Hallo an alle,
mal eine rein fiktive Frage… Man stelle sich vor, es gäbe eine Polizeidienststelle, die generell die Mitnahme einer Vertrauensperson bei der Aufgabe einer Anzeige verneint. Die Vertrauensperson muß entweder unten im Warteraum oder vor dem Dienstzimmer warten.
Gibt es eine rechtliche Grundlage, die entweder der Polizei dies erlaubt oder der Anzeige erstattenden Person das Recht gibt, auf die Mitnahme der Vertrauensperson zu bestehen? Wenn ja, welche?
Ich habe bereits im Internet gestöbert und finde da Passagen wie:
„Erstatten einer Anzeige Sie sind unsicher eine Anzeige zu erstatten? Vielleicht fürchten Sie Repressalien oder sonstige Unannehmlichkeiten oder haben gar Angst, die Polizei könnte Ihnen nicht glauben.
(…)
Wenn Sie Fragen haben, fragen Sie. Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten werden bemüht sein, Ihnen eine zufriedenstellende Antwort zu geben.
Sie sind immer noch unsicher? Nehmen Sie eine Person ihres Vertrauens zur Anzeigenerstattung mit. Wenden Sie sich vertrauensvoll an die Polizei.“
(Quelle: http://www.saarland.de/53236.htm )
Das würde dem vorgehen der oben fiktiv ausgedachten Dienststelle aber widersprechen…
Für sinnvolle Antworten im Voraus herzlichen Dank!
Gruß,
LeoLo