschulung durch
Physiotherapeuten absolviert und hast gelernt, was deinem
Rücken guttut. In einer Sporthalle gibt es mehrere
Gelegenheiten. Z.B. Gymnastigmatten für Bodenübungen, eine
Sprossenwand, Bälle, Turngeräte, ein Gymnastikband kannst du
von zu Hause mitbringen (gehört zur Selbstausstattung eines
Rückengeschädigten).

je nach Erkrankung sind diese Geräte aber kaum bis nicht nutzbar (sage ich auch aus eigener Erfahrung).
Von den genannten Geräten könnte ich, selbst rückengeschädigt, z.B. gar keines verwenden.
Bei leichteren Rückenproblemen ist dies durchaus eine gute Idee (habe ich auch gemacht, als ich’s noch konnte), bei schwereren aber geht das echt nicht mehr.

Ich selbst war jedenfalls aus diesem Grund froh, nicht beim Sportunterricht zuschauen zu müssen.

Zumindest kannst du in
der Halle umhergehen und mußt nicht sitzen.

Eine Option, hängt aber auch davon ab, was gemacht wird (herumgehen während eines Völkerballspiels würde ich nicht empfehlen :wink: ).
Bei schweren Wirbelsäulenproblemen (z.B. solche, die das Tragen einer Orthese notwendig machen, einer erst kürzlich zurückliegenden OP oder ähnlichem) kann auch ein Attest gerechtfertigt sein, das konkret den Aufenthalt in der Turnhalle (aufgrund fliegender Bälle) untersagt.

Ich würde daher zu folgendem raten:

  • überlegen, ob es möglich ist, während des Sportunterrichts eigene Übungen bzw. anderen leichten Sport zu machen - wenn machbar, in der Tat eine gute Idee
  • wenn dies nicht möglich ist, mit dem Sportlehrer darüber reden, warum Aufenthalt in der Turnhalle nicht sinnvoll ist
  • wenn die Anwesenheit nicht zu umgehen ist: Stuhl mit rein nehmen, Buch lesen.

Viele Grüße,
Nina

Also, war mit 3 weiteren Umschülern (die im Vorfeld ähnliche Beschwerden hatten wie ich) bei unserem Schuldirektor.
Laut seiner Aussage steht die Anwesenheitspflicht im Schulgesetz Sachsen Anhalt drin.Hab jetzt wirklich gegoogelt und gelesen und gelesen…konnte aber dazu nichts finden.Lt. seiner Aussage hatte er es an besagten Tag vergessen mitzubringen.Würde aber gern wirklich mal lesen wie es im Schulgesetz formuliert sein soll.
Hätte jmd hierfür mal einen Link?