Anzeige f. wiederholte Verkehrsgefährdung möglich?

Hi,

als ich gestern mit dem Auto unterwegs war hat mich 4-mal innerhalb von ca. 500m ein Auto geschnitten (hat versucht an mir rechts rein zuziehen) Ohne Blinken!

1.-Mal: einfach an mir rechts reingezogen ohne zu blinken… habe stark gebremst - hinter mir deswegen fast Auffahrunfall - danach ist der Wagen vor mir gefahren

2.-Mal und 3.-Mal: kurz vor einer Ampel, der Wagen fährt auf der linken Spur (quasi die Linksabbiegerspur) und bremst ich fahre daran vorbei und der Wagen zeiht einfach auf meine Seite, wider ohne Blinken! -> wieder Notbremsung

4.-Mal: nach dem Abbiegen, selbes Spiel wie beim 2. und 3.-Mal

Ich habe jedesmal gehupt um auf die Gefahrensituation hinzuweisen aber den oder die Fahrerin hat dies nicht beachtet und beendete ihr gefährliches Fahrmanöver.
Ich habe auch einen Zeugen (habe Name und Adresse) der vor mir fuhr. Meinem Auto ist nichts passiert, aber einmal musste ich dabei so stark bremsen, dass ich seitdem ständig Kopfschmerzen habe.

Wagentyp, Wagenfarbe und Kennzeichen habe ich mir notiert.

Kann ich hier Anzeige erstatten bzw. wenn ja - habe ich Erfolgsausichten und würde mich das etwas kosten ?

Anzeige können Sie bei der Polizei erstatten. Am besten schriftlich den Sachverhalt unter Angabe von Datum, Ort und Uhrzeit schildern. Mit einem unabhängigen Zeugen für den Zerkehrsverstoß hat die Anzeige dann zumindest gute Chancen weiterverfolgt zu werden. In der Regel werden dann die Beschuldigte und der Zeuge angehört und dann wird ggf. ein Bußgeld festgesetzt. Gegen das Bußgeld kann die betroffene Einspruch einlegen. Sie und der Zeuge wären dann verpflichtet, vor Gericht ggf. Ihre Aussage zu wiederholen.

Das Bußgeldverfahren ist für Sie kostenlos.

Was anders it, wenn Sie wegen der Schmerzen zivilrechtlich Schmerzensgeld einklagen wollen. Da brauchen Sie unbedingt ein ärztliches Attest, dass feststellt, dass ihre Schmerzen kausal auf das Bremsen zurückzuführen sind. Dann können Sie zivilrechtlich klagen. Hier tragen Sie das Kostenrisiko für Anwalt und ggf. im fall einer Niederlage vor gericht der prozesskosten. Angesichts dessen würde ich Ihnen hiervon abraten, denn da stehen Ihre erfolgsaussichten eher gering.

Auf jeden Fall anzeigen,aber ich würde zuerst zum Arzt gehen,mit einem Aertzlichen Zeugnis hat man mehr Chancen.

Hallo,

So detailliert ist das etwas für einen Anwalt!

Hi
anzeigen kannst du - aber es wird schwierig, wenn du den Fahrer nicht beschreiben kannst oder ihn nicht wiedererkennen würdest.

Und „du“ hast keinen Erfolg damit, da es sich um einen Anschpruch des Staates handelt, wenn eine Straftat geahndet wird.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

du kannst Anzeige erstatten wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (Par 315c StGB). Dazu gehst du zur Polizei und erzählst das so, wie es war. In einigen Bundesländern ist Anzeige auch online möglich. Die Polizei ermittelt dann bzw. Staatsanwaltschaft. Sollte der gefährliche Eingriff des Anderen damit bewiesen sein, kommt es zu einem Strafbefehl für ihn. Sofern er alles akzeptiert, ist der Fall dann gegessen und für dich alles kostenlos. Legt er Widerspruch ein, kommt es zu einem Verfahren, bei dem du als Zeuge geladen wirst und deine Aussage wiederholen musst. Auch das alles ist kostenlos, du bekommst sogar Aufwantsentschädigung.

Möglich ist aber auch, dass der andere seinerseits Anzeige gegen dich stellt. Oft ist es so, dass, bevor jemand sich im Straßenverkehr so rücksichtslos verhält, eine für ihn belästigende Situation vorausgegangen ist. Bist du sicher, dass nicht irgend etwas von deinem Verhalten ihn dazu bewogen haben könnte, so zu reagieren, so dass er auch etwas gegen dich in der Hand hätte? Sollte er also deswegen dich anzeigen, so hast du ein Verfahren am Hals, das du ebenfalls per Strafbefehl akzeptieren könntest, bei Einspruch aber einen Anwalt benötigst (der Geld kostet).

Wagentyp und -Kenneichen reichen nicht aus, du oder der/die Zeuge/in müssen die fahrende Person auch erkannt haben und beschreiben können. Falls das zuverlässig nicht möglich ist, wir das Verfahren in der Regel eingestelt. Dem Halter des Fahrzeugs kann höchstens das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden, so dass im Wiederholungsfall die fahrende Person ermittelt werden kann, sofern nicht selbst der/die Halter/in gefahren ist.

Kein Fehlverhalten eines Straßenverkehrsteilnehmers berechtigen zur Maßregelung und schon gar nicht zur Gefährdung. Das regelt Par. 1 StVO. Leider verhalten sich einige nicht so und meinen, andere so „erziehen“ zu müssen. Deiner Schilderung nach scheint der andere gezielt dich ausgebremst zu haben, vielleicht ist von dir irgend eine Winzigkeit ausgegangen, was ihn geärgert hat. Wenn du Nerven hast, das ganze mit der Anzeige durchzustehen, dann bitte, vielleicht ist das für den Anderen auch ein Denkzettel.

Viel Glück, wie auch immer du dich entscheiden wirst.

Anzeige f. wiederholte Verkehrsgefährdung möglich?
mit Zeugen und den Daten solltest du eine Anzeige machen. Je eher um so besser.
Fahrlässig, grob gefährdent und und und . . . .

Anzeige wiederholte Verkehrsgefährdung möglich?
Hallo

Kann ich hier Anzeige erstatten bzw. wenn ja - habe ich
Erfolgsausichten und würde mich das etwas kosten ?

  1. Anzeige kannst Du erstatten (in Frage kommt wohl § 240 StGB>Nötigung)
  2. Dazu kann man schlecht mutmaßen. da Du die Person wohl nicht identifizieren kannst, wird es ohne Geständnis wohl schwer werden…
  3. Es kostet Dich nix - außer der Zeit für die Anzeigenaufnahme/Zeugenvernehmung.

Dachsgruß

Hallo Chiffre,

natürlich kannst Du Anzeige erstatten. Das dürfte Nötigung und evtl. vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung sein.
Eine Strafanzeige ist kostenlos.
Gruß, Lui

Anzeige f. wiederholte Verkehrsgefährdung möglich?
Um es kurz zu machen: Anzeige erstatten können Sie, denn wenn die Schilderung zutrifft und Sie einen Zeugen haben (und selbst korrekt gefahren sind), stellt die Fahrweise einen bunten Strauß an Delikten dar, von der Nötigung über die Straßenverkehrsgefährdung bis zu diversen Verstößen gegen die StVO.

Die Erfolgsaussichten, die bei einer Strafanzeige ja in der Verhängung einer Strafe, nicht etwa in einer Schadenersatzzahlung für Sie bestehen (Schmerzensgeld etwa müßten Sie beim Zivilgericht einklagen, wovon ich hier aber abrate), hängen sehr davon ab, ob sich der Fahrer ermitteln läßt. Wenn Sie die Person am Steuer nicht erkannt haben, kommt bei dieser Fahrweise todsicher die Ich-wars-nicht-Argumentation. Dem Halter kann dann zwar für die Zukunft eine Fahrtenbuchpflicht auferlegt werden, aber für diese Tat nützt das nichts mehr.

Strafanzeigen sind für den Anzeigeerstatter kostenlos.

Hallo!

Eine Anzeige kostet nichts!

Einfach zur Polizei gehen!
Zur Sicherheit vielleicht die Beschreibugn der Fahrmanöver (genauer Ort, genaue Zeit) schriftlich bereit halten inklusive der Zeugen-Kontaktdaten.

Viel Erfolg!!!

hört sich für mich so an als hätte der Fahrer nach dem ersten Hupen bewusst provoziert und geärgert, also so Richtung Vrerkehrssoziopath

Gibt es häufiger als man denkt sind Menschen die Befriedigung aus dem Quälen anderer ziehen.

Kann ich hier Anzeige erstatten

kannst du schon aber willst du dir das antun?

bzw. wenn ja - habe ich

Erfolgsausichten und würde mich das etwas kosten ?

kann man nicht pauschal sagen, musst einen Fachanwalt für mich Verkehrsrecht fragen