Hallo
eine Person fährt abends mit dem Auto nach Hause. Auf einer 70Kmh Strecke wird er durch einen notorischen Langsamfahrer ( max 50 ) aufgehalten. Da ständig Gegenverkehr kommt, kann er nicht überholen.
Um schneller voran zu kommen fährt er dem langsamfahrenden Wagen auf, gibt Lichthupe, Hupt normal und fährt immer mal wieder dicht auf. Nix, er wird eher noch langsamer.
Also nun frei zum überholen ist, gibt die Person Gas, überholt und schneidet den Langsamfahrer sehr stark. Das wars dann.
Ein paar Wochen später kommt eine Anzeige wegen Nötigung ins Haus geflatert. Der Fahrer ( und Beifahrer ) dieses Schneckenfahrzeugs haben die Anzeige aufgegeben und den Fahrer beschuldigt Lichthupe, etc, gegeben zu haben.
Kann die Person nun einfach zurückschreiben das dies falsche Anschuldigungen sind und einen Freund ( der nicht dabei war, da Alleinfahrer ) als Zeuge angeben ?
Somit steht Aussage gegen Aussage und das wars dann ?
MfG