Hallo!
Zunächst einmal gibt es keine Straftat „Belästigung.“
SMS-Bomben allein, sind leider noch nicht strafbar. Es gibt zwar den §303b StGB (Computersabotage), der Angriffe auf die Datenverarbeitung unter Strafe stellt. Doch leider gilt das bislang nur für COMPUTER von Firmen und Behörden, nicht aber für Handys, die durch SMS-Bomben angegriffen werden.
Wenn durch die SMS das Handy kaputt geht (z.B. Speicher), greift Sachbeschädigung nach §303 StGB. Je nach Inhalt der SMS, kann natürlich auch Beleidigung oder Bedrohung oder ähnliches möglich sein.
Wenn dieser „Bomber“ dein Ex sein, der dich dadurch (und durch andere Aktionen) ärgern will, könnte „Nachstellung“ (Stalking) vorliegen.
Das wären alles Straftaten, die verfolgt werden (teilweise nach Strafantrag).
Wenn du möchtest, dass der Idiot die Bomberei sein lässt, musst du wohl oder überl zivilrechtlich vorgehen und ihn auf Unterlassung verklagen. Es hilft da wohl nur der Gang zu einem Anwalt oder direkt zum Amtsgericht. In dieser Materie bin ich aber nicht so fit.
Über den weiteren Ablauf deiner Anzeige hast du schon gute Antworten erhalten. Der Bekannte wird angehört, genauso denke ich, dass du nochmals befragt wirst. Nämlich über die Punkte, die ich oben beschrieben habe.
Dass du unbedingt persönlich erscheinen musst, ist nicht richtig. Anzeigen per E-Mail sind sehr wohl möglich, auch ohne Unterschrift.