Danke f d Antwort.
Da R eine Unterhaltung mit P gehabt haben soll (nach dem Vorfall der mutm. Nötigung/Gefaehrdung/Whatever), mitten auf der Straße, solle es gegeben sein, dass P eindeutig wiederzuerkennen sei.
P habe durch rücksichtsloses und konkret regelwidriges Verhalten R zu einem nicht beabsichtigten, R gefährdenden Verhalten gezwungen.
Sei es konkret so:
Sei eine 2-spurige (pro Richtung !!) innerstädtische Straße gegeben. Daneben (hoher Bordstein) ein nicht (!) benutzungspflichtiger Radweg. R fährt regelkonform nach rechts orientiert, mit etwa nur (!) 40cm Abstand zum Bordstein, weil er auch Autofahrer ist und rückwärtigen Autoverkehr nicht mehr Platz nehmen will als nötig, wenngleich dieser ohne weitere Begründung durch Anwendung geg. Regeln für Radfahrer fast in die Mitte der Spur hineinragen dürfte -> regelkonformes Überholen von KFZ’ entweder gar nicht oder über 2te Spur!)
Nun überhole P so, dass P kaum 1,5m Abstand zum Bordstein (!) habe. Das impliziert, dass P schon gar nicht den Mindestabstand von 1,5 zum „linken Rand“ Rs haben kann.
Sei R daraufhin gezwungen (Erschrecken, Angst), nach rechts auszuweichen - hoher Bordstein - gefährlich (wahlweise nicht nur mit „potentieller Gefahr“, sondern tatsächlichem Unfall, sei es eine beschädigte Felge wg Bordstein oder gar ein Sturz.)
Danach entstehe eine Auseinandersetzung, in der P R belehren möchte, was deutlich zeigt, dass P keine Ahnung hat, wie er überholen dürfe, falls überhaupt.
P wird immer behaupten, der Abstand sei nicht so eng gewesen, Zeugen seien keine da und ein Schaden sei auch nicht da (Fall 1) oder wenn (Fall 2) dann werde dieser von P auf das fahrereische Unvermögen (Schutzbehauptung: „Ich hatte 3 Meter Abstand und war auf der 2ten Spur!“) geschoben.
Sei R jung, P alt. Spiele dies keine Rolle und man wisse trotzdem, dass es letztlich bei Aussage vs Aussage um Glaubwürdigkeit geht und P ferner 12 Nieren für Richter in Not gespendet hat und ihre Bäckerei ehrenamtlich für Brot für die Welt betreibt, während R einfach nur ein Radfahrer ist, der auch schon mal beim Schwarzfahren erwischt wurde (kann man R noch glauben?)
Was wäre zu erwarten?
Wie wäre denn die Abstandsgeschichte zu bewerten i. S. Nötigung vs Gefährdung etc.?