Anzeige Verstoß Datenschutzgrundverordnung - wem melden?

Die „unglückliche Faltung“ bezieht sich ja lediglich darauf, inwieweit auch ein durch eine solche Faltung herbeigeführte möglicherweise unbeabsichtigte Preisgabe entstanden ist. Ob das, wie in deinem Fall, dadurch passiert ist, dass man die Fenstergröße nicht berücksichtigt und den Brief nicht nach DIN-Vorschrift geschrieben hat, ist für die Sache unerheblich.

Wichtig ist, dass es sich auch bei einem solchen Betreff und schützenswerte Daten handelt. Und wichtig ist auch, dass ein solches Sichtfenster ein Einfallstor ist für die Preisgabe solcher Daten handelt. Hierzu aus dem Urteilsgründen:
„Der Begriff der „personenbezogenen Daten“ beinhaltet somit alle Arten von Informationen sowohl objektiver als auch subjektiver Natur, unter der Voraussetzung, dass es sich um Informationen „über“ die in Rede stehende Person handelt. Die letztgenannte Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Information aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer bestimmten oder bestimmbaren Person verknüpft ist (EuGH 20.12.2017, C-434/16 [Novak] Rz 34 f). Dazu ist im vorliegenden Fall festzuhalten, dass die Betreffzeile des in Rede stehenden Schreibens, welche aufgrund der Faltung des Schreibens für jedermann einsehbar war, sowohl räumlich als auch sprachlich dem Mitbeteiligten direkt zugeordnet ist. Dies ergibt sich einerseits daraus, dass die Betreffzeile direkt unterhalb des Namens und der Wohnadresse des Mitbeteiligten platziert ist sowie andererseits, dass durch die Anrede („Ihre Liegenschaft“) eine explizite Bezugnahme auf die Person des Mitbeteiligten erfolgt.“
Wobei hier im Weiteren sogar noch betont wird, dass es sich um schutzwürdige Daten handelt, obwohl die Daten schon an anderer Stelle veröffentlicht wurden.
Und explizit zur Sichtbarkeit:
„Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Beschwerdeführerin vorgebracht hat, die Sichtbarkeit des in Rede stehenden Passus im Kuvertfenster sei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf eine nicht präzise Faltung des Schreibens im Zusammenhang mit dem dadurch möglichen, geringfügigen Verrutschen des Inhaltes im Fensterkuvert zurückzuführen. Denn (auch) daraus ergibt sich – wie die belangte Behörde ebenfalls zutreffend aufgezeigt hat – kein tauglicher Eingriffstatbestand, der die Beschränkung des Rechtes auf Geheimhaltung zulässig machen würde.“
Den Hinweis auf das LSG verstehe ich nicht. Es ging ja nicht um das Urteil insgesamt, sondern nur um die Frage, inwieweit bestimmte Infos im Sichtfenster sichtbar sein dürfen.

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Die Antwort werde ich dann ja hoffentlich erhalten. Ich kann sie gerne hier teilen, wenn es soweit ist.

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Du solltest dir allerdings gut überlegen, wann der Punkt ist und abschließen. Unter Umständen findest du immer noch einen Grund, dich aufzureiben.

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Naja, ohne Experte für Geflügel zu sein, würde ich auch auf einen fehlenden Zusammenhang hinweisen, wenn sich ein Urteil mit Gänsen befasst und der Geflügelbeauftragte von Meck-Pomm ein Thema mit Wachteln hat.

Aber mal ganz was anderes: worin genau bestand gerade noch Deine Expertise? Irgendwelche Links zu Texten zu ergooglen, die mit der Frage der Fragestellerin nichts zu tun haben, nur weil Du mich doof findest und/oder Dir meine Antwort nicht gefällt?

Du hast bisher exakt nichts vorgebracht, was meine Antwort widerlegt hätte. Der Fall aus Meck-Pomm wurde nicht abgeschlossen bzw. über den Ausgang ist nichts bekannt (und er wäre bekannt geworfen, wenn daraus etwas geworden wäre) und die Sache aus Österreich dreht sich um einen völlig anderen Sachverhalt. Auf meinen Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht des Zustellers bist Du genauso wenig eingegangen wie auf den auf das fehlende personenbezogene Datum (auch hier ein Unterschied zum Fall aus Österreich: da ging es um das im Fenster ersichtliche personenbezogene Datum „Anschrift“).

Wenn man von den zwei wild ergoogelten Links zu Dokumenten, deren Inhalte Du anscheinend gar nicht gelesen bzw. verstanden hast, absieht, ist von Dir nichts inhaltliches gekommen, so dass in Summe nur wildes Gekeife mit persönlichen Angriffen übrig bleibt.

Die Timeline ist klar. Ich warte ab, solange sie alles verschleppen, schleifen lassen, falsch machen und sonstwie nicht gebacken kriegen. Wenn ich raus bin, folgen meine Beiträge und dann wars das.
Das Zeitfenster liegt nicht in meiner Hand. Ich habe meinen Kram gemacht. Trotzdem ist der Zirkus noch nicht vorbei.

Ich habe relevante Passagen aus dem Urteil verlinkt. Dort geht es einerseits um die erlaubte oder nicht erlaubte Verarbeitung von Daten, darum geht es hier nicht. Dann aber prüft das Gericht die Sichtbarkeit von Daten durch das Sichtfenster eines Briefumschlags!

Nein, darum ging es nicht! Wer ein Urteil nur huschhusch in der ersten Zeile erfasst, kann so etwas schon einmal übersehen! Kein Datenschutzbeauftragter, der hier involviert war, wäre so dämlich, vor Gericht zu bringen, dass die Angabe der Anschrift einen Verstoß gegen die DGSVO darstellt!

Ich wiederhole, was ich bereits aus dem Urteil zitiert habe!

  1. Betreffzeile: Ihre Liegenschaft vs. Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses CHECK
  2. Jedermann einsehbar: Sichtbarkeit durch Sichtfenster CHECK
  3. räumliche Nähe: direkt unter Namen und Wohnadresse vs. direkt unter Namen und Wohnadresse CHECK
  4. sprachliche Nähe: Anrede Ihre Liegenschaft vs. Ihr Arbeitsverhältnis CHECK
  5. Briefzustellung per Post CHECK

Wenn sich nun aus der unpräzisen Faltung „keine Beschränkung des Rechtes auf Geheimhaltung“ ergibt, dann erst recht, wenn diese Faltung gar nicht vorgenommen wurde.

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Und damit wolltest Du das hier belegen:

Dass Du das Zitat meines Artikels versehentlich einen Hauch zu kurz wähltest, kann ja mal passieren und war gewiss reiner Zufall.

Du hast nicht aus dem Urteil zitiert, sondern von einer Seite, die sich mit dem Urteil befasst. Genauso, wie Du zuvor nicht den Tätigkeitsbericht des LfDI zitiertest, sondern von einer Seite, die wiederum aus diesem Bericht zitierte. Vor dem Hintergrund ist so eine Bemerkung

schon ziemlich ulkig. Das Urteil des österreichischen Gerichtes kann man übrigens auf dessen HP nachlesen. Mach das ruhig mal, wenn Du Zeit und Lust dazu hast.

Es bleibt dabei: Du hast eine Suchmaschine benutzt und bist dabei auf den Text der Beratungsbude gestoßen. Du hast Dir nicht angeschaut, woher der Text stammt oder ob im Folgebericht des LfDI noch etwas zu dem Fall gesagt wurde. Du hast auch nicht nachgeschaut, ob auf anderem Wege ein Ergebnis der Untersuchung des LfDI veröffentlicht wurde, was selbstverständlich passiert wäre, wenn Müllers Amt damals zu einem hieb- und stichfesten Ergebnis gekommen wäre.

Stattdessen hast Du wieder eine Suchmaschine angeworfen und präsentierst als Ergebnis einen weiteren Text - nun über ein Urteil in Österreich- , den Du auf dem Wege gefunden hast als Beweis dafür, dass ich angeblich nicht mitbekommen hätte, dass die Sache in Meck-Pomm schon entschieden sei. Einen Text, der sich mit einem Urteil befasst, das in einem anderen Land zu einem völlig anderen Sachverhalt gesprochen wurde.

Zwischenzeitlich ist Dir dann noch eingefallen, dass ich Expertise vorgetäuscht hätte, über die ich nicht verfüge, obwohl ich auf Deine freundliche und unbelegte Kritik an meinen Ausführungen beschrieb, wie ich zu dem komme, was ich schrieb.

Natürlich kann man das alles so machen und die eigene Zeit und die anderer Menschen so verschwenden, aber es bleibt die Frage: wieso? Dass Du von der Materie keine Ahnung hast und nur irgendwelche Texte gesucht hast, die Dir zu bestätigen schienen, dass ich unrecht habe, kann doch jeder nachlesen.

Es ist mir ein Rätsel. Im Gegensatz zu manchem anderen hier gibt es doch Themenbereiche, in denen Du Dich auskennst. Auch wenn Du da ständig in die gleiche Tonlage verfällst wie auch hier wieder, ist das doch etwas, auf das Du Dich konzentrieren könntest. Stattdessen versuchst Du mit mir mit dem Kopieren von irgendwelchen Texten, die Du nicht kapiert und erst recht nicht hinterfragt hast, einen Fehler nachzuweisen. Warum? Damit die Fragestellerin sich in ihrer Hoffnung bestätigt fühlt, dass sie über den Datenschutz ihrem ehemaligen Arbeitgeber Schwierigkeiten machen kann?

Was glaubst Du denn, was dabei herauskommt, wenn sie das macht? Dass der AG eine Strafzahlung in Millionenhöhe und an sie Schadenersatz leisten muss und sie dann ein Leben in Wohlstand und Frieden führen wird?

Wenn wir spaßeshalber vom unwahrscheinlichen Fall ausgehen, dass der zuständige Landesdatenschutzbeauftragte etwas zu beanstanden hat, dann wird er dem ex-AG einen Brief schreiben und darum bitten, dass zukünftig durch technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt wird, dass der Betreff eines Kündigungsschreibens nicht mehr im Sichtfenster zu lesen sein wird. Die Fragestellerin wird keinen Cent (und wahrscheinlich auch keine Kenntnis vom vorstehenden Schreiben) erhalten, weil es schlichtweg am Schaden mangelt. Der Zusteller ist - wie ich zweimal (auch von Dir unkommentiert) erwähnte - verpflichtet, Stillschweigen über die Dinge zu bewahren, die er im Rahmen seiner Tätigkeit Sendungen entnehmen kann. Und welchen Schaden die Fragestellerin daraus erlitten hat, dass der Zusteller etwas weiß, was er nicht wissen sollte, erschließt sich mir nicht.

Es mag natürlich auch sein, dass es Dir nicht um das Wohl der Menschheit und den Seelenfrieden der Fragestellerin geht, sondern wieder einmal um den Versuch, mir mal ans Bein zu pissen. Aber das wäre schon ziemlich erbärmlich.

Ja, und was machen wir daraus? Ist das, was da passiert ist, in Ordnung? Nein. Ist alles, was nicht in Ordnung ist, irgendwie strafbewehrt? Auch nicht. Kann man wegen allem, was man doof findet, erfolgreich Schadenersatz einklagen? Ebenfalls nicht. Die Welt ist nicht gerecht und schön, aber das heißt nicht, dass es für alles einen Paragraphen gibt, auf den man sich berufen könnte.

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Falsch.
Im Übrigen wortreiches Blabla von dir. Du hast sachlich nichts Substanzielles beigetragen. Aber ich bedanke mich wirklich noch für den Lacher, den du beschert hast. Dass du im Furor unterstellst, ein Datenschutzbeauftragter würde dagegen vorgehen, dass der Name in einem Adressfenster steht, ist wirklich der Brüller.:rofl::partying_face:
Wie sich das mit dem Zusteller verhält, damit hat sich übrigens das Gericht beschäftigt. Das sieht die Sache hakt anders als wie du. Kann dir natürlich egal sein. Und es ging die ganze Zeit um ein österreichisches Gericht, steht hier sogar von mir geschrieben. Und es ist immer der gleiche Fall. Du bist es, der hier nicht liest. Und deine ganzen Ausführungen könnte man als Projektion bezeichnen.
Und der Kram zu Schadensersatz ist dann der Gipfel deines Furors. Davon hat hier niemand geredet, auch die Fragestellerin nicht.

Tschöwa.

:point_down:

Auf den Rest Deines „Beitrages“, der in jedem einzelnen Punkt die gleiche Qualität hat wie Deine oben zitierte Bemerkung, gehe ich gar nicht weiter ein. Mein Bedarf an unsubstantiiertem Gekeife ist mehr als reichlich gedeckt und was anderes bekommt man ja von Dir nicht geliefert.

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