Anzeige bekommen Kartenverkauf

Hallo, ich habe Karten im Internet
verkauft für das BVB-Arsenal Spiel und die Tickets
sind noch nicht angekommen beim Empfänger. Ich kann beweisen, dass die Karten in meinem Besitz waren und die
Karten werden auch vor dem Spiel ankommen. Sollte die Post nichts verschlüren. Nun hat der Käufer mich angezeigt, obwohl das Spiel gar nicht stattgefunden hat.

Kommt er damit durch?

Hallo,

wenn du angezeigt wirst, bekommst du das recht dich zur sachlage zu äußern. dort kannst du alles aus deiner sicht schildern.
ich hoffe mal, dass der käufer sobald er die karten hat, die anzeige zurückzieht.

für die zukunft solltest du solche sachen als einschreiben mit rückschein versenden.

bis zum 13.09 ist es ja noch ein wenig hin… :wink:

Hallo!

Wegen was hat er sie denn angezeigt? Solche Tickets sollte man per Einschreiben versenden, ist das nicht passiert?
Vielleicht gibt es die Möglichkeit die Tickets erneut anzufordern, denn sie sind ja bereits verkauft worden. Irgendeine Bestätigung wird es dafür ja wohl noch geben.
Ansonsten kann man sich die Sitzplatz Nummer notieren und den Verein informieren. Wenn das Spiel stattfindet kann durch Ordner kontrolliert werden, welche Personen auf diesen Plätzen sitzen.
Aber in dieser Sache sollte man erst mal bei der Post nachfragen.

hallo,

ich denke das sollte strafrechtlich nichts weiter bei rauskommen, wenn die karten ankommen. er koennte dich hoechstens zivilrechtlich zur erstattung des kaufpreises zwingen, wenn das spiel schon vorbei ist und nachgewiesen werden kann, dass du die karten zu spaet abgeschickt hast.

gruss

Ja, damit kommt er durch. Wenn Du Geld bekommen hast dann musst Du nachweisen, dass Du die Karten auch weggeschickt hast. Also als Einschreiben z.B… Anders darf man das nicht machen. Wenn Du das Geld nicht zurück gibst und die Karten nicht auftauchen dann ist das einfach Betrug. Wenn man Handel treibt muss man sich auch an die Grundsätze des Handels halten. Wenn man das einfach so macht, ohne Belege, dann ist man meistens der Dumme.

Gruß KL

Hallo, ich habe Karten im Internet
verkauft für das BVB-Arsenal Spiel und die Tickets
sind noch nicht angekommen beim Empfänger. Ich kann beweisen,
dass die Karten in meinem Besitz waren und die
Karten werden auch vor dem Spiel ankommen. Sollte die Post
nichts verschlüren. Nun hat der Käufer mich angezeigt, obwohl
das Spiel gar nicht stattgefunden hat.

Kommt er damit durch?

Meine Glaskugel ist beim TÜV!

Hallo User

Hierzu kann ich leider nichts sagen ist eine Zivilrechstangelegenheit. Wenn alles nachweisbar und glaubhaft ist bei dir so steht dann Aussage gegen Aussage.
Da spielt es erstmal Rolle ob das Spiel stat gefunden hat oder nicht. Geld zurück oder einen Vergleich suchen. Oder Anwalt fragen. Sorry

73

Diesem Gestammel kann ich keinen Sachverhalt entnehmen.
mfg
W.

Hallo,

das ist ein rein ziviler rechtsstreit - mit einer strafanzeige, wie sie auch geartet sein mag, kommt er nicht durch. Hierbei gehe ich davon aus, daß die gegebenheiten so sind, wie du geschrieben hast und du nichts weggelassen hast.

Du wirst die ticket ja wohl über einwurfeinschreiben oder ähnlich versand haben, damit ist alles nachvollziehbar.

Liebe grüße

Karsti

Ja klar kommt er damit durch er hat ja für was bezahlt was er nie erhalten hat.

Hi,

also wenn du es zu 100% beweisen kannst das es deine Karten „waren“, dann würde ich das dem Käufer mitteilen und schwerenfalls mit einem Anwalt drohen.
Telefoniere am besten mit ihm, denn so eine Sache über das Internet zu klären, kann manchmal ganz schön heikel sein.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Gruß Moe

Keine Ahnung. Wenn man schon von vornherein wüsste, wie ein Richter urteilt… das wäre schon was.
Warum hat er Anzeige erstattet? Wegen Betrugs?
Ihr habt einen Vertrag miteinander geschlossen. Das ist zuerst einmal Zivilrecht. Ein Betrug greift nur, wenn du eine Täuschung vornimmst, also z.B. die Karten gar nicht hattest oder sie einfach nicht wegschickst. Wenn der Käufer bezahlt und du zwar lieferst, aber zu einem späteren Zeitpunkt, als ihr vereinbart habt, dann ist das kein Betrug, sondern allenfalls ein Nichteinhalten eines Vertrages und das ist - wie oben gesagt - Zivilrecht und das juckt die Polizei oder den Staatsanwalt nicht. Die sind da nicht zuständig.

Wenn die Karten so rechtzeitig ankommen, dass der Käufer zum Spiel gehen kann, ist sicher kein Betrug vorhanden. Und wenn ihr keine Fristen im Vertrag vereinbart habt, dürfte auch zivilrechtlich nichts passieren.

Bitte beachten:
Das sind alles unverbindliche Informationen! Du kannst dich in einem rechtlichen Streitfall nicht auf mich berufen. Einerseits bin ich kein Rechtsanwalt und andererseits kenne ich nicht die erforderlichen Details des Falles.

Hallo,
weswegen hat der Käufer Dich denn angezeigt? Hat er die Karten nicht bekommen? Wo sind die Karten denn jetzt?
Wenn er Strafanzeige bei der Polizei gestellt hat, muß ja irgendein Sachverhalt vom Käufer zu Protokoll gegeben worden sein. Dieser Sachverhalt muß dann vom Inhalt her einen Straftatbestand erfüllen, so daß Du auch irgendwann im Rahmen des Ermittlungsverfahrens angehört wirst.

Wenn Du nichts verbrochen hast, kann Dir auch nichts passieren.
Leider werde ich aus Deiner Frage nicht recht schlau, daher meine einleitenden Fragen.

Ich kann mir nur vorstellen, daß der Käufer bezahlt hat und seine Karten noch nicht bekommen hat. Es ist dabei auch egal, ob das Spiel stattgefunden hat oder nicht, denn so hätte der Käufer einen finanziellen Verlust, den er natürlich nicht tragen möchte. Vielleicht braucht er die Karten ja auch, um vom Veranstalter die die Kaufsumme zurückerstattet zu bekommen.

Auf jeden Fall hast Du einen Kaufvertrag mit ihm abgeschlossen, der aus Sicht des Käufers wohl von Deiner Seite nicht erfüllt wurde. Wenn dem so ist, dann besteht durchaus die Gefahr, daß Du Probleme bekommst.