Anzeige wegen Betrug bei Kleinanzeigen

Meine Freundin hat bei einer Kleinanzeigen-Internetseite ein Handy gegen ein Laptop getauscht und nun möchte der „Käufer“ bzw. „Tauschpartner“ Anzeige erstatten, weil das Handy angeblich kaputt ist. Der „Tauschpartner“ hat vor dem Tausch das Handy getestet, also auch eingeschaltet etc. und es ging. Was kann nun passieren? Es handelt sich um einen Privatkauf ohne Quittung, Garantie oder versprochene Rückname.

Danke schonmal für die Antworten.

Hallo !

Eine „Anzeige wegen Betruges“ kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Denn das setzt ja Vorsatz voraus,das kann man kaum nachweisen.

Wenn man die „Gewährleistungsansprüche“ wirksam ausgeschlossen hatte,dann kann der Tauschpartner nun nichts mehr fordern. Das ist das Risiko beim Privatkauf.
Ob es am ersten Tag nach dem Tausch bereits defekt geht oder erst nach Monaten ist egal.
Bei der Übergabe wurde sogar eine Funktionskontrolle gemacht,also da wurde das Gerät für OK befunden.
Damit ist die Sache klar.

MfG
duck313

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, das Ausschlussklauseln jedwede zivilrechtlichen Ansprüche ausschließen :frowning:

Denn rechtlich gesehen schuldet der (Privat-)Verkäufer gem § 434 BGB selbstverständlich den mängelfreien Übergang der Ware. Auch bei Ausschluss der Gewährleistung!

Sollte dem Käufer der Nachweis gelingen, dass ein Mangel arglistig verschwiegen wurde (§ 444 BGB) oder die Ware einen versteckten Mangel aufweist, der nicht ausdrücklich benannt wurde, hat der Käufer Gewährleistungsansprüche nach § 439 BGB: Reparatur und letzendliche Wandelung des Vertrages :open_mouth:

Ob dieser Tausch aber den _straf_rechtlichen Tatbestand des Betruges erfüllt, ist eher zweifelhaft.

G imager761