Anzeige wg Betrugs

Hallo
Ich habe mir bei Ebay einen Pferdesattel für ca 150 gekauft,neu und ungebraucht.Der Artikel der kam ist jedenfalls defekt und deutlich gebraucht und auch nicht vollständig.Ich habe den Käufer mehrmals angeschrieben, doch der behauptet das ich lüge.Nebenbei habe ich herausgefunden das der private Verkäufer ein reales Geschäft betreibt indem er Reitsportartikel verkauft.Diese Artikel verkauft er widerum teilweise „schwarz“ bei Ebay.Also ohne Rechnung,ohne Rückgaberecht,ohne Garantie und ohne
darauf Steuern zu bezahlen.
Ich möchte jetzt Anzeige gegen ihn erstatten.Und in so zum Umtausch des Sattel zwingen.
Frage: Geht man damit zur Polizei?
Oder gleich zu Gericht? Wenn Ja zu welchem?
Bei Arbeitsrechtprozessen kann man ja auch
gleich zum Arbeitsgericht gehen und die
Anzeige dort stellen.Ist das in dem fall auch
möglich direkt zu Gericht zu gehen?
Bei der Polizei hab ich immer den Eindruck
die wollen nicht helfen und sind immer
unfreundlich und abweisend.
Wie bringe ich also den Stein ins Rollen?
Vielen Dank für euer Antworten

Hallo,
ich denke das ist eine Frage für einen Juristen.
Gruß

Hallo,

Haben Sie schon mit Ebay Kontakt aufgenommen? Denn das sollte immer der erste Weg sein.

Das Problem ist, auch wenn Sie im Recht sind, mit dem Kauf gehen Sie eine Art Risiko ein.

Und in dem Fall steht Aussage gegen Aussage.

Ansonsten würde ich zur Polizei gehen. Ich denke man muss zunächst eine Anzeige erstatten, bevor das vor Gericht geht.

Aber bedenken Sie, sobald das vor Gericht geht kommen einige Kosten auf Sie zu. Natürlich sind 150 € ein starker Verlust aber ggf. verlieren Sie durch die Anzeige noch mehr.

Mit freundlichen Gruß

Hooneybee

Hallo,

für so einen konkreten Fall geht man dann wirklich am besten zum Anwalt.

Im Allgemeinen meldet man bei ebay binnen der Meldefrist (6 Wochen?) den Artikel http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html Wie gehe ich vor, wenn ich einen Artikel nicht erhalten habe oder dieser erheblich von der Beschreibung abweicht?

Setzt dem Verkäufer eine datierte Frist zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten und schlägt dann, falls die Frist fruchtlos verstreicht und es keinen ebay Käuferschutz gibt den Rechtsweg an.

Der falsche Privatstatus interessiert evtl. Finanzämter und betrifft ansonsten das Wettbewerbsrecht. Für das Wettbewerbsrecht ist meiner Ansicht nach weniger die Polizei zuständig, vielleicht eher eine Wettbewerbszentrale / Verbraucherschutzzentrale und die gewerblich handelnde Konkurrenz des Verkäufers.

Bezüglich des fehlenden Teils wird schwer nachzuweisen sein, wo das abhanden gekommen ist, das könnte ja theoretisch auch vom Paketboten geklaut worden sein.

Stephanie

hallo,
oh je dumme sache.
also als erstes solltest du gleich fotos machen wie der artikel bei dir angekommen ist und sie dem verkäufer schicken.
wenn du mit paypal bezahlt hast, kannst du dort das geld einfrieren lassen.
mache bei ebay einen fall auf - defekt erhaltener artikel -
schreibe ihm per einschreiben, dass du weisst er hat ein geschäft in dem er gewerblich diese artiekl verkauft.
schreibe ihm, dass du ebay in kenntnis setzen wirst, dass er gewerblich ist.
evtl. nimmt er den artikel dann zurück bevor er ärger bekommt.
wenn du zurück schickst, fotografiere und packe unter zeugen ein.
da ich kein anwalt bin kann ich keine rechtsverbindlichen aussagen machen.
es gibt aber anwälte die sich auf online geschäfte spezialisiert haben.
und noch was. hilft dir beim nächsten mal.
kaufe so teure sachen nur bei einem gewerblichen. dem kannst du es immer zurückschicken. auch ohne erklärung. das ist gesetz.
ich wünsche dir viel glück und lass doch hören wie das ausgeht.

Also ich würde mich an Ebay wenden.Wenn unter ihrem Dach so etwas geschieht werden sie sicher etwas tun.Solltest du per Pay-Pal gezahlt haben wäre das am besten.Die sorgen dafür,dass du dein Geld bekommst.Er würde dort gesperrt werden,wenn das mehrmals passiert und das wäre schon negativ für ihn.Ich glaube,eine Anzeige bringt am wenigsten.

Viel Erfolg!

Hallo
Ich habe mir bei Ebay einen Pferdesattel für ca 150
gekauft,neu und ungebraucht.Der Artikel der kam ist jedenfalls
defekt und deutlich gebraucht und auch nicht vollständig.Ich
habe den Käufer mehrmals angeschrieben, doch der behauptet das
ich lüge.

Sie sind der Meinung, Ihre Überweisung ist nicht gerechtfertigt, weil die vereinbarte Leistung nicht erbracht wurde? Ab zum Bankschalter und rückbuchen lassen mit eben dieser Begründung.

Bei bestehender Rechtschutzversicherung einen Anwalt einschalten und den Verkäufer abmahnen.

Nebenbei habe ich herausgefunden das der private Verkäufer ein reales Geschäft betreibt indem er
Reitsportartikel verkauft.Diese Artikel verkauft er widerum
teilweise „schwarz“ bei Ebay.Also ohne Rechnung,ohne
Rückgaberecht,ohne Garantie und ohne
darauf Steuern zu bezahlen.
Ich möchte jetzt Anzeige gegen ihn erstatten.Und in so zum
Umtausch des Sattel zwingen.

Naja, Erpressung ist nicht die feine Art, Sie wollen doch Ihre weiße Weste behalten?

Frage: Geht man damit zur Polizei?
Oder gleich zu Gericht? Wenn Ja zu welchem?
Bei Arbeitsrechtprozessen kann man ja auch
gleich zum Arbeitsgericht gehen und die
Anzeige dort stellen.Ist das in dem fall auch
möglich direkt zu Gericht zu gehen?
Bei der Polizei hab ich immer den Eindruck
die wollen nicht helfen und sind immer
unfreundlich und abweisend.

Geht mir genauso :smile:

Wie bringe ich also den Stein ins Rollen?

Grundsätzlich freut sich bestimmt das zuständige Finanzamt über Hinweise was hinterzogene Steuern angeht.
Dazu muss man nur die Geschäftsadresse des VK heranziehen und bissl recherchieren (haben Sie ja).

Vielen Dank für euer Antworten

Gerne.
Mein Rat: Bieten Sie dem VK nochmal die Rückabwicklung plus Übernahme der entstandenen Versandkosten an. Seien Sie höflich, lassen Sie sich nichts zu Schulden kommen.
Setzen Sie eine Frist für seine Antwort sowie die Rücküberweisung auf Ihr Konto.
Senden Sie ihm Ihre Kontodaten mit, sodass er auch überweisen kann.

Sollten Sie sich nicht einig werden, Schritt 2:
Entweder Anwalt einschalten oder Geld wieder aufs Konto holen und Sattel zurücksenden (NICHT UNFREI! Das geht nach hinten los, wenn Annahme verweigert wird).
Ebay kontaktieren.
Negativ bewerten.
Unabhängig davon:
Sein Finanzamt informieren?
Wenn Sie dann ruhiger schlafen können?
Ich hoffe, es regelt sich anders :smile:

Hallo Neumannn,

Generell würde ich Ebay das Problem melden, meist reagieren Verkäufer (egal ob privat oder gewerblich) auf eine Mahnung des Betreibers, da sie ja nicht ihren ganzen Account mitsamt ihren vielen positiven (woher auch immer) Bewertungen verlieren möchten. Falls das nichts bringt, würde ich versuchen mir das Geld wiederzuholen, was allerdings nur bei Paypal, Lastschriftverfahren und einigen wenigen Kreditkarten im Nachhinein und ohne Einwilligung des Begünstigten geht.

Eine Anzeige wäre in diesem Fall nur wegen Steuerhinterziehung machbar (arglistige Täuschung ist meiner Meinung nach schwierig, aber dazu unten mehr).

Zwei Dinge, über die man sich in einem solchen Fall immer klar sein sollte, vorweg:

  • Das Internet ist ein „quasi-rechtsfreier Raum“, es ist also schwierig Personen für ihre Aktionen im Netz haftbar zu machen, auch wenn Ebay hier noch ein kleineres Übel darstellt

  • Bei Anschuldigungen oder Anzeigen dieser Art müssen Beweise absolut stichhaltig und unwiderlegbar sein, sonst handelt man sich schnell Stress wegen Verleumdung ein

Unter Beachtung dieser beiden Grundregeln wäre also der Erste Schritt das Sichern von Beweisen, sprich Screenshots, Emails, Homepage vom gewerblichen Verkäufer und eine nachweisbare Verbindung zwischen Ebay-Account und seinem Laden.
Wenn du noch zusätzlich auf arglistige Täuschung plädieren möchtest, müsste für jeden objekitv nachvollziehbar sein, dass die Produktbeschreibung vorsätzlich (!!!) den echten Zustand des Produkts verschleiert. Sowas ist dann halt auch immer Auslegungssache, denn selbst Ebay tut sich mit der Definition von „neu“ schwer.

Wenn all das gesammelt ist, dann kann man damit gut und gerne zur Polizei gehen, aber wie gesagt, nur wenn der Verdacht gerechtfertigt und beweisbar ist. Manche der zuständigen Behörden gucken sich Leute die ihnen „unnötige Arbeit“ machen auch gerne mal genauer an. Nichts für ungut, man sollte sich halt nur wirklich überlegen ob es Sinn ergibt.

Ich hoffe das Ganze hat ein wenig weitergeholfen. Ich stehe auch gerne weiterhin zur Verfügung.

Viel Erfolg und liebe Grüße,
climbonator

Hallo,
bitte Anwalt fragen ?
Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com

Hallo Herr Neumann,
„Ich möchte jetzt Anzeige gegen ihn erstatten.Und in so zum Umtausch des Sattel zwingen.“
Das funktioniert nicht. Der Kauf ist eine zivilrechtliche Sache, die Betrugsanzeige eine strafrechtliche. Mit einer Betrugsanzeige bekommen Sie nicht automatisch Ihr Geld oder einen neuen Sattel. Betrug ist ein sehr kompliziertes Delikt, das meist schwer zu beweisen ist. Und es ist auch nicht alles Betrug, was für einen juristischen Laien so aussieht.
Sie sollten sich deshalb von einem Anwalt zunächst einmal beraten und dann evtl. auch vertreten lassen.

Alles Gute
Rüdiger Wellnitz

Hallo,
also soweit ich das Erlebte beurteilen kann,
ist der Tatbestand des Betruges erfüllt, den der Ebay Verkäufer kam nicht der Artikelbeschreibung nach und hat vorsätzlich ein falsches Gegestand verschickt.
Ich würde mich bei Ebay beschweren, zur Polizei gehen und den Fall bekannt machen und wenn Sie über Paypal bezahlt haben, dass Geld zurückfordern.

Ich hoffe geholfen zu haben