Ich lese da etwas von Immobilientreuhänderin und Liegenschaften in Österreich und nicht von Behörden und Zweitwohnungen in Mecklenburg-Vorpommern, so dass ich Zweifel habe, dass sich das österreichische Gericht mit eben dem Fall befasste, dessen sich der Landesdatenschutzbeauftragte von Meck-Pomm annehmen wollte.
In diesen Zweifeln fühle ich mich zusätzlich bestätigt, weil das sich das österreichische Gericht sich auf Art. 5 (1) c) DSGVO (Datenminimierung) bezieht , während der LfDI Meck-Pomm Art. 5 (!) f) heranzieht (Vertraulichkeit).
Insofern ist der von Dir verlinkte Artikel über das Verfahren in Österreich ganz sicher kein Hinweis darauf, dass der LfDI Meck-Pomm mit der anderen Sache inzwischen weitergekommen ist.
Und was lesen wir da:
" Auch das Landessozialgericht Hamburg (LSG Hamburg v. 22.08.2019 – L 4 AS 212/19 B ER) hatte sich bereits mit Sichtfenstern zu befassen: Die Angabe der Kundennummer des Antragstellers im Adressfeld an ihn gerichteter Briefpostsendungen stelle keinen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen dar, weil die Verarbeitung nicht unbefugt erfolge,"
Du kannst das natürlich handhaben wie Du möchtest, aber vielleicht wäre es doch ganz gut, wenn Du Dir die Texte, die Du hier als Beweise vorlegen möchtest, einfach mal in Ruhe und verständig durchliest. Und ja, ich weiß, was man alles mit den Suchbegriffen „Briefumschlag“, „Sichtfenster“, „DSGVO“ usw. in verschiedenen Kombinationen finden kann.
Ich habe nie behauptet, Experte zu sein. Ich habe sogar mehrfach erwähnt, dass ich mich auf Experten berufe. Du hingegen wirfst mit Links zu Artikeln um Dich, die Du Dir mal eben zusammen gesucht hast, was Dich - aber das ist natürlich nur meine persönliche Einschätzung - auch nicht zwingend zur Expertin macht, zumal Du nicht einmal zu erkennen scheinst, dass die beiden von Dir herausgegriffenen Fälle nicht identisch sind und der eine, den Du zuerst anführtest, zu keinem bekanntgewordenen Ergebnis führte.
Keine Ahnung, warum Du das machst, aber es bringt halt niemanden weiter (außer Dich vielleicht. Kommt wohl auf die Motive an, die Dich antreiben.) und kostet mich irgendwie schon Zeit, die ich auch anders verwenden könnte.