Wenn jemand was postet, was strafrechtlich ist und jemand eine Anzeige erstatten will, es sich aber dann herausstellt, dass der Schreiber einen Fakeaccount benutzt hat, kann man trotzdem seine Postadresse über die IP-Adresse rausbekommen?
Ich weiß, dass die Polizei einen richterlichen Beschluss benötigt, damit Facebook die IP-Adresse ausfindig macht und dann wird ein 2. richterlicher Beschluss benötigt, damit der Provider (z. B. Telekom) die Daten ausgeben darf.
Ich weiß außerdem, dass der Provider die Daten nur eine Woche speichern darf. Würde diese kurze Zeit reichen, um die Identdität des Schreibers ausfindig zu machen?