Anzeige wegen Belästigung gestellt - Fragen

Hallo, liebe www-ler,

Da mir ein Bekannter - trotz das ihn darauf angesprochen habe, dies sein zu lassen - SMS-Bomben geschickt hat, habe ich jetzt eine Anzeige per E-Mail gestellt.

Wie wird der weitere Ablauf sein?
Wann bekommt derjenige von der Polizei über die Anzeige Bescheid?
Ich habe leider vergessen, die Mobilfunknummer anzugeben, sonst ist alles da. Wird die Polizei da nochmal auf mich zukommen, oder finden die das alleine heraus?
Die Aussage muss doch beglaubigt (Unterschrift) werden. Werde ich da nochmal auf die örtliche Wache gebeten?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

Der Beschuldigte wird selbstverständlich zur Anzeige gehört. Ob das schriftlich geschieht oder er auf die Wache geladen wird ist unterschiedlich. Das selbe gilt auch für fehlende Angaben in der Anzeige. Der Sachbearbeiter kann seine Fragen per Post zuschicken, er kann dich aber auch auf die Wache laden. Dies ist in dem Fall auch wahrscheinlich, denn es fehlen da bestimmt noch paar mehr Sachen (z.B. ein Strafantrag).
Wenn alles beisammen ist, geht die Sache zur Staatsanwaltschaft und die entscheidet über den weiteren Werdegang. Sieht sie keinen Verstoß, stellt sie die Sache ein. Hält sie die Sache für ahndungswürdig/-fähig, bekommt der Beschuldigte in der Regel einen Strafbefehl. Lehnt er die darin verhängte Strafe ab, geht es vor Gericht.

Hallo,

Du wirst vermutlich noch als Zeuge befragt werden. Das kann persönlich oder in Form eines Zeugenfragebogens geschehen. So kommt die Polizei dann auch an Deine Unterschrift.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

Ein Strafantrag muss schriftlich gestellt werden. Daher wird ein Aufsuchen der Pol.-Wache notwendig sein.

habe ich jetzt
eine Anzeige per E-Mail gestellt.

Wie, per Email? Über die Internetwache? Dann wurde ja hoffentlich Name und Adresse angegeben. Und somit werden die Kollegen bei Bedarf schriftlich auf Dich zukommen. Allerdings kann auch über die Internetwache unter Angabe des Aktenzeichens, das man bei der Anzeige erhalten hat, auch Angaben „nachmelden“.

Die Aussage muss doch beglaubigt (Unterschrift) werden.

Nein, muss sie nicht.

Werde ich da nochmal auf die örtliche Wache gebeten?

Wenn noch Fragen bestehen, dann ja …

Hoffe, meine Antwort hat weitergeholfen.
Gruß

Eine Anzeige als E-Mail geht nun mal gar nicht. Es geht so, dass man bei der Polizei anruft und fragt, wann man kommen soll, um eine Anzeige zu erstatten. Anonym geht nicht. Man wird dir einen Termin geben. Du kannst auch direkt vorsprechen, dann musst du möglicherweise etwas warten, wenn der Polizeibeamte gerade beschäftigt ist. Es ist unerläßlich, dass Du bei der Polizei die Anzeige persönlich machst. Der Polizeibeamte hat sicher auch Fragean dich. Und er kommt auch nicht vorbei. es sei denn, du bist gehbehindert. Und nimm deinen Ausweis mit. Was verstehst Du eigentlich unter einer SMS-Bombe? Ich kann in deinem Fall eigentlich auch keine Straftat erkennen. Oder welche soll das sein? Es sieht eher nach einer Belästigung aus. Oder ist was kaputt gegangen?

Gruß KL

Quatsch, anonym habe ich das natürlich nicht gemacht. Wenn derjenige mehrere SMS-Bomben (teilweise bis zu 300 SMS sendet) und das mehrfach und noch bei anderen Personen. Es IST strafbar, ich habe es recherchiert. Das reicht von Belästigung bis Körperverletzung, was da vorliegt. Es nervt gewaltig und nicht nur mich. Zudem bringt gut zureden bei dem Herrn gar nichts.

Quatsch, anonym habe ich das natürlich nicht gemacht. Wenn derjenige mehrere SMS-Bomben (teilweise bis zu 300 SMS) sendet ,und das mehrfach und noch bei anderen Personen. Es IST strafbar, ich habe es recherchiert. Das reicht von Belästigung bis Körperverletzung, was da vorliegt. Es nervt gewaltig und nicht nur mich. Zudem bringt gut zureden bei dem Herrn gar nichts.

was sind denn SMS-Bomben?

Vermutlich wirst du zu einer Aussage vorgeladen, in der deine Vorwürfe konkretisiert werden können. Wenn dann ein Straftatbestand vorliegt, wird der Versender vorgeladen zur Vernehmung bzw. kann sich schriftlich äußern.
Gruß
HH

Hallo!
Zunächst einmal gibt es keine Straftat „Belästigung.“

SMS-Bomben allein, sind leider noch nicht strafbar. Es gibt zwar den §303b StGB (Computersabotage), der Angriffe auf die Datenverarbeitung unter Strafe stellt. Doch leider gilt das bislang nur für COMPUTER von Firmen und Behörden, nicht aber für Handys, die durch SMS-Bomben angegriffen werden.

Wenn durch die SMS das Handy kaputt geht (z.B. Speicher), greift Sachbeschädigung nach §303 StGB. Je nach Inhalt der SMS, kann natürlich auch Beleidigung oder Bedrohung oder ähnliches möglich sein.
Wenn dieser „Bomber“ dein Ex sein, der dich dadurch (und durch andere Aktionen) ärgern will, könnte „Nachstellung“ (Stalking) vorliegen.
Das wären alles Straftaten, die verfolgt werden (teilweise nach Strafantrag).

Wenn du möchtest, dass der Idiot die Bomberei sein lässt, musst du wohl oder überl zivilrechtlich vorgehen und ihn auf Unterlassung verklagen. Es hilft da wohl nur der Gang zu einem Anwalt oder direkt zum Amtsgericht. In dieser Materie bin ich aber nicht so fit.

Über den weiteren Ablauf deiner Anzeige hast du schon gute Antworten erhalten. Der Bekannte wird angehört, genauso denke ich, dass du nochmals befragt wirst. Nämlich über die Punkte, die ich oben beschrieben habe.

Dass du unbedingt persönlich erscheinen musst, ist nicht richtig. Anzeigen per E-Mail sind sehr wohl möglich, auch ohne Unterschrift.

Hallo,

schwierige Frage, wenn ich den Inhalt der SMS nicht kenne. Ist ein Straftatverdacht gegeben, d.h. Strafanzeige gem. § 238 StGB Nachstellung oder sexuelle Belästigung gestellt?! Dann wird derjenige alsbald als Beschuldigter vernommen und sie zu einer Zeugenvernehmung geladen. Handelt es sich „nur“ um eine Belästigung der Allgemeinheit gem. § 118 OWIG wird der Betroffene angehört und eventuell sie nochmal geladen. Haben sie die SMS mit in ihre Anzeige kopiert?! Das Einfachste ist, sich im zuständigen Revier über die Ermittlungshandlungen kundig zu machen.

Viel Erfolg, Grüße

SMS-Bomben sind SMS, die man mittels Internet (mittlerweile auch als App für das Smartphone) versenden kann, und zwar häufig (in meinem Fall bis zu 300x) und in kurzen Abständen.

was sind denn SMS-Bomben?

Nun ja, Belästigung ist keine Straftat. Körperverletzung geht auch nicht. Es gibt aber Spezialparagraphen für sowas. Allerdings muss der Staatsanwalt auch Öffentliches Interesse bejahen. Sonst passiert gar nix. Also viel Glück dabei.

Hallo,
im Regelfall wird Dich die Polizeidienststelle nochmal kontaktieren und ggf. als Zeuge vernehmen.

Dachsgruß

Hallo askme85!

Ich habe bisher keine „e-mail Anzeige“ entgegen genommen. Aus diesem Grund kann ich dir zu der Bearbeitungszeit keine Infos geben. Da die Beamten deine Mail-Adresse haben, werden sie dir eine Mail schreiben oder dich anderweitig kontaktieren, wenn sie deine Handynummer haben möchten. Deshalb brauchst du dir keine Gedanken machen. Darf ich fragen aus welchem Bundesland du kommst?

Grundsätzlich würde ich dir jedoch immer Raten persönlich zur Polizeiwache zu fahren und dort die Anzeige zu erstatten. Wenn dann was benötigt wird kann es dir direkt gesagt werden und du hast immer einen Ansprechpartner.

Freundliche Grüße!

Hallo,

eine Strafanzeige per E-Mail zu stellen ist immer problematisch, da sie eine gewisse Annonymität zulässt. Eine E-Mail allein wird daher i. d. R. nicht genügen.

Statt dessen bedarf es einer konkreten Zeugenaussage des Geschädigten (mit Original-Unterschrift!). Sie werden sich aller Wahrscheinlichkeit nach zu Ihrer Polizeidienststelle begeben und Ihre Aussage zu Protokoll geben müssen. Es werden sicher noch persönliche Daten von Ihnen benötigt und der Sachbearbeiter hat bestimmt noch Fragen, auf die Sie in Ihrer E-Mail nicht eingegangen sind, da Sie das einfach nicht wissen konnten.

Ich würde an Ihrer Stelle bei der Polizeidienststelle anrufen und nachfragen, ob die E-Mail eingegangen ist und wer die Sache bearbeitet. Der Sachbearbeiter wird Ihnen dann die Informationen für das weitere Vorgehen liefern können.

Herzliche Grüße aus dem Bayernland

W.

Die Polizei wird noch einmal vorladen. Es sind Belehrungen über die Zeugenaussage notwendig. Diese Belehrungen und auch die Aussage mus dann unterschrieben werden. Anschliessend wird der Beschuldigte vorgeladen und, nach Beschuldigtenbelehrung, zum Sachverhalt vernommen.
mfg
W.