Anzahl der Dienste im AV

Angenommen im AV steht, dass der AN für 10 - 15 Dienste im Monat eingestellt wird.

Eingesetzt wird dieser aber grundsätzlich weniger als 10 mit der Begründung, dass man unter den Kollegen die Dienste gerecht aufteilen müsse.

15 Dienste sind zwar optional aber in dem Fall sind 10 doch verpflichtend ggü. dem AN?

Hallo,

grundsätzlich ist der AG verpflichtet, die vereinbarte Arbeitsleistung auch abzurufen, sonst droht der Annahmeverzug des § 615 BGB - d.h., der AG muß auch dann die vereinbarte Arbeitszeit vergüten, wenn er sie nicht abruft.
§ 615 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Und das hier,

das bedeutet, daß der AG sich anscheinend beim Personalbedarf verkalkuliert hat, ist so ein Fall, bei dem der AG gem. § 615 BGB das Risiko alleine trägt.

&tschüß
Wolfgang

Ich bedanke mich! :blush:

Hallo,

ohne Hilfe eines Fachmenschen (Anwalt/Anwältin für Arbeitsrecht) sollte man/frau aber die Ansprüche nicht geltend machen, da es hier einige formale Fallstricke gibt, von deren Existenz Nichtjuristen gar nichts ahnen.

Ich hoffe, Du hast nicht an der falschen Stelle (Gewerkschaftsmitgliedschaft bzw private Rechtsschutzversicherung) gespart.

&tschüß
Wolfgang