Hallo,
es geht um eine ALG 2 Bezieherin, die vom Jobcenter beschuldigt wird, Nebenkostenabrechnungen von 2Jahren nicht rechtzeitig eingereicht zu haben. Sie hat sie jedoch eingereicht, diese wurden teilweise bearbeitet, teilweise erhielt sie zunächst keine Rückmeldung vom JobCenter über den Erhalt dieser oder über Anrechnung der Rückzahlung der Nebenkosten. Stattdessen forderte das Amt diese später nochmals ein, als hätte sie diese nie abgegeben. Sie reichte sie erneut ein. Die Abrechnung verzögerte sich um 1 oder 2 Jahre.
Mittlerweile hat die Dame das errechnete Geld nach dem Bescheid, gegen den sie keinen Widerspruch eingelegt bzw sich nicht dazu geäußert hat, überwiesen. Im „Bescheid“ ist u.a. zu lesen, dass sie die Einkünfte nicht rechtzeitig gemeldet hätte.
Es geht um ca 200€.
Nun muss sie sich bei der Polizei wegen Betruges äußern.
Die Klientin kann die Absendung der Abrechnungen nicht mit Absendedatum nachweisen, es waren auch keine Einschreiben. Das JobCenter hat wohl tw. die NK Abrechnungen eingefordert, tw. nicht.
Nun meine Fragen:
Muss sie nachweisen, dass sie die Abrechnungen abgegeben hat? Es seien schon mehrmals Nachweise „nicht angekommen“.
Welche Folgen kann die Anzeige ansonsten haben? Lohnt es sich, im Forum Strafrecht, falls es das hier gibt, nachzufragen?
Ich danke Euch für Eure Antworten im Voraus.
MfG I.