Anzeige erhalten wegen Nötigung

Hallo

eine Person fährt abends mit dem Auto nach Hause. Auf einer 70Kmh Strecke wird er durch einen notorischen Langsamfahrer ( max 50 ) aufgehalten. Da ständig Gegenverkehr kommt, kann er nicht überholen.

Um schneller voran zu kommen fährt er dem langsamfahrenden Wagen auf, gibt Lichthupe, Hupt normal und fährt immer mal wieder dicht auf. Nix, er wird eher noch langsamer.

Also nun frei zum überholen ist, gibt die Person Gas, überholt und schneidet den Langsamfahrer sehr stark. Das wars dann.

Ein paar Wochen später kommt eine Anzeige wegen Nötigung ins Haus geflatert. Der Fahrer ( und Beifahrer ) dieses Schneckenfahrzeugs haben die Anzeige aufgegeben und den Fahrer beschuldigt Lichthupe, etc, gegeben zu haben.

Kann die Person nun einfach zurückschreiben das dies falsche Anschuldigungen sind und einen Freund ( der nicht dabei war, da Alleinfahrer ) als Zeuge angeben ?

Somit steht Aussage gegen Aussage und das wars dann ?

MfG

Hallo

Kann die Person nun einfach zurückschreiben das dies falsche
Anschuldigungen sind und einen Freund ( der nicht dabei war,
da Alleinfahrer ) als Zeuge angeben ?

Das kann er, aber dadurch wird wahrscheinlich der Lauf der Dinge nicht aufgehalten, das passiert zu diesem Stadium üblicherweise nur durch unwiderlegbare Fakten (zB beweisbar nicht am Tatort gewesen)

Somit steht Aussage gegen Aussage und das wars dann ?

Jupp, und was genau war wird in der Gerichtsverhandlung festgestellt. Dort darf dann auch der Zeuge aussagen und der Richter wird die Informationen abwägen und entscheiden.

Da Nötigung kein Spaßdelikt ist, sollte der Fahrer einen Anwalt aufsuchen.

Grüße,
.L

Um schneller voran zu kommen fährt er dem langsamfahrenden
Wagen auf, gibt Lichthupe, Hupt normal und fährt immer mal
wieder dicht auf. Nix, er wird eher noch langsamer.

Also nun frei zum überholen ist, gibt die Person Gas, überholt
und schneidet den Langsamfahrer sehr stark. Das wars dann.

Ich sehe hier den Tatbestand der Nötigung als erfüllt an.

Ein paar Wochen später kommt eine Anzeige wegen Nötigung ins
Haus geflatert. Der Fahrer ( und Beifahrer ) dieses
Schneckenfahrzeugs haben die Anzeige aufgegeben und den Fahrer
beschuldigt Lichthupe, etc, gegeben zu haben.

Also wahrheitsgemäße Angaben. Das freut einen doch!

Kann die Person nun einfach zurückschreiben das dies falsche
Anschuldigungen sind und einen Freund ( der nicht dabei war,
da Alleinfahrer ) als Zeuge angeben ?

WIE BITTE?

Soll das ein satirischer Beitrag hier sein?
Über falsche Zeugenaussagen macht man keine Witze.
„Die Person“ sollte sich anwaltlich beraten lassen und die Straftat einer Falschaussage GANZ SCHNELL vergessen.

Somit steht Aussage gegen Aussage und das wars dann ?

Der Richter wird die Aussagen schon bewerten müssen. Kommt er zum Schluss, dass der Entlastungszeuge gelogen hat, dann wird gegen diesen ein Strafverfahren begonnen werden.

Aber da das hier ja nicht ernst gemeint sein kann, würde ich sagen: Lachen wir mal kurz und gehen zum nächsten Thema.

Kann die Person nun einfach zurückschreiben das dies falsche
Anschuldigungen sind und einen Freund ( der nicht dabei war,
da Alleinfahrer ) als Zeuge angeben ?

Kann man tun.
Man sollte aber bedenken das die Staatsanwaltschaft durch eine solch kühne Behauptung allein die Füße nicht still halten wird.

Somit steht Aussage gegen Aussage und das wars dann ?

Nein, dann steht Zeugenaussage gegen Aussage des Beschuldigten, und dann gilt:
Die Aussage eines Zeugen muss vollständig und wahrheitsgemäß sein sonst macht er sich der Falschaussage nach § 153 StGB strafbar.
Der Beschuldigte dagegen muss überhaupt nicht aussagen und darf sogar ungestraft lügen. Daraus ergibt sich dem Zeugen gegenüber eine höhere Glaubwürdigkeit die in vielen Fällen auch ohne weitere Beweise für eine Verurteilung ausreicht.

Es bleiben dann 2 Möglichkeiten: Entweder wird die Sache eingestellt wovon aber nicht ausgegangen werden kann, oder es wird ein Strafbefehl erlassen gegen den man dann Rechtsmittel einlegen kann.

Außerdem sollte man bedenken das der erdachte Zeuge eine Aussage machen muss, da diese aber nicht stimmen kann macht auch er sich strafbar.

Gruß Crack

Hallo, das wird ganz schnell auffliegen, denn Fahrer und Beifahrer des anderen Fahrzeuges werden wohl aussagen, daß der Drängler allein im Auto sass.
Da kommen ausser den Scherereien für die Nötigung noch eine Menge unangenehme Dinge hinzu…

Hallo Account,

was hast du eigendlich mit der Lichthupe rumzuspielen,kann doch auch mal sein,das
was mit dem Fahrzeug ist und er aus irgendwelchen umständen nicht Schneller Fahren kann.

Und dann kommt so einer wie du da an ,und Flippt da aus,und wundert sich das er
Angezeigt wird.

Richtig hat er das gemacht,fehlt nur noch ein netter Richter,der dir ordentlich den A…
aufreist.

Gruß

MückeHH

Story
Die Person hat sich schon eine Stroy ausgedacht. Der Freund der Person ( lebt alleine ) wird Zeuge.

Man sagt einfach das man den Wagen abends überholt hatte und dieser dann dem Überholenden Lichthupe gab ( weil er wohl nicht damit einverstanden war ).

Die Sache mit der Nötigung sei völlig aus der Luft gegriffen und soll nur dem Ärger des Fahrers Luft verschaffen.

Daher ist man sich keiner Schuld bewusst.

Der Freund wird dies bezeugen.

Bin mal gespannt ob dann nochwas kommt.

Da die Person im Strassenverkehr nie aufgefallen ist ( Letzte Punkte 4 Jahre her ) denke ich wirds das gewessen sein.

Aussage gegen Aussage.

Halte euch auf dem Laufenden

MfG

So einfach ist das nicht

Bin mal gespannt ob dann nochwas kommt.

Davon kann man ausgehen, eine Straftat ist kein Kindergeburtstag.

Da die Person im Strassenverkehr nie aufgefallen ist ( Letzte
Punkte 4 Jahre her ) denke ich wirds das gewessen sein.

Das spielt dabei keine Rolle.

Aussage gegen Aussage.

Hatte ich schon erwähnt das es zwischen Aussage des Zeugen und Aussage des Beschuldigten einen Unterschied in der Wertung gibt der für eine Verurteilung ausreichen kann?

Gruß Crack

Hatte ich schon erwähnt das es zwischen Aussage des Zeugen und
Aussage des Beschuldigten einen Unterschied in der Wertung
gibt der für eine Verurteilung ausreichen kann?

Nein, und da solltest du auch nicht.
Ich gönne dem „Bekannten“ seinen Prozess samt möglichst heftiger Strafe wegen Falschaussage!

Dummerweise hatte ich es doch schon erwähnt. So ein Mist…
Allerdings scheint der TE das ausgeblendet zu haben. Und da man nun wohl tatsächlich davon ausgehen muss das die Frage doch auf Tatsachen beruht gebe ich Dir Recht wenn Du sagst: Lass die Beiden mal Ihre Erfahrungen sammeln.
Er will uns ja auf dem Laufenden halten, bin gespannt…

Gruß Crack

???

Hatte ich schon erwähnt das es zwischen Aussage des Zeugen und
Aussage des Beschuldigten einen Unterschied in der Wertung
gibt der für eine Verurteilung ausreichen kann?

hm, warum sollte ein richter eine aussage höher bewerten als eine andere ?

in diesem fall würde ich " im zweifel für den angeklagten" stimmen.

denn wenn nicht, könnte ja jeder autofahrer einen anderen wegen nötigung anzeigen ( schlechter tag gehabt z.b. ). was da wohl los wäre !?

also ich hätte es wohl genauso gemacht wenn mich ein verärgertet autofahrer angezeigt hätte.

gruß

Hatte ich schon erwähnt das es zwischen Aussage des Zeugen und
Aussage des Beschuldigten einen Unterschied in der Wertung
gibt der für eine Verurteilung ausreichen kann?

ja. zum glück für unser rechtssystem ist das eine vereinfachung, die so nicht gilt. du kannst dir ja mal in einer ruhigen minute überlegen, was es bedeuten würde, wenn du mit deiner geschichte tatsächlich recht hättest.

hm, warum sollte ein richter eine aussage höher bewerten als
eine andere ?

Google doch mal nach „Aussage gegen Aussage“, z.B. HIER ,HIER oder HIER.

denn wenn nicht, könnte ja jeder autofahrer einen anderen
wegen nötigung anzeigen ( schlechter tag gehabt z.b. ). was da
wohl los wäre !?

Wenn die Story frei erfunden ist macht er sich vor Gericht der Falschen uneidlichen Aussage nach §153 StGB strafbar.
Und was wäre los wenn man als einzelne Person von Anfang an Null Chance hätte wenn man eine OWi oder Straftat zur Anzeige bringt?

also ich hätte es wohl genauso gemacht wenn mich ein
verärgertet autofahrer angezeigt hätte.

Der anzeigende Autofahrer ist aber nicht immer einfach nur verärgert sondern oft auch Zeuge einer OWi oder manchmal auch Opfer einer Straftat. Das hat dann der Richter zu klären - und das auch anhand der Glaubwürdigkeit von Zeuge und Beschuldigtem.

Gruß Crack