Anzeige erstatten möglich?

Mal folgender Fall angenommen:

Ein Radfahrer fährt mit seiner Tochter (7) eine Strasse entlang. An der Strasse befindet sich kein Radweg/Fussweg. Die Strasse ist recht schmal und aufgrund parkender Fahrzeuge auf der linken Strassenseite, ist der verfügbare Platz nur 3-4 m.

Nun kommt von vorn ein Autofahrer. Statt zu warten, wie es die StVO vorschreiben würde, fährt er mit vergleichsweise hoher Geschwindigkeit in die Strasse ein und fährt mit ca. 50 cm Abstand (eher weniger) an den Radfahrern vorbei, welche sicherheitshalber anhalten.

Wäre es in so einem Fall möglich Anzeige gegen den Autofahrer zu erstatten? Können Ordnungswidrigkeiten wie hier vorgefallen überhaupt angezeigt werden? Ist hier schon ein Straftatsbestand erfüllt?

Natürlich, anzeigen kann man alles und jeden. Wenn man das Kennzeichen hat, dann wäre es auch sinnvoll. Sonst könnte man es auch lassen, macht nur Arbeit und führt zu nichts.

Straßenverkehrsgefährdung käme in Betracht.

Aber ob hier überhaupt der Autofahrer den Fehler (allein)gemacht hat ? Klar darf er nicht so schnell und dicht heranfahren wenn er sieht es wird knapp.

Aber ihr dürft auch nicht an engen Stellen überholen ohne auf den Gegenverkehr zu achten. Denn wenn es eng war, wie Du schreibst, dann seit ihr doch am Parker schon mit Sicherheitsabstand vorbei und ward dann mindestens auf der (gedachten) Mittelinie oder auch schon drüber !
Und das sollte man tunlich nur machen, wann man auch gucken kann, ob keiner entgegen kommt .

MfG
duck313

Es wurde gar nicht überholt. Der besagte Strassenabschnitt sei ca. 30 m lang und, wie gesagt, auf der linken Seite mit parkenden Autos bestanden. ER befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Als sich die Radfahrer mitten in dem besagten Strassenabschnitt befanden kam von vorn das „gegnerische“ Fahrzeug um eine Kurve. Die Kurve endet allerdings deutlich vor der Engstelle, es wäre problemlos möglich gewesen zu halten und warten.

Der Autofahrer hat sich bewusst dafür entschieden in die Engstelle einzufahren.

Ja, stimmt. Hab links und rechts verwechselt.

Ihr rechts, links eingeengt durch Parker. Gut, dann ist es ja noch verständlicher, Entgegenkommer kam deutlich in eure Spur und bedrängte euch.

Niemals.
Die Hürden sind sehr hoch.
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/17/4-61-17.php

So eine Tat wie diese hier wird über das OWiG abgewickelt.
Und dann müsste man noch abwägen, ob es wirklich eine konkreteb Gefahr gab, oder ob man auf eine Behinderung herunterfahren müsste. Oder war es doch nur eine etwas übertriebene Angstreaktion? Wer soll das denn noch nachhalten können?

Meine Prognose: Sollte ein OWi-Verfahren überhaupt begonnen werden, dürfte es eingestellt werden - und zwar ohne Verwarnungsgeld oder Geldbuße.

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Den könnte man schon zur Anzeige bringen und auf Grund dessen hier: https://www.verkehrslexikon.de/Texte/Seitenabstand01.php
müßte dem auch, seitens der Behörde, nachgegangen werden. ramses90

Hallo!

Mal andersrum:

Könnte der Autofahrer Anzeige gegen den Radfahrer erstatten?

Tatsächlich ja, denn das Kind gehört zwingend mit dem Rad auf den Bürgersteig, der Radfahrer darf in dem Fall auch dort fahren:

Ich weiß nicht, welche Konsequenzen das hätte, aber im Prinzip hat sich auch der Radfahrer falsch verhalten. Daher würde ich den Ball flach halten.

Vielleicht nochmal das UP lesen?
.

Ja, du kannst anzeigen.

Es gibt zwar keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand beim überholen von Radfahrern aber in der Rechtssprechung sind 1,5 m üblich.
https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/auto/fahrradfahrer-ueberholen-wie-viel-abstand-muss-sein

Aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen, dass das wahrscheinlich im Sande verläuft, leider. Selbst mit Dashcam (ist inzwischen erlaubt) am Rad, sind die Aussichten eher mau.

Vor allem wenn du mit einem Kind unterwegs bist, solltest du auch darauf achten, nicht zu sehr rechts zu fahren. 0,7-1,0 m bis zum Fahrbahnrand sind rechtlich ok (und auch manchmal vonnöten). Positiver Nebeneffekt: man wird großzügiger überholt.

Edit: Habe gerade gesehen, dass euch das Auto entgegenkam. Trotzdem darf der Radfahrer nicht abgedrängt werden, auch wenn man an parkenden Autos vorbeifährt, sollte man tunlichst rechts viel Abstand halten, eine unachtsam geöffnete Autotür schmerzt ziemlich (Dooring Zone mal googeln). Evtl. Nötigung

Gruß,
Little.

Nein, ist sie nicht. Die illegalen Aufnahmen dürfen nur zur Beweiserbringung dienen. Das ist ein großer Unterschied.