Anzeige wegen Mittelfinger zeigen

Hallo liebe Experten,

hier ein Fall:

Vor einigen Wochen hielt Herr X auf dem Weg zur Arbeit an einem Bäcker. Da dort die Parkplätze immer knapp sind, parkte er vor dem Bäcker auf einer Bushaltestelle, auf dieser auch andere Fahrzeuge von Leuten standen die zum Bäcker reinsprangen. Nachdem Herr X beim Bäcker war und wieder in sein Auto steigen wollte, bemerkte er einen Bus der gezwungenermaßen auf der Straße hielt, da die Haltestelle von mehreren Auto besetzt war. Herr X wollte gerade ins Auto einsteigen, da hupte der Busfahrer bereits und machte Stress, da er seiner Ansicht nach nicht vorbeikam. Gegenüber der Haltestelle lag eine Verkehrsinsel und da Herr X nur notdürftig eingeparkt hatte war dies wohl zu eng. Herr X regte sich auf und zeigte beim herausfahren aus der Parklücke dem Busfahrer den Mittelfinger.
Einige Wochen später erhielt Herr X eine Anzeige wegen Beleidigung mit der Bitte zu einer Aussage. Herr X machte seine Aussage und verneinte alles, schrieb er hätte aus Frust nur die Arme hochgerissen etc.
Nach 2 Wochen kam dann ein Bußgeldbescheid über 800€ die Herr X zahlen soll. Herr X war sich nicht sicher ob seine Aussage zu dem Vorfall überhaupt ankam, da nichts davon in den Schreiben stand. Er rief beim Gericht an und diese sagten, dass sie seine „Aussage“ bekommen hätte.
Nun weiß Herr X nicht was er tun soll. Soll er Einspruch einlegen und es zu einer Gerichtsverhandlung kommen lassen? Bei dieser er weiter lügen müsste, damit er nicht noch eine Strafe wegen einer Falschaussage bekommt!?
Was ist wenn der Mann der Herrn X angezeigt hat einen Zeugen hat? Und Herr X deswegen sofort das Bußgeld auferlegt bekommen hat?
Nicht das sich aus den 800€ Strafe noch viel mehr ergibt…

Schonmal vielen Dank für möglichen Antworten

Mittelfinger zeigen ist und bleibt nunmal eine Beleidigung. Wenn es sich um einen besetzten Bus im täglichen Verkehr handelt, kann es durchaus sein, dass der Busfahrer bei der Polizei Zeugen benennen konnte.
Oft sind die Fahrgäste auch selbst noch verärgert, wenn der Bus nicht an der Bushaltestelle halten kann, weil egoistische Pkw-Führer keinen Meter zu weit gehen wollen.
In der Regel ist es besser den Strafbefehl zu akzeptieren.

In der Gerichtsverhandlung kommt meist auch nicht mehr raus und zu nem Urteil kommt es meist auch nicht. Rechtsanwalt und Gericht eignen sich meistens auf eine Einspruchsrücknahme, wenn davon auszugehen ist, dass eine Veruteilung droht. Dann spart man sich die Auferlegung der Kosten.

Als Beschuldigter darf man übrigens straffrei lügen.

Aber auch wenn Herr X als Beschuldigter lügt. Der Busfahrer MUSS die Wahrheit sagen. Jetzt stellt sich die Frage, warum sollte sich der Busfahrer ausdenken, dass ihm Herr X den Mittelfinger gezeigt hat? Weil er drauf steht nach nem stressigen Tag, wo wieder etliche Leute Bushaltestellen zugeparkt haben, noch zur Polizei zu gehen und irgendwelche Einbildungen anzuzeigen? Ich glaube das macht kein Busfahrer.

Hallo Enchi,
Herrn X Fragen haben sich eigentlich alle im Text beantwortet, das Gefühl dürfte richtig sein… leider tangiert das Thema nicht Verkehrsrecht, sondern Strafrecht und ich würde mich mangels Sachkenntnis bei der Höhe wenigstens zu einem beratenden Gespräch bei einem Rechtsanwalt einfinden… Urteile ab einer bestimmten Tagessatzhöhe landen im Führungszeugnis… das hier hat wirklich nix mehr mit kleinem Bußgeld zu tun.
LG
Conny

Hallo,

danke für Ihre schnelle Antwort. Eine Frage hätte ich allerdings noch:

Kann Herr X es auch zu einer Verhandlung kommen lassen und sich dort für seine „Tat“ entschuldigen etc. ohne das er noch ein Bußgeld für eine Falschaussage bekommt!? Da er ja schriftlich an das zuständige Polizeiamt schrieb, dass er den Mittelfinger nicht gezeigt hat?

Danke schonmal im Voraus

Hallo,
danke für Ihre Antwort.
Herr X hatte bereits bei einem Anwalt angerufen, dieser sagte, dass das Bußgeld schon im niedrigsten Bereich wäre. Es würde zwar kein Eintrag in das Vorstrafenregister geben allerdings intern gespeichert werden. Was bei möglichen nächsten Vergehen dann ausgelesen werden kann.
Zudem sagte er, dass Herr X in einer Verhandlung sich selbst gut verteidigen könnte. Sich entschuldigen und sagen, dass dies im Straßenverkehr mal schnell passiert und statt des Bußgeldes eine Spende an einen gemeinnützigen Verein anbieten soll.

Hallo Enchi,
na, das ist doch mal ein Ansatz… was haben Sie denn noch erwartet? Wenn Sie als reuiger Sünder auftreten, wird das eventuell das Strafmaß beeinflussen oder wirklich im günstigsten Fall zu einer Einstellung gegen Auflagen führen… also… VERSUCHEN!
LG

Ich frage mich allerdings nur ob dann nicht ggf eine strafe fuer eine falschaussage droht, da ich ja erst schriftlich alles abgestritten habe!?

Hallo Enchi,
Falschaussage ist nur strafbar, wenn sie unter Eid erfolgt bzw. im Rahmen einer Zeugenvernehmung… das trifft hier nicht zu. Natürlich kann Ihnen das Leugnen bei der Bewertung durch den Richter zum Nachteil gereichen… aber wenn sie in der Aussage dann einfach ehrlich sind und eben alles bedauern, dann haben sie trotzdem eine Chance.
LG

ok…vielen dank fuer ihre hilfe
Hallo Enchi,
Falschaussage ist nur strafbar, wenn sie unter Eid erfolgt
bzw. im Rahmen einer Zeugenvernehmung… das trifft hier nicht
zu. Natürlich kann Ihnen das Leugnen bei der Bewertung durch
den Richter zum Nachteil gereichen… aber wenn sie in der
Aussage dann einfach ehrlich sind und eben alles bedauern,
dann haben sie trotzdem eine Chance.
LG

Wie gesagt, ein Beschuldigter kann keine Falschaussage begehen. Es wird nur nicht sonderlich hoch angesehen, wenn man lügt.

Klar, kann man es zu ner Verhandlung kommen lassen und sich entschuldigten. Evtl. kann man dann die Strafe noch ein wenig mildern. Aber wie bereits erwähnt, machen des dann vor Gericht Anwalt und Richter aus.

Also wenn man wegen sowas vor Gericht geht, einen guten Anwalt suchen. Dann gehts im Gerichtssaal zu wie aufm Basar, wenn Anwalt und Richter verhandeln :wink:

Ein Einspruch könnte noch teurer werden, weil erstens das Gericht vom Tatbestand - Beleidigung - ausgehen wird und zweitens noch die Gerichtskosten hizukommen werden.
Mit 800 € ist Herr X noch ganz gut bedient, es hätten auch bis zu 3.000 € sein können.

Hallo,
juristisch können Vogel zeigen, Stinkefinger & Co. als Beleidigung gewertet werden, die als Angriff auf die Ehre einer Person durch Kundgebung der Missachtung oder Nichtachtung gelten. Das ist eine Straftat, und da hört der Spaß auf. Gemäß Paragraf 185 StGB kann eine Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe belegt werden.
Wenn die Tat nur mit Bußgeld geahndet wird, hat der Täter noch einen gewissen Vorteil erlangt. Anders sieht es aus, wenn der Beleidigte mit gleicher Münze antwortet, dann können beide vor Gericht straffrei davon kommen.
Gruß
webcruiser