Meine ex will mich anzeigen weil ich sie öffentlich auf Facebook beleidige ohne ihren namen zu nennen
Danke für die Info und viel Spaß damit.
Es muss eindeutig erkennbar wer von wem beleidigt wird, name , bilder etc, man kann nur anonym beleidigen oder es drauf ankommen lassen, ich würde es drauf ankommen lassen, vielleicht will sie sehen wer gewinnt. es gibt nadere foren wo man beleidigen kann, Merke Internet ist kein rechtsfreier Raum, auch wenn es so scheint und es nur ein irres Betrügernetz ist!!
Das Recht dazu hat sie. Wenn Du auf Facebook ähnlich formulierst, wie hier („weil ich SIE beleidige, ohne ihren Namen zu nennen“, also ist es Deine Absicht, sie zu beleidigen und Du versuchst es nur zu verschleiern), könnte die Beleidigung als solche erkannt werden.
Beleidigungen sind kein Kavaliersdelik, insbesondere im Internet nicht, das alles speichert und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Du hast beim Verfassen von Texten im Netz eine erhöhte Fürsorgepflicht, wenn Du andere in die Texte einbeziehst.
Die Spannung darüber, wie Deine Facebooktexte rechtlich bewertet werden und ob das Konsequenzen hat, wirst Du aushalten müssen. Vielleicht ist Dir das eine Lehre für zukünftige Schreibereien im Netz
Tipp: Bitte Deine Ex um Entschuldigung und lösche Texte, die sie kompromittieren könnten. Am Besten in umgekehrter Reihenfolge. Vielleicht lässt sie dann von einer Anzeige ab.
Und bitte: Verfasse zukünftig saubere Texte im Internet. DU hast es sicher auch nicht gern, wenn man vor dem ganzen WWW über Dich herzieht.
Viel Glück!
PS: Ich habe hierauf geantwortet, weil die Anfrage keine Rechtsberatung möglich und nötig macht. Für eine juristische Bewertung dieses Sachverhalts, für die die etwaigen Beleidigungen schon als Kopie vorgelegt werden müssten, rate ich den Besuch eines Anwaltes an (eine Anwältin bei dieser Gemengelage wohl eher nicht? )) Der Anwalt kann dann echte juristische Einschätzung des Textbefundes vornehmen. Ein Erstgespräch ist nicht teuer - ich empfehle es hiermit wärmstens.
Hallo wolfi33,
von facebookern halte ich nichts,
daher kann ich dir leider keinen entsprechenden Rat geben,sorry
lennonmc
„Strafbar ist demnach die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem Beleidigten oder Dritten.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_(Deutschland)
Dabei reicht es, wenn der Beleidigte weiß, dass er gemeint ist. Sein Name muss nicht extra genannt werden.
Gruß aus Berlin, Gerd
Hallo Wolfi33,
was genau ist jetzt deine Frage?
Viele Grüße
whisky08
Hallo,
nun wesentlicher sind die Gründe WARUM Du sie beleidigen, also ihr Leid zufügen willst (Du möchtest ja nun auch nicht, dass Dich jemand beleidigt)
So geht es doch wohl eher da um (Deine) Rache…aber für welches Ziel - und um welchen Preis !!!
Rechtlich ist es so, wenn nachweisbar ist, dass (eine) Beleidigung stattgefunden und dass es Du warst der beleidigte, dann hast Du die Verantwortung dafür zu tragen.
http://www.e-recht24.de/artikel/strafrecht/34.html
Was hältst Du denn davon „um Verzeihung zu bitten“ ? Du kannst ja nur für Deine Gedanken, Worte und Taten einstehen und Verantwortung übernehmen.
Tut mir leid, dass ich ein Thema für einen Rechtsanwalt.
Ansonsten, auch ohne Namensnennung kann man vermutlich auf ihre Exfrau schließen.
Also lassen Sie einfach die Beleidigungen dann hat man auch keinen Ärger.
Ich würde auch so wie ihre Frau reagieren und mir das nicht gefallen lassen.
Auch wenn Ihnen diese Antwort nicht passt.
Und nur ein Tipp. Ich würde die Einträge sofort löschen und mich bei Ihrer Ex-Frau -aufrichtig- entschuldigen. CVielleicht haben Sie dann noch eine Chance, dass Sie nicht angezeigt werden.
ja da kann ich Dir auch nicht helfen!
MfG
dann rate ich ihnen, das zu unterlassen. und was ist ihre frage???
Hallo Wolfi33,
so was tut man auch nicht. Selbst wenn man noch so sauer auf jemanden ist.
An Deiner Stelle würde ich mich bei Deiner EX entschuldigen, damit dürfte dann das Thema vom Tisch sein und Du mit einem blauen Auge davon kommen.
Viele Grüße
Gerald