Anwesenheitspflicht am Samstag,erlaubt oder nicht?

Guten Tag,
eine Schule feiert an einem Samstag ihr 20 Jähriges Jubiläum in form einer Schülerkirmes, mit von den Schülern und Schülerinnen der 5, bis 10. Klasse erstellten Attraktionen. Ein Informationszettel wird an alle Schüler und Schülerinnen (Oberstufe, also 11. bis 13. Klasse, inbegriffen) auf welchem steht, dass an dem besagten Samstag von 11Uhr bis 15Uhr Anwesenheitspflicht ist. Die Schüler und Schülerinnen des 13. Jahrganges sind alle volljährig, sollen aber trozdem am Samstag erscheinen. Ist es erlaubt, dass die Schule Anwesenheitspflicht an einem Samstag erteilt, obwohl logischer weise kein Unterricht dafür ausfällt oder verschoben wird? Kann die Schule einfach in die Freizeit der Schüler eingreifen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ohne weiteres möglich ist.
Danke im voraus.

Eskapone

PS: das ist meine erste frage, deswegen evtl ein bisschen übertrieben abstrakt gestellt (oder untertrieben)

Hallo!
Da es sich um eine Schulveranstaltung handelt, darf die Schule durchaus bestimmen, dass Anwesenheitspflicht ist. Normalerweise fällt dafür zwar ein anderer Schultag irgendwann aus, aber ich glaube nicht, dass die Schule dazu verpflichtet ist, wann anders freizugeben.
LG, Sarah

Hallo,

wie ist es denn bei Klassenfahrten? Da wird doch auch in die Freizeitgestaltung eingegriffen.

Ich kenne es so, dass jede Schulveranstaltung verpflichtend ist, wenn es sich nicht um ein freiwilliges Angebot handelt.

Im Allgemeinen sind die Termine ausreichend früh bekannt, so dass man private Dinge verschieben kann. Das geht nicht immer, dann wird´s aber auch keine Probleme geben. Habe ich noch nicht erlebt. Nur „Ich möchte aber um 12 Uhr zu McD…“ ist ein wenig dürftig.

Gruß Volker

PS. Wenn Du noch das Bundesland spendierst, hat vlt. sogar jemand den entsprechenden § zur Hand

Hallo Eskapone,

Ist es erlaubt, dass die Schule
Anwesenheitspflicht an einem Samstag erteilt, obwohl logischer
weise kein Unterricht dafür ausfällt oder verschoben wird?

Aber selbstverständlich.

Kann die Schule einfach in die Freizeit der Schüler
eingreifen?

Nicht einfach, sondern aufgrund geltender Gesetze.

§ 43
Teilnahme am Unterricht und
an sonstigen Schulveranstaltungen
(1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht
und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ohne weiteres möglich
ist.

Dann musst du deine Vorstellungen ändern (vor allem die Vorstellungen über Rechte und Pflichten):

§ 42
Allgemeine Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis
(1) Die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers in eine öffentliche Schule begründet ein öffentlich-rechtliches Schulverhältnis. Aus ihm ergeben sich für alle Beteiligten Rechte und Pflichten. Dies erfordert ihre vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das ganze nachzulesen hier:
Schulgesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen
(Schulgesetz NRW – SchulG)
Vom 15. Februar 2005
(GV. NRW. S. 102)
zuletzt geändert durch Gesetz vom
(GV. NRW. S. 486)

Und der passende Link:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Ges…

Danke im voraus.

Bitte, gern geschehen.

Gruß
Roland

Moin,

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ohne weiteres möglich
ist.

wie Du bereits lesen konntest spielt es keine Rolle, was Du dir vorstellen kannst.
An Deiner Stelle würde ich mich von dieser Sch***schule mit sofortiger Wirkung abmelden.

Pit

PS: das ist meine erste frage, deswegen evtl ein bisschen
übertrieben abstrakt gestellt (oder untertrieben)

Meine Antworten fallen bisweilen etwas übertrieben aus ;-»

Hi
Meine Kinder haben jeden zweiten Samstag Schule. Jede Schule kann grundsätzlich ihre Unterrichtsstunden so in der Woche verteilen, wie sie es für sinnvoll erachtet.
Gruß,
Branden

gespaltene Haare & gekackte Korinthen
Tach,

Jede Schule kann grundsätzlich ihre Unterrichtsstunden so in der
Woche verteilen, wie sie es für sinnvoll erachtet.

im Prinzip hast Du ja Recht, aber „grundsätzlich“ ist ein Wort, das man bei Kommentaren zum deutschen Schulwesen grundsätzlich nicht benutzen sollte, weil der ganze Bildungskram der bundesländischen Hoheit [warum schreibt man eigentlich nicht "Ho hh eit, das wäre irgendwie logischer?] untersteht.

Als ich noch Lehrer in Niedersachsen war gab es einige Samstage im Schuljahreskalender, die per kultusministerieller Verordnung grundsätzlich unterrichtsfrei waren.
Frach mich nicht, welche Samstage das waren - ich habe nie versucht, eine Logik hinter diesen Grundsatzentscheidungen zu entdecken. Wahrscheinlich müsste man ein kultusbürokratischer Sesselpupser sein, um den Sinn von so mancher Durchführungsverordnung überhaupt erfassen zu können.

Pangsionärsgrüsse
Pit

De jure vs. de facto
Hallo Eskapone,

nur mal ein kurzes Praxisbeispiel aus meiner - noch nicht allzu lang vergangenen - Schulzeit:

De jure: Die Schule kann ein Anwesenheitspflicht bei Schulveranstaltungen „verhängen“, unabhängig vom Alter der Schüler.

De facto: Jeder Oberstufenschüler, der 18 oder älter ist und keinen Bock auf die Jubiläumsfeier hat, schreibt sich eine Entschuldigung und bleibt zu Hause.

VG,
Sasy

*Jetzt freu ich mich auf die Moralapostel, die mit dem Zeigefinger auf mich deuten und den Verfall der Sitten beklagen und/oder mir mangelnde Schulbildung vorwerfen.*

Hallo Sasy,
nö - der Verfall der Sitten wurde schon vor 1000 Jahren beklagt…
Realitätserfahrung: Der Oberstufenkurs veranstaltet bei der Feier was (in meinem Fall: ein Spielkasino mit Original Roulette etc. ) und die, die die Arbeit machen (immer dieselben) denken sich ihren Teil über die, die daheim bleiben (auch immer dieselben).
Schon mal was von sozialer Kompetenz und „Corporate Identity“ gehört?
Naja, kann ja auch an der Schule liegen (wie immer).
Gruß Orchidee

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Ganz praktisch
Hallo,

das ist wohl weniger bürokratische Sesselpupserei, sondern hat ganz praktisch was mit Schülerbeförderung in ländlichen Gegenden zu tun.
Damit nicht jede Schule an einem anderen Tag samstangs Unterricht ansetzt bzw. aussetzt und damit dann eine effiziente Schülerbeförderung nicht mehr möglich wäre, wird die Abfolge der „Schulsamstage“ zentral geregelt.
Mittlerweile haben aber wohl die meisten Schulen den Samstagsunterricht ganz ausgesetzt.

Gruß
Werner