wenn ein berufskraftfahrer von der polizei angehalten wird weil er zu schnell gefahren ist… kriegt er ein bußgeldbescheid… da die polizei seine fahrerkarte ausließt und die daten zur auswertung mitnimmt findet sie noch eine nichteinhaltung der ruhezeit… kann die polizei nun zwei taten auf einen bescheid setzen…
Die Geschwindigkeitsübertretung ist ein Verstoß gegen die StVO der von der Bußgeldbehörde geahndet werden wird.
Die Nichteinhaltung der Ruhezeit ist ein Verstoß gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr, und dafür ist der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik zuständig.
Es werden also beide Verstöße geahndet, das aber jeder für sich und von unterschiedlichen Behörden.
Gruß Crack
Aus der VwV:
Die in Tatmehrheit zueinander stehenden Ordnungswidrigkeiten sind jeweils einzeln zu ahnden; jede einzelne Geldbuße ist im Bußgeldbescheid gesondert auszuweisen und § 20 OWiG anzugeben.
Fazit: Ja, das geht.
Möglich ist das, im vorliegenden Fall wird es aber durch die Unterschiedliche Zuständigkeit der Behörden, Bußgeldstelle und Bundesamt für Güterverkehr wohl 2 Bußgeldbescheide geben.