Guten Tag,
eine Schule feiert an einem Samstag ihr 20 Jähriges Jubiläum in form einer Schülerkirmes, mit von den Schülern und Schülerinnen der 5, bis 10. Klasse erstellten Attraktionen. Ein Informationszettel wird an alle Schüler und Schülerinnen (Oberstufe, also 11. bis 13. Klasse, inbegriffen) auf welchem steht, dass an dem besagten Samstag von 11Uhr bis 15Uhr Anwesenheitspflicht ist. Die Schüler und Schülerinnen des 13. Jahrganges sind alle volljährig, sollen aber trozdem am Samstag erscheinen. Ist es erlaubt, dass die Schule Anwesenheitspflicht an einem Samstag erteilt, obwohl logischer weise kein Unterricht dafür ausfällt oder verschoben wird? Kann die Schule einfach in die Freizeit der Schüler eingreifen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ohne weiteres möglich ist.
Danke im voraus.
Eskapone
PS: das ist meine erste frage, deswegen evtl ein bisschen übertrieben abstrakt gestellt (oder untertrieben)