Anzeige erstatten - Vertrauensperson

Hallo an alle,
mal eine rein fiktive Frage… Man stelle sich vor, es gäbe eine Polizeidienststelle, die generell die Mitnahme einer Vertrauensperson bei der Aufgabe einer Anzeige verneint. Die Vertrauensperson muß entweder unten im Warteraum oder vor dem Dienstzimmer warten.

Gibt es eine rechtliche Grundlage, die entweder der Polizei dies erlaubt oder der Anzeige erstattenden Person das Recht gibt, auf die Mitnahme der Vertrauensperson zu bestehen? Wenn ja, welche?
Ich habe bereits im Internet gestöbert und finde da Passagen wie:

Erstatten einer Anzeige Sie sind unsicher eine Anzeige zu erstatten? Vielleicht fürchten Sie Repressalien oder sonstige Unannehmlichkeiten oder haben gar Angst, die Polizei könnte Ihnen nicht glauben.
(…)
Wenn Sie Fragen haben, fragen Sie. Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten werden bemüht sein, Ihnen eine zufriedenstellende Antwort zu geben.
Sie sind immer noch unsicher? Nehmen Sie eine Person ihres Vertrauens zur Anzeigenerstattung mit. Wenden Sie sich vertrauensvoll an die Polizei.
(Quelle: http://www.saarland.de/53236.htm )

Das würde dem vorgehen der oben fiktiv ausgedachten Dienststelle aber widersprechen…

Für sinnvolle Antworten im Voraus herzlichen Dank!

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

darf ich mal ganz blöd fragen, was Du willst?
Du konstruierst eine Polizeidienststelle und konstruierst einen Fall.

Dem stellst Du eine Originalaussage der Polizei gegenüber.
Ich setze darum erst einmal voraus, dass diese Aussage richtiger ist als Deine Konstruktion.

Mithin widerpricht nicht die Originaussage Deiner Fiktion, sondern deine Fiktion der behaupteten Realität. Und das ist etwas ganz anderes!

Gruß - Rolf

Hallo

darf ich mal ganz blöd fragen, was Du willst?
Du konstruierst eine Polizeidienststelle und konstruierst
einen Fall.

Ich bin es so aus den Rechtbrettern gewohnt, nur fiktive Sachverhalte zur Diskussion zu stellen, Für die Antwort auf die Frage halte ich es auch für irrelevant, ob es die Dienststelle Hamburg Nord, München City oder Dortmund-Wambel ist. Oder machte das einen Unterschied.

Ergo nenne ich hier keine Dienststelle mit Namen, sondern stelle die Frage fiktiv.

Die eigentliche Frage sollte aber doch klar sein, oder? Ist es bei Aufgabe einer Anzeige seitens einer Polizeidienststelle erlaubt, die Mitnahme einer Vertrauensperson zu verbieten? Oder andersherum: Kann die Person, die die Anzeige aufgibt, darauf bestehen, dass die Vertrauensperson dabei ist?

Klarer?

Gruß,
LeoLo