Anzeige wegen Betruges

Hallo,

es geht um eine ALG 2 Bezieherin, die vom Jobcenter beschuldigt wird, Nebenkostenabrechnungen von 2Jahren nicht rechtzeitig eingereicht zu haben. Sie hat sie jedoch eingereicht, diese wurden teilweise bearbeitet, teilweise erhielt sie zunächst keine Rückmeldung vom JobCenter über den Erhalt dieser oder über Anrechnung der Rückzahlung der Nebenkosten. Stattdessen forderte das Amt diese später nochmals ein, als hätte sie diese nie abgegeben. Sie reichte sie erneut ein. Die Abrechnung verzögerte sich um 1 oder 2 Jahre.

Mittlerweile hat die Dame das errechnete Geld nach dem Bescheid, gegen den sie keinen Widerspruch eingelegt bzw sich nicht dazu geäußert hat, überwiesen. Im „Bescheid“ ist u.a. zu lesen, dass sie die Einkünfte nicht rechtzeitig gemeldet hätte.

Es geht um ca 200€.

Nun muss sie sich bei der Polizei wegen Betruges äußern.

Die Klientin kann die Absendung der Abrechnungen nicht mit Absendedatum nachweisen, es waren auch keine Einschreiben. Das JobCenter hat wohl tw. die NK Abrechnungen eingefordert, tw. nicht.

Nun meine Fragen:

Muss sie nachweisen, dass sie die Abrechnungen abgegeben hat? Es seien schon mehrmals Nachweise „nicht angekommen“.

Welche Folgen kann die Anzeige ansonsten haben? Lohnt es sich, im Forum Strafrecht, falls es das hier gibt, nachzufragen?

Ich danke Euch für Eure Antworten im Voraus.

MfG I.

Hallo

Wenn sie auf ihre erste Einreichung eine schriftliche Antwort erhalten hat und diese immer noch besitzt, wäre das ja Nachweis genug.

Wenn nicht: Es muss ihr nachgewiesen werden, dass sie es nicht rechtzeitig eingereicht hat, nicht umgekehrt. Allerdings würde ich mich nicht einfach darauf verlassen, da es offensichtlich vorkommt, dass Richter Dinge als Beweise betrachten, die ziemlich fragwürdig sind.

Die ersten Unterlagen sind ja offensichtlich im Amt verloren gegangen. So was passiert bei Jobcentern ja nicht so selten, dass es unglaubwürdig wäre. Ich würde wahrscheinlich per Internet in einschlägigen Foren Zeugen suchen, denen sowas bei dieser Behörde auch schon mal passiert ist. Am besten natürlich genau bei diesem Jobcenter, ich würde aber alle nehmen. Da würde sicher einiges zusammen kommen- Einfach für den Fall, dass der Richter glaubt, die Behörde hatte immer recht.

Bin nicht sicher, ob Jobcenter wirklich Behörden sind, aber das ist egal.

Wahrscheinlich wäre es aber am besten, sich einen Anwalt zu nehmen.

Viele Grüße

Da gibt es doch sicher ein Schreiben von der Polizei. Was steht da im genauen Wortlaut drin?

Gruß
Otto

Welche Fakten kannst du zu dieser Äußerung beisteuern?

Welche Fakten kannst du zu dieser Äußerung beisteuern?

Mit dieser Äußerung dokumentierst du eine hohes Maß an mangelnder Fachkompetenz.

Gruß
Otto

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Konkret keine. Ich komme zu diesen Behauptungen aus eigenen Erfahrungen, Erzählungen, Anfragen z. B. hier im Forum und Dokumentarsendungen hauptsächlich im Radio (öffentlich-rechtlich).

Ich behaupte nicht, dass Richter ihre Urteile immer oder auch nur häufig auf fragwürdige Beweise stützen. Bei Bagatell-Fällen, in denen ich auch eigene Erfahrungen habe, hat sich bei mir aber stark der Eindruck verfestigt, dass sich um Beweise überhaupt keine große Mühe (oder eher gar keine) gegeben wurde, sondern möglichst schnell nach dem ersten Eindruck geurteilt.

Von Dokumentationen weiß ich noch einen Mordfall, bei dem jemand verurteilt worden ist, weil der Richter es als erwiesen angesehen hatte, dass der Beschuldigte nach einer anderen Person am Tatort war, weil sich dessen benutzte Tasse weiter vorne in der Spülmaschine befand als die der anderen Person, da man sein Geschirr ja bekanntlich immer so weit wie möglich nach hinten in die Spülmaschine stellt. Aufgrund dessen wurde der Mensch verurteilt.

Oder beim Kachelmann-Fall wurde doch letztendlich die Frau wegen falscher Beschuldigung verurteilt, obwohl doch außer den Beteiligten niemand wissen kann, ob die Beschuldigung falsch oder richtig war.

Es gab noch viel mehr Fälle, von denen ich gelesen habe, aber dass bei kleineren Angelegenheiten oft kein großer Aufwand getrieben wird, da bin ich mir schon ziemlich sicher, zumal ja kein Hahn danach kräht.

Es gibt übrigens auch Juristen, die dieser Ansicht sind:


Die Seite kommt etwas reißerisch daher, sie nennt aber die Namen und Buchtitel, und zitiert vermutlich wörtlich.

Was verlorene Akten bei Jobcentern betrifft, habe ich schon sehr sehr oft davon gelesen, z. B. in Fragestellungen wie dieser hier.

Ich weiß halt nicht, wie das Wort Behörde genau definiert ist, ob da z. B. vorwiegend Beamte tätig sein müssen.
Aber das spielt doch für die Fragestellung hier überhaupt keine Rolle.

So, jetzt mal zu deiner Fachkompetenz: Was empfiehlst du denn der Fragestellerin?

Das ist doch nicht dein Ernst! Dagegen ist ja die Bildzeitung ein Waisenknabe.

Übrigens ist Otto der Experte, wenn es um Jobcenter und Agentur für Arbeit geht. Die richtige Antwort bzw. Frage hat er schon gegeben. Ohne weitere Informationen ist ein seriöes Beurteilung nicht möglich.

Data

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Boah, simsy, natürlich ist das nicht egal. Bin gerade etwas angefessen. Warum antwortest du denn, wenn du doch so gar keine Ahnung hast. Und komme mir nicht mit der Behauptung, ich wüsste nicht, was du weißt. Das hast du gerade hier im Thread wieder eindrücklich bewiesen, was du alles nicht weißt.

Data

1 Like

Dann erklär doch mal bitte, wofür das hier wichtig ist.

Deine Anwürfe haben irgendwie gar keinen sachlichen Inhalt.

Verwaltungsrecht ist was völlig anderes als Zivilrecht. DAFÜR ist das wichtig.

Aber wenn man komplett ahnungslos ist, weiß man nicht mal das…

Es geht hier weder um Verwaltungsrecht noch um Zivilrecht.

Hallo,

„Vorladung als Beschuldigte“

Sehr geehrte Frau ,

in dem hier zu bearbeitenden Ermittlungsverfahren
Tatvorwurf: Sonstige weitere Betrugsarten
Ereignisort: …
Ereigniszeit: … (13-monatiger Zeitraum)

erscheinen Sie bitte zu ihrer Vernehmung als Beschuldigte

am: …
in: …

Bitte bringen Sie mit: … Belege für evtl. mittlerweile vorgenommene Rückzahlungen"

Ich habe das Schreiben kopiert und hier vorliegen. Mehr steht nicht drin.

MfG

I.

Hallo Simsy,

vielen Dank für Deine Antwort mit dem Hinweis, dass das Amt die „Tat“ beweisen muss. Du wirst sicher recht haben, dass sie gut vorbereitet sein sollte, aber gilt das auch für die Vernehmung in der Polizeiwache? Ist es wahrscheinlich dass so ein Verfahren eingestellt wird, z.B. weil nichts bewiesen wird, oder aus anderen Gründen, bzw. was kann kommen?

MfG I.

Hallo

Ich denke, da wird es das beste sein, einfach alles der Reihe nach zu erzählen, was passiert ist.

Das weiß ich leider nicht, dazu fehlt mir die Erfahrung bei solchen Sachen.
Ich persönlich würde mir wahrscheinlich erst einen Rechtsanwalt nehmen, wenn klar ist, dass die Sache nicht eingestellt wird. Wenn man sich nämlich einen nimmt und dann wird das Verfahren eingestellt, dann muss man ihn selber zahlen. Aber vielleicht geht das auch noch auf Beratungsschein. - Ach ja, wahrscheinlich ist das so, aber das wird ein Rechtsanwalt ganz bestimmt wissen.

Oder vielleicht weiß das jemand in einem einschlägigen Internetforum, vielleicht hier:
http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp
Die haben auf der Seite auch eine Adressensuche für Beratung und Rechtsanwälte.
http://www.my-sozialberatung.de/adressen

Vermutlich wäre da ein Rechtsanwalt am besten, der sich im Sozialrecht und im Strafrecht auskennt.

Ich kann mir im Moment eigentlich nicht vorstellen, was man da falsch machen kann, aber vielleicht wäre es doch am sichersten, schon vor der Vernehmung mit der Polizei mit einem Anwalt zu reden.

Eigentlich muss nicht das Amt, sondern der Staatsanwalt die Tat beweisen. Die Leute vom Amt wären hier aber die Zeugen. - Man weiß ja nicht, wie es zu dieser Anzeige gekommen ist, deswegen wäre ich schon etwas vorsichtig.

Ist denn noch was von der Korrespondenz vorhanden, die damals stattgefunden hat?

Gibt es darüber irgendwas Schriftliches?

Viele Grüße

Tja, igeline, hier waren drei Leute, die Ahnung haben. Wenn dir die Antworten nicht passen, hör halt auf die Antwort, die dir nach dem Mund redet. Ich bin raus.

Data

Ach nein?

Oje…

Hallo Frau Data,

auf Antworten, die bisher keine Neuigkeiten brachten und dabei noch Andere beleidigten, habe ich nicht geantwortet. Warum auch?

Wenn jemand Ahnung hat, soll er gerne antworten. Daher meine Frage.

Wenn Ihr Euch streiten wollt: ohne mich.

Die Frage habe ich bereits beantwortet. Was hast Du denn inhaltlich (dazu) zu sagen?

Die Antwort von Simsy hat mir bisher am meisten gebracht. Wenn sich etwas daran ändert, kann ich gern eine andere Antwort als am hilfreichsten angeben.

Ich wünsche Dir einen wunderschönen, friedlichen Tag!

I.

Dann frag doch beim nächsten Mal Deinen Frisör. Vielleicht bringt das ja auch was, irgendwas sagen wird der bestimmt. Und auf tatsächliches Wissen kommt es Dir doch nicht an - nicht mal auf offensichtliche Unkenntnis, richtig?

Nunja - Dein Problem.

Übrigens - nicht jede Erwähnung von Tatsachen ist eine Beleidigung. Nicht mal dann, wenn sich jemand dadurch beleidigt fühlt.

Was für Tatsachen hast du denn erwähnt?

Dass Du genau gar keine Ahnung hast.