Hallo Patrik,
Was wird jetzt passieren und was kostet mich das ganze wenn das vor Gericht landet… wegen anwalt und gericht? Und was wird generell passieren weil er ist erst 17 Jahre alt…
Weil sein Vater hat gemein schon der Richter will 3.000 Euro blablabla und ich weis jetzt halt nicht was da dran ist !?!?
bei der Frage kommt es darauf an ob der Geschädigte eine „ Strafanzeige “ gestellt hat, oder ob er den Täter in einem Zivilprozess auf Schadenersatz verklagt.
Wenn der Geschädigte den Täter zum Beispiel wegen „Sachbeschädigung“ anzeigt, und wenn es dann zu einer Gerichtsverhandlung kommt, dann ist das Strafrecht dafür zuständig. Das bedeutet dass der Geschädigte keinen Anwalt braucht, dafür ist der Staatsanwalt zuständig. Wenn der Angeklagte freigesprochen wird, dann werden die Gerichtskosten (und die Anwaltskosten des Angeklagten) von der Staatskasse bezahlt.
Wenn der Angeklagte verurteilt wird, dann muss der Täter die Gerichtskosten zahlen. Also braucht der Geschädigte bei einem Strafverfahren nichts zu zahlen, egal ob der Angeklagte verurteilt, oder freigesprochen wird.
Allerdings geht es bei dem Strafverfahren nur um die Strafe für die Sachbeschädigung. Durch dieses Verfahren bekommt der Geschädigte aber kein Schadenersatz.
Möchte der Geschädigte vom Täter Schadenersatz für die Sachbeschädigung haben, dann müsste er den Täter zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen. Bei einem Zivilprozess wäre es ratsam dass der Geschädigte einen eigenen Anwalt beauftragt. Der Geschädigte müsste dann seinen Anwalt und die Gerichtskosten bezahlen. Wenn der Geschädigte diesen Prozess gewinnt, dann kann er sich die Gerichts- und Anwaltskosten plus den Schadenersatz vom Täter ersetzen lassen, wenn der Täter zahlungsfähig ist oder irgendwann zahlungsfähig wird.
Sollte aber der Verklagte den Zivilprozess gewinnen, dann hat der Geschädigte seine eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten und die Anwaltskosten des Verklagten zu zahlen. Und zusätzlich erhält der Geschädigte dann auch keinen Schadenersatz.
Zusammengefasst bedeutet das:
1 Bei einer Strafanzeige wegen Sachbeschädigung , bekommt der Geschädigte keinen Schadenersatz, aber der Täter kann bestraft werden. Dafür hat der Geschädigte aber kein Risiko Anwaltskosten oder Gerichtskosten zahlen zu müssen.
2 Bei einer Zivilklage auf Schadenersatz könnte der Geschädigte (im Erfolgsfall) Schadenersatz bekommen wenn der Täter zahlungsfähig ist. Aber es besteht auch die Gefahr dass der Geschädigte alle Kosten für das Verfahren und beide Anwälte bezahlen muss, wenn dem Täter die Tat nicht nachzuweisen ist.
Aber selbst wenn der Geschädigte den Zivilprozess gewinnt, kann es trotzdem passieren dass er auf seinen Kosten sitzen bleibt, wenn der Täter nicht zahlungsfähig ist, oder nie zahlungsfähig wird.
Gruß
N.N