Anzeige wegen angeblichen diebstahl

Hi Hätte mal ein wichtige frage an euch

Gestern kann ein Brief von der Polizei
da drin stand das ich eine Vorladung wegen Diebstahl 2 Geldbörsen bekommen habe
Die tat soll angeblich 23.02.2012 passiert sein und am 23.2.2013 kommt erst die Vorladung
ist das noch normal ?
Es kann sein das ich dort mal in der Gegend als Vertreter gearbeitet habe kann ich aber zum heuten zeit punkt nicht 100 Prozent bejahen

Wie soll ich mich da genau verhalten wer weiß schon was er vor genau 1 Jahr gemacht hat ich nicht zumindestens .

Danke Für Ihre eventuelle Antwort

Lieber Fragensteller,

also normal ist das nicht, dass Sie erst ein Jahr später vorgeladen werden, aber bei einem Diebstahl kann das schon Mal vorkommen.

Die Polizei weiß auch, dass man nach einem Jahr nicht mehr viel Erinnerung hat. Sie können dann eben nur das sagen, was Sie noch wissen.

Wenn Sie noch Unterlagen haben, die Belegen wann sie wo gewesen sind, bringen Sie diese zur Vernehmung mit.

Grüße
Elitebook

Hallo!

Es kann durchaus sein, dass ein Diebstahl erst ein Jahr nach der Tat bekannt bzw. angezeigt wurde.

Wie Sie sich verhalten sollen? Gehen sie einfach mal hin zu dem Vernehmungstermin. Dort wird man ihnen sagen, zu welchem Sachverhalt Sie sich äußern sollen. Sollten Sie als Beschuldigter vernommen werden, können Sie es sich immer noch überlegen, ob Sie zur Sache aussagen wollen oder nicht. Als Zeuge MÜSSEN Sie aussagen, sofern sie kein Zeugnisverweigerungsrecht haben.

Herzliche Grüße aus dem Bayernland

Walter

Hallo,

ja das ist normal, sollte aber nicht so sein. Wenn du die Tat begangen hast, wovon ich jetzt mal ausgehe wirst du schon noch wissen um was es ging. Ob da schon Verjährungsfristen eine Rolle spielen kann ich nicht sagen, das wissen Anwälte genauer, ich glaube es aber nicht.

Solltest du „nur“ ein Zeuge sein musst du nur genau das sagen an das du dich erinnern kannst, nicht mehr und nicht weniger, und jegliches Vermutungen etc. weg lassen, auch wenn du dich an gar nichts mehr erinnern kannst musst du eben das sagen. Aber wenn es so ist solltest du vielleicht mal einen Arzt deshalb konsultieren.

MfG

Zur Polizei gehen und die sollen das schriftlich
Bestätigen.Ein einfacher Diebstahl wird sofort
behandelt und sichernicht erst nach einem Jahr.
Das ist doch ein Witz.
Gruss Sina

Hallo,

die Frage ist, welchen Status du ihn der Vorladung hast?! Bist du Beschuldigter oder Zeuge? Der große zeitliche Rahmen entsteht durch langfristige Ermittlungen. Vermutlich kannst du einen Beitrag zur Tataufklärung leisten. Wenn du dich an nichts erinnern kannst, ruf an und sag das dem Sachbearbeiter. Ansonsten geh zu dem Termin. Dort kannst du dich immer noch entscheiden, ob du was sagst oder nicht.

Viele Grüße

Hi,

der Polizist saugt sich nix aus den Fingern. Er hat wohl irgend einen begründeten Verdacht und den wird er dir sagen. Dann weißt Du mehr. Außerdem wird er dich als Beschuldigten über deine Rechte aufklären, z.B. Ausageverweigerunsgrecht oder dass man einen Rechtsanwaltnehmen kann oder dass Du einfach wahrheitsgemäße Angaben machst. Dass mußt Du dann schon selber entscheiden. Also warts mal ab.
Vielleicht handelt es sich bei der Jahreszahl 2012 aber auch nur um ein Versehen und es ist 2013 gemeint. Das wäre dann ja wogl sehr aktuell.

Gruß KL

Hallo
genau das Aussagen , sie werden dir auch bei der Vernehmung sagen wer dich angezeigt hat bzw. wer der Geschädigte ist.
Gruß Marco

Hallo und sorry für die späte Antwort!

Grundsätzlich kann es sein, dass Ermittlungen sich ein Jahr hinziehen. Aber es kann ja auch ein Versehen sein und die Jahreszahl 2013 statt 2012 heißen muss.

Entweder Sie gehen zur Vernehmung oder sie beauftragen einen Anwalt. Bei der Polizei müssen Sie nichts aussagen. Schon gar nicht als Beschuldigter. Als Zeuge sollten Sie aussagen und müssen die Wahrheit sagen. Aber auch da besteht bei der Polizei keine Pflicht überhaupt etwas zu sagen. Jedoch kann es sein, dass Sie dann vor einem Richter erscheinen müssen und da müssen Sie aussagen.
Die Antwort auf die Frage

ist das noch normal ?

wäre also: Normal nicht unbedingt, aber durchaus denkbar.