Hallo,
Ich habe mitte Juni eine Anzeige gegen Unbekannt gestellt, weil der/diejenige meine Bilder Infos etc. als seine eigenen verwendet hat und auch mein Name! Somit hat er mit etlichen Mädles geflirtet usw. Als beweis hatte ich sogar seine Handynummer der Polizei vermitteln können, die ich aus einer Quelle bekommen habe, lediglich seinen Namen weiß ich nicht. Nun, was kann ich aus der Anzeige erwarten und wann bekomme ich endlich was von der Polizei zu hören?
Der Zeitraum bei solchen Anzeigen kann sich über einen Zeitraum von mehreren Wochen oder Monat hinziehen, bis genügend Beweise für ein Gerichtsverfahren ermittelt worden sind und über den Ausgang wird dann die Staatsanwaltschaft bzw das Gericht entscheiden.
Es sind aber schon 5 Monate!!
Und womit kann ich rechnen Max und min?
Eigentlich müsstest du ja für die Anzeige eine Anzeigenbescheinigung bekommen haben. Darauf steht eine Vorgangsnummer und die bearbeitende Dienststelle, evtl. sogar der Sachbearbeiter (der natürlich wechseln kann.)Du solltest bei der betreffenden Dienststelle mal nachfragen, wie es aussieht.
Ansonsten lässt sich über die Telefonnummer grundsätzlich der Käufer der entsprechenden Sim-Karte ermitteln. Dann wäre es einfach. Ob der allerdings wirklich was damit zu tun ist offen. Sie kann ihm auch entwendet worden sein oder sie wurde unter Verwendung eines gestohlenen Personalausweises gekauft. Dann wird’s fast unmöglich, den Täter zu ermitteln.
Es gäbe zwar die technischen Mittel dazu, aber für eine solch juristische Bagatelle (sorry ) wird das kein Richter anordnen.
Außerdem müsste die Karte noch in Betrieb sein.
Die Chancen stehen also 50:50.
Wie gesagt, frag einfach mal nach.
dann melde dich nochmal bei der zuständigen Polizeistation um nachzufragen was es für Fortschritte gibt und was zu erwarten ist kann im schlechtesten Fall eine Einstellung des Verfahrens sein aus Mangel an Beweisen und im Bestfall eine Verurteilung wegen Betruges und Vortäuschung falscher Tatsachen.
Hallo PommesGabel,
wenn du 100%iger Beweise gegen den Täter hast + die Handynummer (welche Gültig sein (muss)) dann wird die Polizei/LKA sicherlich den Verdächtigen hochnehmen könne, was sich daraus allerdings ergibt ist schwer zu sagen.
Wahrscheinlich wirst du nur vor Gericht eine Erstattung bekommen falls du dies anstrebst.
Der Schaden der erstellt wurde wird leider dessen trotzdem bleiben…
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen
Gruß Moe
Hi!
Also an der Polizei liegt es nocht dass du so lange warten musst, der Staatsanwalt muss das Verfahren eröffnen wenn genug Beweise da sind. In deinem Fall wird es sehr schwierig werden, gerade wegen der Beweis führung, Ein Vorteil wäre es natürlich, wenn du an die Nachrichten ran kommen würdest die die Mädels empfangen haben sollen, zusätzlich wäre es nicht schlecht wenn der Unbekannte sich evt. mit einer der Damen getroffen hätte bzw. sich treffen würde (eine Finte), so könnte man A.Beweismaterial bekommen und B. dem unbekannten erst mal ein Gesicht geben!
ch seinen Namen weiß ich nicht.
Hallo!
Die Strafanzeigen, die die Polizei aufnimmt, werden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Alles andere gibt es eigentlich von dort…
Hallo
Erkundige Dich doch bei der Polizeidiensstelle, bei der Du die Anzeige erstattet hast. Ich kann aus der Ferne nicht beurteilen, welche Abklärungen (Beweiserhebung, Befragungen etc.)nötig sind. Dies kann dauern. Auf jeden Fall hast Du Anrecht darauf zu erfahren, was mit Deiner Anzeige geschehen ist (noch laufendes Verfahren oder Einstellung des Verfahrens.
Gruss Gordola
Hallo!
Also ich gehe mal davon aus, dass der Täter relativ schnell ermittelt wird und dann Anzeige gegen diesen erstattet wird. Die Polizei informiert sie allerdings nicht über jeden Ihrer Schritte und teilweise werden Vorgänge an die Staats- oder Amtsanwaltschaft abverfügt ohne das „Opfer“ zu informieren. Ich würde Ihnen also empfehlen, den zuständigen Sachbearbeiter einfach anzurufen und nach dem Stand der Dinge zu fragen. Das ist vollkommen normal.
Dazu kann ich leider nichts sagen
Ich würde bei der Polizei mal Nachfragen, wo die Anzeige aufgegeben wurde.
Das sind die Einzigen, die Deine Frage beantworten können !
Erwarte aber keine detaillierten Antworten.
Die erste Frage, die wichtig wäre, ob die Ermittlungen (bei der Polizei)abgeschlossen sind, oder ob die Staatsanwaltschaft eingestellt hat (dann bekommt man spätestens Bescheid). Wichtig ist das Aktenzeichen, womit das Verfahren dann verfolgt werden kann.
Viel Glück
Am besten wäre eine telefonische und folgende schriftliche Anfrage an die Polizeidienststelle oder die Staatsanwaltschaft - die für das Verfahren gegen unbekannte Täter zuständig ist - über den Stand der Ermittlungen zu richten.
Akteneinsicht (nach Österr StPO) wäre sowohl bei der Polizei als auch bei der StA möglich.
In Deutschland ist das soweit ich weiß nur durch einen Anwalt möglich.
Liebe Grüße!
Hallo,
wenn die Polizei jemanden ermittelt hat, solltest du eigentlich verständigt werden, damit du einerseits einen Strafantrag stellen kann und andererseits vielleicht zivilrechtlich gegen die Person vorgehen kannst.
Die Anzeige geht zur Staatsanwaltschaft, egal ob gegen Bekannt oder Unbekannt. Du kannst von dort Auskunft erlangen, ob die Anzeige eingetroffen ist. In der Regel kriegst du auch Mitteilung, ob jemand ermittelt wurde und ob der eine Strafe erhalten hat.
Die Ermittlungen können sicher einige Monate dauern. Wenn über die Handynummer nichts zu erreichen ist, besteht das Problem, dass möglicherweise die IP-Adresse,von der aus dein doppeltes Profil erstellt wurde, nicht ermittelt werden kann. Das liegt vor allem daran, dass die Internet-Anbieter die Daten nicht lange genug speichern dürfen,oft nur wenige Tage. Das liegt daran, dass die Vorratsdatenspeicherung sehr stark eingeschränkt wurde und unsere Regierung noch immer kein neues Gesetz dazu erlassen hat.
Übrigens: falls jemand zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, kriegst du davon nicht ab.
Nachfrage bei der Dienststelle, bei der Anzeige erstattet wurde - das macht mehr Sinn.