Sorry für die späte Antwort.
- Kann ihm was unterstellt werden?
Ja.Bei einem Fake-Profil liegt auch schon eine Straftat vor, wenn keine Beleidigungen oder Ähnliches enthalten sind, nämlich „Fälschung beweiserheblicher Daten“. Leider wissen das viele Polizisten nicht. Die Kommentare zu diesem Paragrafen sind aber eindeutig.
http://dejure.org/gesetze/StGB/269.html
- herausfindet wer das ist ?
Esa ist schwer, um nicht zu sagen unmöglich, dass man an die IP-Adresse desjenigen kommt, der das eingestellt hat, denn facebook gibt diese Daten nicht heraus. Ausnahmen sind nur Suizidankündigungen oder Amokdrohungen oder ähnliches.
- Wird sich die Polizei überhaupt darum kümmern ?
Da eine Straftat vorliegt, muss die Polizei das tun.
Tipp: An facebook schreiben. Die löschen dann das fragliche Profil.