Wenn mich also jemand umzubringen versucht, darf ich den nicht
fotografieren.
Das ist ein polemischer und völlig unpassender Vergleich.
Diese Rechtsprechung ist, mit Verlaub gesagt, einfach nur
albern.
Diese Rechtsprechung gibt es so nicht. Schon gar nicht, weil Du hier Äpfel mit Birnen vergleichst.
Wenn ich irgendein Vergehen gefilmt habe, dann ist es doch
einwandfrei begangen worden.
Ein unter Folter gestandenes Verbrechen auch…
Wenn ich einen Zeugen im Auto gehabt hätte, der sich die
Nummern notiert hätte, wäre es doch auch anerkannt worden.
Ja. Wie Du siehst: Es geht doch auch anders…
Das zeigt aber wieder einmal, dass man im Straßenverkehr
völlig hilflos ist, wenn man keine Zeugen findet. Ist mir
leider schon mal passiert. Und wahrscheinlich nicht nur mir.
Und das rechtfertigt Deiner Meinung nach eine lückenlose Totalüberwachung durch Kamera Aufnahmen. Schließlich weiß man ja nie, ob man das Aufgenommene irgendwann irgendwie verwerten könnte.
Wie gesagt, albern, megaalbern!
Ist es definitiv nicht. Wer im Rechtsstaat meint, Recht mit illegalen Mittel durchsetzen zu müssen, ist ein Egoist, denn er meint, dass das Recht nur der Durchsetzung seiner höchst eigenen Interessen zu dienen hat. Das Recht anderer ist ihm egal. Nur kann es so nicht funktionieren.